Ich habe mal alle Punkte der AGB durchgelesen, aber verstehe einige nicht, deshalb wäre Ihnen für eine Aufklärung und Ihre Meinung,ob diese Teile AGB verdächtig sind, dankbar, bzw. ob diese Teile AGB verdächtig sind.
1) Was soll das denn?
2.2 Der Kunde ist an seinen Antrag für eine Frist von
4 Wochen nach dessen Absendung gebunden.
2)
4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Mobilfunkdienste zur Verfügung.
3)
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der
Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen
sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich
sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind
nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und
Beschränkungen.können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt ergeben.
Und zwar verstehe ich nicht, um was für höhere
Gewalt es geht.
4)
4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,
soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen
ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde
(Roaming). mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden
erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung
der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten.
Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender
Bonität fortführen und für den Roaming- und
Auslandszugang frei geschaltet werden, so kann er dies
erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer
2.2.3 – stellt. Der Umfang der Roaming-Leistungen
bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen
Netzbetreibers; de Abrechnung erfolgt aufgrund
der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere
Informationen: Handys, Handy Tarife, iPhone - mobilcom-debitel. mobilcomdebitel
behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische
Länder sowie die Benennung entsprechender Länder vor.
Darf ich also ohne vorherige Genehmigung die Sim-Karte im Roaming nutzen?
5)
5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
Gibt es hier nichts verdächtiges?
6)
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme
der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass
der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden, damit einverstanden ist.
Wozu bin ich genau verpflichtet?
7)
7.5 Für die Entsperrung einer Sim-Karte sowie für eine Ersatzkarte werden Gebühren, die sich nach der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste richten, berechnet.
Wo soll ich die Preise für die Entsperrung entnehmen?
Ich habe im Internet gelesen, dass Debitel Sim-Karten ohne Gründe oder wenn die Kunden falsche Rechnung nicht begleichung und dann fordert 120 Euro für die Ensperrung.
8)
12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Kunden schlechter stellen, als er bei Vertragsschluss stand, ist die Änderung nur dann zulässig, sofern sie aufgrund technischer, regulatorischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich wird, die mobilcom-debitel nicht selbst veranlasst und auf die mobilcom-debitel keinen Einfluss hat.
Ist das normal?
12.2 Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer,
kann mobilcom-debitel die Entgelte im Umfang
dieser Steuererhöhungen anpassen. Eine Zustimmung des
Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
Das finde ich normal, aber trotzdem frage Sie, da ich mich irren kann.
Danke im Voraus!
P.S.
5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
Das ist ok, oder?
1) Was soll das denn?
2.2 Der Kunde ist an seinen Antrag für eine Frist von
4 Wochen nach dessen Absendung gebunden.
2)
4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Mobilfunkdienste zur Verfügung.
3)
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der
Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen
sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich
sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind
nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und
Beschränkungen.können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt ergeben.
Und zwar verstehe ich nicht, um was für höhere
Gewalt es geht.
4)
4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,
soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen
ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde
(Roaming). mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden
erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung
der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten.
Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender
Bonität fortführen und für den Roaming- und
Auslandszugang frei geschaltet werden, so kann er dies
erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer
2.2.3 – stellt. Der Umfang der Roaming-Leistungen
bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen
Netzbetreibers; de Abrechnung erfolgt aufgrund
der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere
Informationen: Handys, Handy Tarife, iPhone - mobilcom-debitel. mobilcomdebitel
behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische
Länder sowie die Benennung entsprechender Länder vor.
Darf ich also ohne vorherige Genehmigung die Sim-Karte im Roaming nutzen?
5)
5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
Gibt es hier nichts verdächtiges?
6)
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme
der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass
der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden, damit einverstanden ist.
Wozu bin ich genau verpflichtet?
7)
7.5 Für die Entsperrung einer Sim-Karte sowie für eine Ersatzkarte werden Gebühren, die sich nach der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste richten, berechnet.
Wo soll ich die Preise für die Entsperrung entnehmen?
Ich habe im Internet gelesen, dass Debitel Sim-Karten ohne Gründe oder wenn die Kunden falsche Rechnung nicht begleichung und dann fordert 120 Euro für die Ensperrung.
8)
12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Kunden schlechter stellen, als er bei Vertragsschluss stand, ist die Änderung nur dann zulässig, sofern sie aufgrund technischer, regulatorischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich wird, die mobilcom-debitel nicht selbst veranlasst und auf die mobilcom-debitel keinen Einfluss hat.
Ist das normal?
12.2 Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer,
kann mobilcom-debitel die Entgelte im Umfang
dieser Steuererhöhungen anpassen. Eine Zustimmung des
Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
Das finde ich normal, aber trotzdem frage Sie, da ich mich irren kann.
Danke im Voraus!
P.S.
5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
Das ist ok, oder?