Abzokke in der Werkstatt

gerschi

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13.03.2008
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Dresden
Hallo Leute,

hab mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!!!
Hab mein Motorrad vor 3 Wochen zur reperatur gegeben und hab den Leuten da gesagt was alles gemacht werden soll, da sagten die zu mir das es ca. 300€- 350€ kosten würde und damit war ich auch einverstanden, die wollten mich aber vor dem einbau noch mal anrufen. Nun war ich vor ner Woche da, weil die nich angerufen haben und sie sagten die Teile sind bestellt und die melden sich wenn es fertig ist, einen Preis konnten die mir aber nich sagen. Gestern hab ich wieder angerufen und da sagten die mir das es fertig sei, aber der Preis jetzt bei ca.700€ liegt, da sie noch andere dinge gefunden haben die unbedingt repariert werden mussten, Gabel etc. was mir aber nicht aufgefallen war das diese Dinge überhaupt defekt waren!
Was kann ich tun oder was würdet ihr tun????

Danke im vorraus!!
 
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Das Problem ist ein Kostenvoranschlag ist nicht rechtlich bindend, ein Angebot schon.
Die argumentieren mit "Schäden, die unbedingt auch repariert werden mussten"?

Wurde das mündlich festgehalten?

Normal müsste alles, zumindest die wichtigen Punkte (Aufgabenstellung,
Fertigstellungstermin, Kosten, Gewährleistungen, Haftungsvereinbarungen
Zahlungsvereinbarungen) in einem Werkvertrag festgehalten worden sein.

Hast du sowas bekommen? Da auch die AGB durchlesen.

Was darüber hinausgeht in der Reparatur sollte der Betrieb dich vorher in Kenntniss setzen. So macht es meine Werkstatt - die kommen vorher nicht auf die Idee was ohne meine Zustimmung einzubauen. So wie das gelaufen ist, ist es schlechtes Geschäftsgebaren und spricht nicht für die Werkstatt. Trotzdem kannst du die Zahlung nicht einfach verweigern, ich würde denen das sagen und ihnen mitteilen das du beim nächsten Mal eine andere Werkstatt beauftragst. Vielleicht zeigen Sie sich einsichtig.

Natürlich kannst du auch dagegen angehen - deine Entscheidung. Ich würde sonst versuchen bei einer Verbraucherschutzzentrale Rat einzufragen.
 
Die haben ja auch gesagt, das sie mir bescheid sagen, bevor sie was einbauen. Das is alles mündlich abgelaufen.
Wie kann ich mich denn an die Verbraucherschutzzentrale wenden, kann man bei denén anrufen?
 
Klingt für mich nach Rechtsfragen, von daher wirds eh geclosed.

Einfach mal in einem passenden Forum nachfragen.
 
Zahle unter Vorbehalt, denn Zahlen musst du. Dieser Punkt muss dann auf der Rechnung vermerkt werden. Wenn es ein Betrieb der Innung ist kannst du dich an diese wenden.
Ich weiß natürlich nicht genau, was ihr abgemacht habt. Darauf kommt es nun an. Wenn gesagt wurde es solle die Kette gewechselt werden, und er macht die Gabel, dann ist das nicht korrekt egal wie kaputt diese ist. Kommt halt drauf an was du wolltest.

Kostenvoranschläge sind bindend. Ich glaube die Differenz darf 20% betragen. Wenn natürlich andere Teile auch repariert werden, dann nicht mehr.

@unsterblich
Ich bin zwar kein OT-Mod, aber ich sehe noch keinen Zusammenhang zu Rechtsfragen. Bis jetzt geht es ja nur um Tipps beim Verhalten mit Werkstätten. Die juristische Keule soll ja noch gar nicht geschwungen werden.
 
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Es sollte Kolben gewechselt werden, Bremsen und neuer TÜV. Von der Gabel und anderen Dingen war nicht die rede. Was ist wenn ich die reperaturkosten für die Dinge übernehme die wir vereinbart haben und zu dem rest sage das die es dann halt wieder umbauen sollen?
 
Wenn du ihm gesagt hast, er solle die Maschine TÜV-fertig machen dann hast du Pech. Das ist ein Freibrief. Und wenn die Teile einmal verbaut sind, wird der Händler sie auch sicher nicht zurück nehmen. Zumal ja keiner außer dir weiß, was am Telefon wortwörtlich los war.
 
ich würde rein gar ichts zahlen, sondern denen sagen hier ihr bekommt die besprohenen 300-350 und den rest könnt ihr schön wieder rückgängig machen, denn dafür hattet ihr von mir keinen auftrag oder berechtgung. auch nicht mit Tüv Fertigmachen, jedes auftragsvolumen was über 350 Euro hinausging war nicht freigegeben und durfte somit von der werkstatt nicht selbsttätig installiert werden.
 
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Niemand außer dem Ersteller weiß, was wirklich genau gesagt wurde. Eigentlich machen Werkstätten fast nix ohne zu fragen. Ich würde erstmal vermuten, dass man aneinander vorbei geredet hat.
Außerdem frage ich mich immernoch ob der TÜV auch ohne die neuen Teile geklappt hätte. Vermutlich nicht.

Wenn der Ersteller wirklich Trouble will, dann geht das sicher nicht ohne Anwalt, da das rechtlich heikel wird.
 
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Erstmal die alten Teile verlangen, sind ja deine, Konsumentenschutz kontaktieren, zum TÜV mit den alten teilen - überprüfen lassen obs sie wirklich kaputt sind, der Rest ergibt sich dann von selbst.

Geben sie die alten Teile nicht mehr raus, kannst dir selbst ausrechnen was gelaufen ist.

So würde ich es machen, meine persönliche Meinung.
 
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Klingt sinnvoll. :)

Vielleicht klärt sich auch alles nach einem persönlichen Gespräch.
 
die idee von bol999 hört sich wirklich gut an.
 
Das klingt echt gut, vielen dank, so werd ichs probieren und poste später oder morgen mal wies gelaufen ist!!!
 
ja toll. er kann doch nicht nachweisen, was vorveranschlagt war.
 
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