Alternate Garantie wenn Hardware von jemanden gebraucht gekauft wurde

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Hallo hoffe mal das dieser Thread hier richtig ist

mal eine Frage

ich kaufe von jemanden Hardware

habe ich dann als Privater Käufer Garantie wenn die Hardware bei Alternate vom Verkäufer gekauft wurde ?

manche Händler geben ja keine Garantie und manche nur mit Abtretungserklärung andere wiederum ist das egal.
 
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ich würd alternate mal anrufen oder ne mail schreiben^^
 
Der Erstkäufer ist Vertragspartner von Alternate. Deshalb gilt die Garantie erstmal nur für ihn.
Ob Alternate zulässt, das die Garantie dann auf dich übertragen wird (und vorallem wie genau) musst du dort nachfragen.
 
Ohne Gewähr:
Ich glaube dazu gibt es (hier im Forum) ein Formular welches die Garantie auf den Neubesitzer überträgt.
Laut EU-Recht ist das auch für Alternate bindent...
 
Geht es hier um Garantie oder Gewährleistung?

Mfg.
 
Hier mal ein Auszug aus den AGB von Alternate...

Etwaige seitens der Hersteller gewährte Garantien bleiben davon unberührt und bestimmen sich ausschließlich nach der dem Kunden mit der Ware übergebenen Garantieerklärung. Dies gilt ebenfalls für Garantieverlängerungen über einen Dritten, die in diesem Online-Shop erworben werden können.

Gewährleistung hast du ggü Alternate. Garantie, soweit vorhanden, ggü. dem Hersteller. Inwieweit der einer Mitnahme der Garantie bei Privatverkauf zustimmt, musst du mit dem Hersteller (s. auch Garantiebestimmungen) und nicht Alternate klären.
 
Also ich hab mal ne Graka von Alternate verkauft. 1 Jahr später war sie defekt. Alternate hat ne Abtrittserklärung von mir gebraucht, damit sie mit dem neuen Besitzer die Gewährleistungssachen erledigen konnten.
 
Eine Garantie wird immer nur von Hersteller vergeben.
Vom Händler gibt es nur die Gewährleistung und diese muss bei einem kauf auf den neuen Käufer übertragen werden.
Der Gewährleistung unterliegen nur defekte die schon beim kauf bestanden, also keine defekte die erst im Nachhinein entstehen.

Natürlich gibt es hier eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate.
Aber als Zweitkäufer wird es schwer glaubwürdig ein defektes Produkt zu bemängeln was angeblich schon seit Lieferung defekt sein soll.

Zu bedenken ist noch das oft Hersteller keine Garantie an Zweitkäufer übertragen.
Daher hier immer auch die AGBs der Hersteller mit beachten.

Eine Abtretungserklärung würde aber auch für eine Garantieabwicklung notwendig sein.
Soweit mir bekannt ist verlangt Alternate solch eine, genauso wie Mindfactory.

- - - Updated - - -

@kaiser
Mein Beitrag hat sich mit deinem überschnitten... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Boah ist das kopliziert

Ich will nur wissen wenn ich eine gebrauchte kaufe von Privat und auf der Rechnung sein name steht und die jetzt bei mir angenommen mit einmal den Geist aufgibt egal ob es nun vorkommt oder auch nicht ob ich dann Garantie habe oder Gewährleistung.

Wenn die bei Alternate gekauft wurde schickt man sie ja automatisch zu Alternate weil man ja die Rechnung hat von Altenrate und ich denke mal Altenrate schickt sie auch nur weiter zum Hersteller.

Von daher wollte ich wissen ob ich dann Garantie habe oder Gewährleistung blicke da mit den unterscheiden nicht durch oder nicht.
 
Wenn du die einschickst und sein Name steht drauf geht die zum ursprungsbesitzer zurück.

Logisch oder?
 
Namen durchstreichen oder übermalen dann am besten.


Dann frage ich mich warum jeder der Hardware verkauft seinen Namen auf der Rechnung machen lässt

Ist ja schlecht dann wenn mein Name drauf steht.

Also wenn ich was kaufe dann wurde ich schon so oft gefragt ob mein Name auf die Rechnung soll was ich bisher immer mit Nein beantwortet habe.

Was ja beim Verkauf an Privat weniger oder keine Probleme dann macht.

Kauft man was bei Media Markt oder Saturn ist es ja auch nur eine Rechnung ohne Adresse und Namen also nicht Person bezogen.

Klar das habe ich mich schon immer gefragt was nutzt eine Abtretungserklärung wenn auf der Rechnung ein Name steht.

Kommt die dann bei mir an im Garantiefall oder Gewährleistungsfall.

Schickt der Händler oder der Hersteller die dann nicht an den wessen Adresse auf der Rechnung steht.

Also habe ich als Privatkäufer von Privat sowieso immer ein Risiko das nicht alles ohne Probleme von statten geht weil fast jeder sein Namen auf die Rechnung ballern lässt.
 
Meine Antwort ist ohne Abtretungserklärung, wie das mit sich verhält weiß auch ich nicht.

Das müssten dir andere erklären wie sich das da verhält.
 
Ohne Rücksprache schickt man auch keine Hardware irgendwo hin.

Bei Altenrate und auch bei anderen Händler wie Beispielsweise Mindfactory gibt es einen Rücksendeassistenten der für Rücksendungen genutzt werden kann.
In einem Fall wo was gebraucht gekauft wird kann dieses natürlich nicht genutzt werden, daher zuvor einfach mal Altenrate anschreiben und nicht einfach irgendwas hin senden.

