alg. Frage zu Gewerbeanmeldung

M--G

Neuling
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14.07.2006
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271
Hi eine Frage, habe einen Arbeitsvertrag als freier Mitarbeiter vor mir liegen.
darin steht:
"2. Der freie Mitarbeiter trägt selbst Sorge für die steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für die Gewerbeanmeldung."

Werde 3D-Bearbeitung machen, ab welchen Einkünften oder ab wann ist es ein Gewerbe?
NUr ernste Antworten, danke
M--G
 
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ok, danke war interessant.
Bin nicht irrsinnig weiter, außer dass ich etwas mehr glaube nicht gewerbeträchtig zu sein.
Ich werde ja nur 3D-Modelle erstellen und etwas 2D-Bearbeitung (Texturen) machen.
Ich vertreibe nichts, erstelle kein fertiges Produkt und mache es nur neben dem Studium her.
Und wird anfangs gering vergütet sein.
 
schon durch? :d
Ja, ist nicht ganz einfach zu verstehen. Wenn Du sicher gehen willst erkundige Dich einfach beim Finanzamt. Die Arbeitgeber stellen freilich gerne "Freiberufler" ein, weil sie dadurch keine Nebenkosten haben und dich jederzeit feuern können, wenn keine Aufträge mehr da sind.

Hinzu kommt noch das ganze Buchhaltungs-Gedöns. Ich würds mir zweimal überlegen, ob sich das wirklich für dich rechnet, zumal Du studierst und ab und an nen Schein schreiben musst. Ohne entsprechende Buchhaltungs-Software oder einen netten Steuerberater sind die meisten Unternehmer schnell wieder am Ende. Wenn Du zu wenig Umsatz erwirtschaftest, wird Dir das FA den Laden sowieso bald wieder dicht machen [Liebhaberei, Scheinselbständigkeit,...] :d

Ausserdem: Umsatz nicht gleich Gewinn! Das vergessen viele bei der Geschichte ;)

Grüsse
WC
 
Zuletzt bearbeitet:
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k, nochmal danke.
Also Risiko ist annehmbar.
Kenne den Arbeitgeber(wenn das bei freien Mitarbeitern auch so heißt ;-) ) schon 3 Jahre.
Seit 2 Jahren ist das Mitarbeiten nun im Gespräch und nachdem er nun fast 3 Jahre selbständig ist und wohl die finanzielle Grundlage gelegt hat, haben wir es angepackt (hat hauptsächlich wegen ihm so lange gedauert, also von richtiger Liebhaberei, Scheinselbständigkeit,... kann man nicht reden.
Werde es nebenher Abends mal 1-2h, statt Zocken und fernsehen und den anderen unproduktiven sinnlosen Kladeradatsch machen.und wenn Scheine anstehen ist auch mal einen guten Monat komplett Sense :d
Erstmal langsam anfangen und wenn alles klappt (auch Geld), wird weiter gemacht, aber alles gemäßigt.
Also nochmal danke

M.G.
 
Ich bin auch sowohl im Angestelltenverhältnis als auch Selbständig. Bei jeder Tätigkeit wo man arbeitet und Geld dafür bekommt, muß man entweder als Angestellter angemeldet sein (mit Lohnsteuerkarte) oder Gewerbe anmelden, wenn du als freier Mitarbeiter tätig bist. Dann bist du ein Kleingewerbetreibener und brauchst z.B. für Berufsgenossenschaft keine Beiträge zahlen, solange du keine Mitarbeiter einstellst. Du brauchst: eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ein Firmenkonto. Finanzamt schickt dir deine Steuernummer und du wirst auch Buchhaltungspflichtig, was im Monat vielleicht 10 Buchungen sind (wiederholen sich zu 80% immer...)
 
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wunderbar, damit kann ich was anfangen.
danke an euch beide
werde mit dem neu Gelernten mal ein Gespräch führen ;)
Mal sehen was sich ergibt, solange warte ich mal ab.
 
