Sagt dir Urheberrecht was?
Die Hersteller sind gesetzlich verpflichtet solche Gegenmaßnahmen einzubauen - aber wo ein Wille ist, ist ja bekanntlich immer ein, mehr oder weniger legaler Weg...
Falsch!
Das Recht auf eine Privatkopie -also auch eine privat erstellte Aufnahme für den eigene Gebrauch - besteht weiterhin. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die das Mitschneiden aka' Aufnehmen von FTA (Free To Air) Programmen verbietet.
Also geht man den Weg durch die Hintertür indem man die Aufnahen verschlüsselt und verdongelt (Die Aufnahemn sind nur auf dem Gerät abspielbar auf dem sie erstellt wurden). Somit hat man faktisch einen wirksamen Kopierschutz eingebaut. Da es gesetzlich verboten ist einen Kopierschutz zu umgehen, beschneidet die Contentmafia das Recht auf eine Privatkopie.
Die Hersteller berufen sich dabei darauf, daß sie gesetzlich dazu verpflichtet sind das so zu machen - tatsächlich können die Hersteller auf explizite Nachfrage die entsprechende Gesetzesgrundlage nicht benennen, weil es diese nicht gibt. Es sind also tatsächlich nur irgendwelche Absprachen hinter verschlossenen Türen.
Interessanterweise hat der Bundesgeriichtshof die Grundverschlüsselung im Kabelfernsehen diverser Anbieter (u-a. Kabeldeutschland) für FTA Programme verboten.
Weder Musikkassetten, noch die VHS (oder eines der anderen analogen Videoaufzeichnungsformate) oder die DVD hätte jemals die Verbreitung erreicht, wenn hier die gleichen Einschränkungen (Verschlüsselung und Verdongelung mit dem Aufanhmegerät) gegolten hätten.
Schade, daß einer meiner Lieferanten vor gut 2 Jahren den Rechtsstreit gescheut hat. (Ich hatte über meinen Firmenaccount einen Fernseher mit Aufnahmefunktion gekauft - somit hatte ich nicht die normale Endkundengewährleistung und auch nicht das Rücktrittsrecht beim Onlinekauf). Nach eine kurzen aber sehr deutlichem Schriftwechsel hat man das Gerät dann doch lieber zurückgenommen - Komisch.
Eine Aufnahme hat mehrere Eigenschaften:
- Sie ist portabel, also auch auf anderen Wiedergabegeräten wiederzugeben
- Sie ist kopierbar und Transportabel
- Sie ist archivierbar, man ist also auch in 20 Jahren noch in der Lage diese wiederzugeben
- Sie ist bearbeitbar / schneidbar
All diese Eigenschaften sind durch die Verschlüsselung und Verdongelung nicht gegeben.
Wenn also ein Fernseher mit eine Aufnahmefunktion beworben wird, welche sich als reine Timeshift Funktion herausstellt, fehlt dem Gerät eine zugesicherte Eigenschaft.
Timeshift ist zeitversetztes Fernsehen - egal, ob eine Sendung nun um 5 Minuten zeitversetzt geschaut wird, oder erst in 2 Wochen - mehr bieten die aktuellen Fernseher mit sogenannter Aufnahmefunktion nicht.
Zum Thema Samsung Fernseher ist noch folgendes zu sagen:
An das Dateisystem selbst kommt man ohne grosse Klimmzüge ran - entweder Linux verwenden oder eine Dateisystemerweiterung für Fremde Dateisysteme installieren (z.B. Diskinternals Reader)
ABER!
Bis Serie D gab es die Möglichkeit die Aufnahmen zu entschlüsseln, da Samsung "so doof war" den Key in einer separaten Datei mitzuliefern
Bis einschliesslich Series F gibt es Möglichkeiten, die aber allesamt mit Garantieverlust verbunden sind (Rooten des Fernsehers) - ob man das bei einem 1500 € Fernseher riskiert, muss jeder selber entscheiden.
Bei Series H gibt es bislang keinen Weg.
Der einzige mir bekannte Herstelller von Fernsehern mit echter Aufnahmefunktion scheint Shivaki aus den Arabischen Emiraten zu sein, Die Bildqualität ist ganz OK, die Tonqualität allerdings unterirdisch
Gottseidank gibt es - noch - einen Ausweg: Bei den meisten Kabel- und SAT Receivern mit PVR Funktion sind die Aufnahmen zugänglich und können mit geeigneten Programmen ausgelesen werden. Das schöne bei Diesen Geräten ist dann noch, daß man teilweise sogar eigentlich verschlüsselte Sender aufzeichnen kann.