Statt hier groß zu fragen und 5 Antworten mit 10 Meinungen zu bekommen könntest du auch Altenrate direkt anschreiben und fragen. :)

Ich will nur wissen wenn ich eine gebrauchte kaufe von Privat und auf der Rechnung sein name steht und die jetzt bei mir angenommen mit einmal den Geist aufgibt egal ob es nun vorkommt oder auch nicht ob ich dann Garantie habe oder Gewährleistung.
Habe ich dir schon im Detail beantwortet... keine Ahnung was du noch wissen möchtest... ;)
 
Ich will nur wissen wenn ich eine gebrauchte kaufe von Privat und auf der Rechnung sein name steht und die jetzt bei mir angenommen mit einmal den Geist aufgibt egal ob es nun vorkommt oder auch nicht ob ich dann Garantie habe oder Gewährleistung.

die Antwort auf deine Frage ist: Nein

Garantie: Nein - bei den meisten Herstellern auf Erstkäufer reduziert
Gewährleistung: Nein - du bist nicht der ursprüngliche Käufer, daher stehst du in keinem Vertragsverhältnis mit Alternate

das steht aber alles hier im thread und @IICarus hat es ausführlich aufgebröselt, wenn du das nicht verstehst dann kaufe neu :love:
 
@TE

Ich würde einfach beim Verkäufer um eine Abtretungserklärung mit Hinweis auf Alternate bitten und fragen, ob im Fall der Fälle die RMA über seinen Namen abgewickelt werden kann. Gab erst bei CB so einen Fall und ging alles gut aus.
 
Das einfachste wäre jeder der wieder verkaufen möchte lässt gar nicht erst seinen Namen drauf machen

Dann gibt es nämlich 0 Probleme. Ich verstehe das e nicht warum jeder seinen Namen drauf machen lässt.

Gibt nur Probleme wenn man verkauft.

Aber gut jetzt weiß ich ja Bescheid hat sich e erledigt der Typ der sie verkaufen will möchte nicht mal 2 oder 3 Minuten investieren um mir zu zeigen das sie funktioniert.

Hat er keine Lust zu weil er der Meinung ist das er schon eine 1080ti drin hat und nicht extra wieder alles auseinander nehmen möchte.

1080ti

mhhh überlege ich wie kann er die schon haben wenn man nicht mal weis ob es die überhaupt am 10.03.17 gibt
 
Zumindest bei einer Online Bestellung steht zwangsläufig der Name drauf, im Ladengeschäft ginge es natürlich auch ohne.
Die Sache scheint ohnehin etwas komisch, von daher ...sei froh...
 
Das stimmt ist komisch finde ich ja auch aber er möchte mir eine 48 Stunden übernahmegarantie einräumen sollte sie nicht gehen aknn ich sie inerhalb der 48 Stunden wieder vorbei bringen.

Aber sollte da sso sein hat man doch auch wieder nur Probleme.

Ich verstehe solche Typen nicht.

Nur kauft man hier was sieht man ja auch nicht ob es funktioniert.

Mhhhhhh da überlegt man echt was man macht.
 
Eine Garantie wird immer nur von Hersteller vergeben.
Vom Händler gibt es nur die Gewährleistung und diese muss bei einem kauf auf den neuen Käufer übertragen werden.
Der Gewährleistung unterliegen nur defekte die schon beim kauf bestanden, also keine defekte die erst im Nachhinein entstehen.

Das fett markierte ist schlicht falsch. Eine Garantie kann jeder geben, der sie geben möchte.
Auch du könntest dem Käufer bei einem Verkauf eine Garantie bieten.

Deshalb muss man die Garantie des Händlers, die Garantie des Herstellers und die Gewährleistung (des Händlers) unterscheiden.
Es ist richtig, das in der Regel eine Garantie vom Hersteller kommt. Dennoch könnte z.B. Alternate eine zusätzliche Garantie anbieten.
Ob, wann und vor allem für wen eine Garantie gilt steht in den Garantiebedingungen.

Namen durchstreichen oder übermalen dann am besten.
Dann frage ich mich warum jeder der Hardware verkauft seinen Namen auf der Rechnung machen lässt

Ne, das ist ziemlicher Käse. So hast du dann eine manipulierte Rechnung, die wertlos ist.

Klar das habe ich mich schon immer gefragt was nutzt eine Abtretungserklärung wenn auf der Rechnung ein Name steht.

Die Abtretungserklärung "übergibt" dir die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Käufers.
Soll heissen das du nun mit der alten Rechnung trotzdem Ansprüche stellen kannst, da der ursprüngliche Vertragspartner seinen Teil der Abmachung an dich "abtritt".

Achtung: Das war ne laienhafte Erklärung(!)
 
Der Beitrag ist alt aber ich habe gerade genau dieses Problem und bei einem Telefonat mit Alternate wurde mir gesagt das sie eine Abtretungserklärung benötigen, dann wäre das kein Problem.

Wichtig dabei ist das die Original-Unterschrift des Erstkäufers darauf ist.
 
Ich hole das mal hoch, bei NBB gibt es ja eine Vorlage, gibt es sowas auch für Alternate?
 
@philips Ich hatte mir seinerzeit mal die von NBB genommen und entsprechend umformuliert.
 
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