Kermit schrieb:
was genau bedeutet das? interessiert mich jetzt grad^^

Ich versuch das mal die Kurzfassung:
Jede Rechnung muß gebucht werden, d.h. gesammelt, abgeheftet und kontiert. Der Kontenrahmen hierfür wäre z.B. SKR03 (<-- google mal danach), dafür muß beachtet werden, was ein aktives und ein passives Bestandskonto ist. Beim aktiven stehen Zugänge im Soll und im passiven Zugänge im Haben.

Du mußt dann auch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, die bis zum 10.d.Folgemonats eingereicht werden muß. Da muß aufgeschlüsselt sein, was du an Umsätzen hattest und was du ausgegeben hast.

Da sich die Buchungen meist wiederholen: Tankrechnung, Telefonrechnung, Miete, Strom gehe ich so von 10 Buchungen aus.
 
NUMA schrieb:
Ich versuch das mal die Kurzfassung:
Jede Rechnung muß gebucht werden, d.h. gesammelt, abgeheftet und kontiert. Der Kontenrahmen hierfür wäre z.B. SKR03 (<-- google mal danach), dafür muß beachtet werden, was ein aktives und ein passives Bestandskonto ist. Beim aktiven stehen Zugänge im Soll und im passiven Zugänge im Haben.

Du mußt dann auch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, die bis zum 10.d.Folgemonats eingereicht werden muß. Da muß aufgeschlüsselt sein, was du an Umsätzen hattest und was du ausgegeben hast.

Da sich die Buchungen meist wiederholen: Tankrechnung, Telefonrechnung, Miete, Strom gehe ich so von 10 Buchungen aus.

einen wunderschönen Guten Tag

Wie kommst den darauf, das wenn jemand ein Gewerbe anmeldet automatisch Buchfühungspflichtig ist :hmm: es sei den man entscheidet sich für eine Unternehmensform als juristische Person, denn da ist man Buchführungspflichtig, naja selbst da gibts noch Möglichkeiten :bigok:


@M---G

brauchst kein Gewerbe anmelden, unterstütz ihm ein bisschen und wenn doch mal irgendwann eine Frage von irgend ein Typen vom Gewerbeamt etc. kommt, dann sagst es sind vorbereitungsmaßnahmen und man kann jederzeit sein Gewerbe rückwirkend an und ab melden ;)

und bitte bitte Frage nieh beim Finanzamt nach wie man Steuer zu zahlen hat oder lass dich da sonst wie beraten. ist genauso blöd wie beim Arbeitsamt zu Fragen, wie mache ich mich selbständig. :stupid: Da kannst dir gleich von einen Affen die Relativitätstheorie erklären lassen :banana:

Mit sonnigen Grüßen

Falk
 
@kaffeeheld
Habe ja auch gesagt, als Kurzfassung... Ich habe Bürokaufmann gelernt und besitze zahlreiche Buchführungsfortbildungen. Könnte hier jetzt auch einen Roman schreiben, aber das überlasse ich andere.
 
NUMA schrieb:
Ich versuch das mal die Kurzfassung:
Jede Rechnung muß gebucht werden, d.h. gesammelt, abgeheftet und kontiert. Der Kontenrahmen hierfür wäre z.B. SKR03 (<-- google mal danach), dafür muß beachtet werden, was ein aktives und ein passives Bestandskonto ist. Beim aktiven stehen Zugänge im Soll und im passiven Zugänge im Haben.

Du mußt dann auch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, die bis zum 10.d.Folgemonats eingereicht werden muß. Da muß aufgeschlüsselt sein, was du an Umsätzen hattest und was du ausgegeben hast.

Da sich die Buchungen meist wiederholen: Tankrechnung, Telefonrechnung, Miete, Strom gehe ich so von 10 Buchungen aus.
Vielen Dank. Hast nen dummen Menschen schlauer gemacht *g* :cool:
 
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