Abmahnung erhalten / Was tun?

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Raptile

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Moin,

ich habe heute überraschenderweiße eine Abmahnung erhalten.

Ich war 2 Tage Krank und habe mich natürlich auch krankschreiben lassen und meinem Arbeitgeber den Krankenschein geschickt.
Allerdings glaubt er nicht, dass ich wirklich krank war :hmm:

Er meint, ich währe seltsamerweiße immer Donnerstag und Freitag krank.
Ich habe ihn zwar erklärt, dass es zufall ist, aber er glaubt mir das einfach nicht.

In der Abmahnung steht: "Abmahnung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz" !!!

Ich will das auf keinen Fall akzeptieren, da ich ja nun wirklich Krank war.

Habe ich irgendwelche möglichkeiten, da gegen an zu gehen?

Gruß
 
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berufsgenossenschaft, erste adresse, wenns um sowas geht.
 
Falls ihr einen Betriebsrat habt wend dich an den!

Gesendet von meinem GT-I8190 mit der Hardwareluxx App
 
kann mir das jemand mit der berufsgenossenschaft erklären?

Habe mal bei Wikipedia geschaut, aber wirklich schlau bin ich daraus leider nicht geworden.
Kann ich da einfach anrufen und den das schildern oder sollte ich dort einfach hinfahren bzw. erst ein Termin machen?

Einen Betreiebsrat haben wir leider nicht.

schonmal danke für eure Antworten :)
 
Dein Chef kann das nicht so einfach machen!
Du kannst es ja belegen und hast es schwarz auf weiß.
Ich würde mit deinem Chef noch einmal ganz in Ruhe reden und ihn bitten, dass er die Abmahnung zurückzieht.
Falls er dies nicht macht, nimm dir einen Anwalt... Du bist sowieso im Recht und brauchst dir da überhaupt keine Sorgen machen.

Was ein Chef, wir sind doch hier nicht im Wald, wo jeder machen kann was er will. :d


Grüße
Sharie
 
Hier gibt es Hinweise für das Vorgehen.

Welche Widerspruchsrechte haben Sie als Arbeitnehmer bei einer Abmahnung? - Arbeitsrecht.org

Also ich würde an Deiner Stelle erst einmal das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und ihn darauf hinweisen, dass eine ärztliche Bescheinigung durchaus ein entschuldigtes Fehlen und eine attestierte Arbeitsunfähigkeit darstellt.

Klappt das nicht würde ich auf jeden Fall schriftlich widersprechen und den Sachverhalt erläutern. Ist der Chef nicht gesprächsbereit solltest Du das Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.

Gruß Frame
 
Kann mich meinen vorpostern nur anschließen - wehr dich.

1. ist die abmahnung nicht rechtlich gültig/zulässig und das aus 2 gründen: du warst krank und hattest men gelben schein vom Doc das widerspricht doch der begründung für die abmahnung wie sie in selbiger steht. krankgeschrieben mit ner AU ist wohl kaum unentschuldigtes fehlen/fernbleiben und was noch wichtiger ist: die formulierung ist viel zu ungenau neben der tatsache, dass es einfach falsch ist. Es muss genau drin stehen was du wann und wie verbrochen haben sollst.

2. würd ich mich zu allererst mal mit der MAV bzw dem betriebsrat zusammensetzen und da nachhorchen. Deren job ist es schließlich dir zu helfen wenn du knatsch mit deinem arbeitgeber hast.
Der weg zum anwalt ist natürlich auch möglich - allerdings zahlst du da erstmal für ne beratung um zu hören was dir andere hier grade sagen. Und das ding direkt per rechtsverdreher anfechten würd ich (erstmal) nicht, denn dann stehst du eh auf der abschussliste. So wie dein chef so drauf zu sein scheint gehts dann mit anderen Maßnahmen los...
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegendarstellung verfassen (lassen), Abmahnung einrahmen und ueberm Klo aufhaengen ... wenn das Papier mal knapp wird, hat sie so immerhin einen Nutzwert.

Warum?

