DonMachello
Enthusiast
Guten Tag,
vor ca. 1,5 Jahren kaufte ich beim Händler meines Vertrauens ein ASUS Zenbook Prime.
Da meine Freundin im Zuge ihres Studiums immer häufiger von meinem Notebook Gebrauch machte, ersteigerte ich kurzerhand bei eBay ein zweites Exemplar, diesmal gebraucht mit Restgarantie.
Es kam wie es kommen musste, zuerst erschienen mehrere lilane Flecken auf dem Monitor, dann hatte ich Probleme mit der Tastatur des eBay-Modells.
Ich dachte mir das wäre ja nicht so schlimm, schließlich gewährt ASUS zwei Jahre Garantie auf diese Modelle, exklusive dem Akku. Also stellte ich eine Supportanfrage, woraufhin mir nach sehr kurzer Zeit ein Rücksendeaufkleber zugeschickt worden ist. Die Garantiebedingungen habe ich mir vorsichtshalber vorher durchgelesen, ich konnte keinen Punkt finden der darauf schließen lies, dass Garantie ausschließlich dem Erstkäufer gewährt wird.
Also verpackte ich das Notebook ordentlich, packte die Rechnung und Abtretungserklärung mit bei und ließ es von DHL abholen. Bis zu dem Zeitpunkt war ich vollkommen zufrieden mit der Abwicklung und konnte die negativen Erfahrungen meines Arbeitskollegen nicht teilen.
Nun der Schock. Reparatur des Monitors fällt nicht unter die Herstellergarantie, da ich nicht der Erstkäufer bin.
Hätte ich das gewusst, hätte ich mich an der Erstkäufer gewandt und ihn das Produkt einschicken lassen.
Nun habe ich entweder die Reparaturkosten in Höhe von 350€ an der Backe oder knapp 90€ Bearbeitungsgebühr, dafür dass jemand beim Support meinen Karton geöffnet hat und gesehen hat, dass Auftragsgebername und Rechnungsanschrift nicht übereinstimmen.
Mein Bruder erwarb ebenfalls vor einiger Zeit das gleiche Modell auf meinen Rat hin, hätte ich gewusst wie ASUS mit treuen Kunden umgeht, egal ob Erstkäufer oder nicht, wäre meine Empfehlung sicherlich anders ausgefallen.
Vielleicht besteht auf diesem Wege die Möglichkeit, doch noch eine andere Lösung zu erzielen.
Gruß
Machello
vor ca. 1,5 Jahren kaufte ich beim Händler meines Vertrauens ein ASUS Zenbook Prime.
Da meine Freundin im Zuge ihres Studiums immer häufiger von meinem Notebook Gebrauch machte, ersteigerte ich kurzerhand bei eBay ein zweites Exemplar, diesmal gebraucht mit Restgarantie.
Es kam wie es kommen musste, zuerst erschienen mehrere lilane Flecken auf dem Monitor, dann hatte ich Probleme mit der Tastatur des eBay-Modells.
Ich dachte mir das wäre ja nicht so schlimm, schließlich gewährt ASUS zwei Jahre Garantie auf diese Modelle, exklusive dem Akku. Also stellte ich eine Supportanfrage, woraufhin mir nach sehr kurzer Zeit ein Rücksendeaufkleber zugeschickt worden ist. Die Garantiebedingungen habe ich mir vorsichtshalber vorher durchgelesen, ich konnte keinen Punkt finden der darauf schließen lies, dass Garantie ausschließlich dem Erstkäufer gewährt wird.
Also verpackte ich das Notebook ordentlich, packte die Rechnung und Abtretungserklärung mit bei und ließ es von DHL abholen. Bis zu dem Zeitpunkt war ich vollkommen zufrieden mit der Abwicklung und konnte die negativen Erfahrungen meines Arbeitskollegen nicht teilen.
Nun der Schock. Reparatur des Monitors fällt nicht unter die Herstellergarantie, da ich nicht der Erstkäufer bin.
Hätte ich das gewusst, hätte ich mich an der Erstkäufer gewandt und ihn das Produkt einschicken lassen.
Nun habe ich entweder die Reparaturkosten in Höhe von 350€ an der Backe oder knapp 90€ Bearbeitungsgebühr, dafür dass jemand beim Support meinen Karton geöffnet hat und gesehen hat, dass Auftragsgebername und Rechnungsanschrift nicht übereinstimmen.
Mein Bruder erwarb ebenfalls vor einiger Zeit das gleiche Modell auf meinen Rat hin, hätte ich gewusst wie ASUS mit treuen Kunden umgeht, egal ob Erstkäufer oder nicht, wäre meine Empfehlung sicherlich anders ausgefallen.
Vielleicht besteht auf diesem Wege die Möglichkeit, doch noch eine andere Lösung zu erzielen.
Gruß
Machello
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