Einen wunderschönen Nachmittag liebe Luxxer,
hab heute mal ne Frage an Euch die mich jetzt schon den ganzen Tag beschäftigt. Um meine Situation zu verstehen, braucht ihr jedoch ein paar Hintergrundinfos zu meiner Tätigkeit.
Ich, 21 Jahre jung, bin selbstständig und führe ein Systemhaus.
Überwiegend betreuen wir kleine und mittelständige Unternehmen, machen
aber in letzter Zeit, da die Nachfrage sehr groß ist auch Reparaturen für Privat-Personen. Nun ist es so das ich heute früh einen Brief vom Rechtsanwalt Marko Schiek erhalten habe in dem gesagt wird ich hätte via p2p einen "Erotikfilm" heruntergeladen und ich solle ca. 1300€ Strafe zahlen.
Von mir selber weiß ich natürlich das ich solch einen Film niemals heruntergeladen habe, kann jedoch nicht sagen ob nicht vlt. mal auf irgend einem Kundengerät ein Programm hierfür installiert war oder sich dieser Film darauf befand, denn auf jedem Kundengerät das ich bekomme solche Überprüfungen anzustellen würde 1. gegen den Datenschutz verstoßen und 2. würde es mich unmengen an Zeit kosten.
Gibt es also hierfür nicht irgend eine Regelung die mich als Dienstleister schützt, für Urheberrechtverletzende Daten auf einem Kundengerät belangt zu werden?
Danke Euch schonmal im Vorraus,
Euer Mr.
hab heute mal ne Frage an Euch die mich jetzt schon den ganzen Tag beschäftigt. Um meine Situation zu verstehen, braucht ihr jedoch ein paar Hintergrundinfos zu meiner Tätigkeit.
Ich, 21 Jahre jung, bin selbstständig und führe ein Systemhaus.
Überwiegend betreuen wir kleine und mittelständige Unternehmen, machen
aber in letzter Zeit, da die Nachfrage sehr groß ist auch Reparaturen für Privat-Personen. Nun ist es so das ich heute früh einen Brief vom Rechtsanwalt Marko Schiek erhalten habe in dem gesagt wird ich hätte via p2p einen "Erotikfilm" heruntergeladen und ich solle ca. 1300€ Strafe zahlen.
Von mir selber weiß ich natürlich das ich solch einen Film niemals heruntergeladen habe, kann jedoch nicht sagen ob nicht vlt. mal auf irgend einem Kundengerät ein Programm hierfür installiert war oder sich dieser Film darauf befand, denn auf jedem Kundengerät das ich bekomme solche Überprüfungen anzustellen würde 1. gegen den Datenschutz verstoßen und 2. würde es mich unmengen an Zeit kosten.
Gibt es also hierfür nicht irgend eine Regelung die mich als Dienstleister schützt, für Urheberrechtverletzende Daten auf einem Kundengerät belangt zu werden?
Danke Euch schonmal im Vorraus,
Euer Mr.