Zunaechst sind die meisten Abmahnungen das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben werden. Der Abmahnung muss zu entnehmen sein, welches Verhalten geruegt wird, welches Verhalten stattdessen erwartet wird und auch, mit welchen Sanktionen der Arbeitnehmer zu rechnen hat, falls das geruegte Verhalten nicht abgestellt wird.

Selbst wenn diese Kriterien erfuellt sind, hat die Abmahnung selbst kaum Auswirkungen. Eine Abmahnung ist keine Kuendigung; umgekehrt braucht es fuer eine Kuendigung nicht zwingend eine vorherige Abmahnung (auch wenn der Volksmund gerne das Gegenteil behauptet). In der Wildnis werden Abmahnungen als Vorstufe zur Kuendigung angewandt; sie verlieren jedoch an Wirkung, je laenger sie zurueckliegen. Eine pauschale Frist gibt es zwar nicht, i. d. R. wird aber angenommen, dass eine Abmahnung nach spaetestens 2 Jahren aus der Personalakte - die Du jederzeit einsehen kannst - zu entfernen ist.

Eine Gegendarstellung ist uebrigens der Abmahnung beizufuegen.

Der Vorwurf selbst ist ein anderes Kapitel. Grundsaetzlich berechtigt eine signifikante Zahl von Fehltagen bereits zur (personenbedingten) Kuendigung. Ein Betriebsrat, falls vorhanden, ist zwar vorher zu hoeren - zustimmen muss er aber nicht; der Arbeitgeber kann im Gegenteil die Kuendigung selbst dann weiterbetreiben, wenn der Betriebsrat widersprochen / Bedenken vorgebracht hat. Dann muesstest Du Kuendigungsschutzklage erheben ...

... und dann liegt das Kind eigentlich schon im Brunnen. Erfahrungsgemaess einigt man sich dann im Guetetermin auf eine fuer den Arbeitnehmer unschaedliche Art der Kuendigung - normalerweise eine betrieblich bedingte - und legt noch einen Schein drauf, das wars.

Insofern solltest Du dringend versuchen, weniger oft krank zu werden und insbesondere nicht nur vor oder nach Wochenenden.
 
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
Es ist ein kleines Unternehmen, wo es leider keinen Betriebsrat gibt. da ich geringverdiener bin, werde ich mir den Weg zum Anwalt lieber sparen.
Mein Chef war wegen anderen Mitarbeitern schon öfters vor Gericht und kennt sich daher bestimmt gut aus.

Ich habe nun eine 2 Seiten lange Gegendarstellung geschrieben und werde die in den nächsten Tagen abgeben.
Ich arbeite dort seit 4 jahren und habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, und nun sowas...

Für die Moral ist es nicht gerade fördernt.
 
Wie gesagt, dass dingen ist eh nur das papier wert ...
Ich kenn jetzt die details nicht, aber das ließt sich nach mobbing ganz plumper art.

Obwohl man sich in der heutigen zeit klar sein muss, dass fehlzeiten genau beobachtet und erfasst werden. Dieses an freitagen bzw montagen fehlen ist halt auffällig.
 
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Chef so gestört ist, dass er dir deine Aussagen nicht mehr glaubt, gibts imho nur einen Weg: Neuen Job suchen und dann Kündigen.
 
Sieh zu dass du die 3 Unterlagen - gelber Schein, Abmahnung und Gegendarstellung zusammen aufhebst. Nur für den Fall dass...
Zudem: nicht rechtfertigen, auf den gelben Schein verweisen und weiter Arbeiten wie die letzten 4 Jahre auch.
Wenn es dir zu Bunt wird denk mal drüber nach Gewerkschaftsmitglied zu werden, kostet dich 1% vom Brutto und bringt dir einen Arbeitrechtsschutz für den Fall dass Chefe weiter rumspinnt.
 
Rechtsberatung ist nicht erwünscht, daher schließe ich den Thread.

Wende dich an einen Anwalt, entsprechende Stellen oder Foren - die können dir weiterhelfen.
 
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