ASUS TUF Gaming VG289Q1A bringt 4K auf 28 Zoll

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
114.151
asus_logo.jpg
ASUS hat mit dem TUF Gaming VG289Q1A einen neuen Bildschirm mit einer Diagonale von 28 Zoll und der UHD-Auflösung von 3.840 x 2.160 Pixeln vorgestellt. Auch Adaptive-Sync für NVIDIA-Grafikkarten und FreeSync für AMD-Grafikkarten wird unterstützt. Trotz der Einordnung in eine Gaming-Serie wird der TUF Gaming VG289Q1A aber nicht jeden Spieler glücklich machen.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Eine Frechheit das Wort Gaming 2020 in Kombination mit 60Hz zu verwenden. Ernsthaft, lächerlich und schäbig, den 60Hz Dreck als Gaming zu bewerben, können sie behalten.
 
Eine Frechheit das Wort Gaming 2020 in Kombination mit 60Hz zu verwenden. Ernsthaft, lächerlich und schäbig, den 60Hz Dreck als Gaming zu bewerben, können sie behalten.
Nun halt‘ mal den Ball flach, Digger.
Wenn Du über jeden Moni, der nicht Deinen aktuellen Daddelansprüchen genügt, so herziehst, hättest Du viel zu tun.
Bis auf ein smootheres Mausgefühl, sind >60Hz im Büroleben (ich nenne es Realität) komplett witzfrei.
Der Daddler, der seine Kaufeintscheidung auf Grundlage des Wortes ‘Gaming‘ auf dem Produktfoto des Monis trifft, ist halt selber schuld. Und er hätte von UHD@144Hz sowieso nix, weil er sich bei der Wahl der GraKa wohl genauso blond angestellt hätte. Der Moni hat für seine Eigenschaften einen durchschnittlichen EVP.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Frechheit das Wort Gaming 2020 in Kombination mit 60Hz zu verwenden. Ernsthaft, lächerlich und schäbig, den 60Hz Dreck als Gaming zu bewerben, können sie behalten.
Uh ja ich brauche unbedingt 144Hz in UHD für Spiele wie Civilization, Grim Dawn, Elite Dangerous, Endless Space 2 ect... wobei bin ich überhaupt Gamer wenn ich keine Shooter spiel bei denen 144Hz tatsächlich nen Mehrwert bieten würden?
 
@David B
Du hast einfach überhaupt keinen Plan. 144Hz machen überall einen Unterschied, selbst beim Verschieben von einem Fenster auf dem Desktop ist der Unterschied gigantisch. Wir reden nicht von 360Hz G-Sync Reflex Monitoren, deren Mehrwehrt nur noch im esport liegt, sondern von einem 60Hz Monitor, der mit Gaming beworben wird. Lächerlich.

Dieser Monitor wäre nichtmal als Office Monitor geeignet, nachdem der Standfuß nicht höhenverstellbar ist und auch keine Kamera eingebaut ist, damit die Mitarbeiter in Videokonferenzen mitmachen können, ohne ein seperates Teil irgendwo anzustöpseln, dass einen dann von der Seite betrachtet. An solchen Details erkennt man halt, wer Schwätzer ist :rolleyes2:
 
60Hz sind sogar im Office absolut nervig, vll. merkt man das mit Ü50 nicht mehr, aber Displays mit 60Hz kommen
bei mir nicht mehr ins Haus, egal in welchem Gerät.
 
@Stunrise
Bin zwar noch keine ü50 sondern eher knapp vor Mitte 30 und bevorzuge doch eher Auflösung und Bildqualität noch sehr lange vor Hz. Und der Monitor deiner Signatur würde bei mir schon aufgrund der unterirdischen Pixeldichte den 8Bit und fehlendem HDR durchfallen. Bleib ich doch eher bei meinem bald 2 Jahre alten Asus ProArt PA32UC-K... Nicht falsch verstehen ich habe sehr wohl einen direkten Vergleich (am Laptop sinds 120Hz) und würde das am PC auch nutzen wenn ich auf den Rest nicht verzichten müsste... Bevorzuge dann doch eher Bildqualität...

Meinst Du Deine Posts wirklich ernst?:unsure:

Entweder ist er mit dem falschen Bein aufgestanden oder trollt grad nur ein wenig rum. Selten so viel Blödsinn gelesen...
 
Ja, 60Hz vs. 120/44Hz ist ein beliebtes (Gamer-)Thema, keine Frage. Aber bei Office&Co. meist nicht kriegsentscheidend. Wer ewig scrollt, sollte sich lieber noch ein wenig in die Anwendung einarbeiten (Ausnahmen gibt’s natürlich immer).
Beim gamen mit UHD über 60Hz kommt halt die GraKa ins keuchen (auch hier gibt’s bestimmt Ausnahmen).
Also, solange die Rahmenbedingen zu 60Hz vs. 144Hz nicht klar umrissen sind, kommen wir wohl nie zu einem Ergebnis.
Ich tendiere zu David B: Auflösung und Bildqualität gehen vor Hz-Zahl.
Das darf natürlich Jeder anders sehen, ist aber kein Grund einen preiswerten Moni mit tauglichen Eckdaten wegen seiner (UHD-)Hz runter zu machen.
Noch ist UHD@144Hz vornehmlich eins: Ein teues Hobby.
…Und bist Du nicht billig, so brauch‘ ich Gehalt…
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, aber 28" und 4K ist für Office doch genauso schmarrn, wenn man mit Windows arbeiten will. Ich sag nur skalieren von Schriften...
 
Naja, aber 28" und 4K ist für Office doch genauso schmarrn, wenn man mit Windows arbeiten will. Ich sag nur skalieren von Schriften...
Da bin ich bei Dir.
Aber ich halte >160ppi-Monis generell für suboptimal, aber Mancher findets toll.
Drum: Weil das Topic Device ein IPSler ist, scheint er mir durchaus officetauglich zu sein, auch wenn AUSUSs Webeabteilung es wohl verkaufsfördernd fand, dem Topic-Device ein ‘Gaming‘ anzudichten. Wohl wegen seiner Free- plus GSync-Kompatibilität (so stehts jedenfalls im HWL-Artikel) und dem Bezel somit eine angedeutete Gamer-Optik verpasst wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@David B
Du hast einfach überhaupt keinen Plan. 144Hz machen überall einen Unterschied, selbst beim Verschieben von einem Fenster auf dem Desktop ist der Unterschied gigantisch. Wir reden nicht von 360Hz G-Sync Reflex Monitoren, deren Mehrwehrt nur noch im esport liegt, sondern von einem 60Hz Monitor, der mit Gaming beworben wird. Lächerlich.

Dieser Monitor wäre nichtmal als Office Monitor geeignet, nachdem der Standfuß nicht höhenverstellbar ist und auch keine Kamera eingebaut ist, damit die Mitarbeiter in Videokonferenzen mitmachen können, ohne ein seperates Teil irgendwo anzustöpseln, dass einen dann von der Seite betrachtet. An solchen Details erkennt man halt, wer Schwätzer ist :rolleyes2:

Naja, komm' ist jetzt auch nicht grad so, als wären VA und 165 Hz vor der neuesten Samsung-Panel-Generation der Geschwindigkeit letzter Schluss gewesen ;) Kein Grund daher (und generell) für den aggressiven Tonfall anderen Kommentatoren gegenüber.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh