Anspruch auf OVP???

Dirodem

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Hallo,
vielleicht wird es etwas lustig klingen oder gar verrückt...:fresse:
Ich habe vor ca. 3 Wochen meine defekte PowerColor HD4870 PCS+ 1GB zur RMA geschickt, vielleicht erinnert sich hier noch ein paar an meinen Fall. So nun kam sie heute zurück. Paket aufgemacht und ich musste mit ersetzen feststellen, die OVP fehlt. Also der weisse Karton wo sie dann eingepackt ist aber eben die typische PowerColor Verpackung fehlt. Prompt bei der Reklamationsstelle von meinem Händler angerufen und gefragt was da los is. Er dann so:,,Ja sie können sie einschicken und wir werden sie dann wieder an den Hersteller schicken. Aber eigentlich ist das ja EGAL da sie ja für die Graka bezahlen und nicht für die Verpackung. Nunja, da hab ich ihm dann klar gemacht, das sich sowas eigentlich schlecht weiterverkaufen ließe und ich halt auf die OVP, bestand. Er halt nur, schick sie halt wieder ein wenn es dich glücklich macht! "telefongespräch ende"...was denkt ihr? Hab ich eigentlich Anspruch drauf?

MfG
 
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i.d.R hast du nur Anspruch auf einen Austausch der defekten Ware, nicht auf den Austausch des "Zubehörs" bzw. den Sachen die beiliegen, wie z.B. Kabel oder OVP in diesem Fall
 
Kannst sie natürlich auch in Küchenrolle einwickeln.
 
Aus fehlern lernt man ;)
Für das nächste mal weiß der TE bescheid, wenn die Karte schon älter ist und du sie verkaufen statt sammeln möchtest, wird die OVP eher eine untergeordnete Rolle spielen
 
Also bis jetzt ist das bei mir so gelaufen, das man beim Umtausch/Einschicken von Hardware immer irgendwo angeben konnte, was alles mitgeliefert wurde...
Und das hat man dann auch zurück zu bekommen, gab da bei mir bis jetzt nie Probleme.

Im Nachhinen aber die Verpackung zu bekommen halte ich für unwarschienlich, einfach aus dem Grund, weil du nachweisen müsstest, das du ihnen diese zugesandt hast, was du sicher nicht kannst. Oder doch?
 
viele Händler(Hersteller) wollen nur die Karte und ohne jegliches Zubehör da, diese Dinge am Ende sowieso nur verloren gehen.

Selbstverständlich hast du auch einen anspruch auf die OVP, fragt sich nur ob sich der Aufwand lohnt.

Wäre für mich nur relevant, wenn im erneuten Falle eines defektes die OVP gefordert wird beim Einsenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man sich Produktivsysteme ansieht, da ist es sogar so, das ein Zurücksenden in OVP teils zwingend erforderlich ist/gewünscht ist...
Ich denke da zum Beispiel an HDDs aus HP Servern.

Im Einzellhandel ist das aber wohl etwas anders. Aber wie schon gesagt, wenn man die Gewährleistungsansprüche stellt, am besten über den Händler von dem man das Produkt hat und dann über ein Formular, wo drin steht, was alles zurück geliefert wird.
 
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