Hallo allerseits,
Es geht um Arbeitslosengeld. Ich war in den letzten zwei Jahren 16 Monate offiziell beschäftigt, davon allerdings 5monate als Praktikant ohne Verdienst.
Nun hab ich ne vielleicht blöde Frage die sich hoffentlich schnell beantworten lässt:
Handelt es sich beinem 5 monatigen Praktikum um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit?
Ich hab ne "Bescheinigung zur Sozialversicherung" für den Zeitraum: Beitragsgruppe KV 0 RV 1 ALV 1 PV 0 mitnem Bruttoarbeitsentgelt von 128€.
---------------
Ich wusste leider nicht das man sich schon drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss - nun muss ich auf nen paar monate ALG verzichten, richtig?
Danke
Micha
ps: ich finde papierkrieg und bürokratie blöd
Es geht um Arbeitslosengeld. Ich war in den letzten zwei Jahren 16 Monate offiziell beschäftigt, davon allerdings 5monate als Praktikant ohne Verdienst.
Nun hab ich ne vielleicht blöde Frage die sich hoffentlich schnell beantworten lässt:
Handelt es sich beinem 5 monatigen Praktikum um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit?
Ich hab ne "Bescheinigung zur Sozialversicherung" für den Zeitraum: Beitragsgruppe KV 0 RV 1 ALV 1 PV 0 mitnem Bruttoarbeitsentgelt von 128€.
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Ich wusste leider nicht das man sich schon drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss - nun muss ich auf nen paar monate ALG verzichten, richtig?
Danke
Micha
ps: ich finde papierkrieg und bürokratie blöd