Amazon gibt Startschuss für Kindle-Leihbücherei

kuki122

Redakteur
Thread Starter
Mitglied seit
03.03.2009
Beiträge
2.721
<p><img src="/images/stories/logos/amazon.jpg" alt="amazon" style="margin: 10px; float: left;" height="100" width="100" />Vor rund zwei Wochen gab der Online-Händler <a href="http://www.amazon.de/gp/feature.html/?&docId=1000660033">Amazon</a> bekannt, schon bald eine Kindle-Leihbücherei eröffnen zu wollen. Über die Bücherei können Nutzer eines Kindle, Kindle Paperwhite, Kindle Keyboard 3G und Kindle Fire E-Books ausleihen.</p>
<p>Um Zugriff auf den neuen Leihbücherei-Dienst erhalten zu können, muss eine Mitgliedschaft in Amazon Prime oder Amazon Family gebucht sein. Pro Monat kann dann maximal ein E-Book kostenlos ausgeliehen werden, das unbegrenzt lange auf dem Kindle-Gerät verweilen darf. Bevor jedoch ein zweites E-Book ausgeliehen werden kann, muss das vorher...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=24241&catid=67&Itemid=158" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
hm , auch nicht über die android app? Schade ein Kindle wollte ich mir eig nicht kaufen :(
 
Dito, bin Prime-Mitglied und habe auch die App auf dem Tablet, aber kaufen möchte ich bisher keine E-Books. Schade, dass das Ausleihen bei der App nicht geht.
 
Das ANgebot ist bisher ohnehin sehr überschaubar...
 
Kindle ist doch sowieso eine "Leihbücherei" zum Vollpreis, besitzen tut man da gar nix...
 
Naja, du hast die Bücher bis zu deinem Tod ausgeliehen. Kann man sich drüber streiten, ob man das als "Leihen" bezeichnen möchte ;)

Aber davon abgesehen sollte man, wenn möglich, auf ebooks ohne harte DRM-Implementierung (also jenseits von Amazon, z.B. Beam) zurückgreifen (z.B. im epub-Format) und in mobi konvertieren. Ansosnten kann man die "Leserechte" wirklich nur auf einem kindle wahrnehmen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh