Auto in anderem Kreis zulassen?

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RaketeMK

Neuling
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Hallo Community,

ich kaufe mir am Montag ein Auto.
Dieses steht im Kreis Dithmarschen KFZ-Kennzeichen HEI-.
Da ich es aber nicht schaffe, bis 12 Uhr in dem Kreis zu sein in dem ich wohne bzw. bei der Zulassungstelle in meinem Kreis zu sein, möchte ich das Auto
im Kreis Dithmarschen, aber mit RD- Kennzeichen anmelden.

Geht das?
Oder muss ich den Wagen bei der Zulassungstelle des Kreises RD anmelden?

Gruß und danke schon mal.
 
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Also, der Wagen wird am Montag morgen im Kreis Dithmarschen abgemeldet.
Der Eigentümer möchte das Nummernschild für seinen neuen Wagen behalten.

Darf ich dann mit dem abgemeldetem PKW ohne Nummernschilder zur Zulassungstelle in meinen Landkreis fahren?
Eine Versicherungsnummer habe ich schon.
 
Aber es ist doch gestattet mit dem abgemeldeten Auto bis zum Abstellplatz zu fahren. Oder irre ich mich da?
 
Wenn du nur auf Privatgelände unterwegs bist ja. Im öffentlichen Straßenverkehr hast du mit einem abgemeldeten Auto nichts zu suchen..
 
Das glaube ich nicht. Mit den alten Nummernschildern und einer Versicherungsnummer darf man auf dem kürzesten Wege zur Zulassungstelle fahren bzw. wenn man ein Auto abgemeldet hat, darf man damit noch bis zum Abstellplatz bzw. zum Schrottplatz fahren.

So habe ich es zumindest gegoogelt.
Allerdings sind dann immer noch die alten Nummernschilder am PKW.
 
Das ist auch richtig. Das Auto MUSS angemeldet sein. Mit Nummernschildern, die eine Steuerplakette haben.

Du kannst ja mit dem Ditmarscher kennzeichen nach Hause fahren, es bei dir abmelden und dem Verkäufer die alten Kennzeichen zuschicken oder hinbringen.
 
Nein, das kann ich eben nicht. Der Eigentümer braucht die Kennzeichen gleich für seinen neuen Wagen.
 
Dann meldet er halt der verkaufte ab und du holst dir im Kreis Ditmarschen eine Tageszulassung, das kostet inkl. Kennzeichen "nur" 30€.

Verstehe das Problem nicht?
 
So, dann will ich mal.

Wenn das KFZ in Dithmarschen abgemeldet wird, darfst du innerhalb des Kreises HEI auf dem kürzesten Weg zum Abstellort fahren. Wenn du den Zulassungsbezirk verlässt, wovon ich mal ausgehe, da du in RD zulassen willst, dann benötigst du zur überführung ein 5 Tages-Kennzeichen. Auch die Sache mit der EVB-Nummer gilt nur in deinen Zulassungsbezirk, ich rate davon aber ab, da manche Versicherungen sich im Schadensfall etwas anstellen.
 
Ich möchte halt nicht unnütz Geld aus dem Fenster werfen.

Die Tageszulassung kostet 30 Euro mit Schildern, die neuen Schilder kosten auch noch mal 30 Euro. Dann die Zulassung. Da bin ich dann gut 100 Euro los.

Ich habe mir gerade Nummernschilder reservieren lassen. Die lasse ich mir Montag morgen machen. Die baue ich ans Auto, fahre damit nach RD zur Zulassungstelle und gut ist. Das sollte eigentlich so funktionieren.
 
Ja, wobei du natürlich das Auto dann in deinem Landkreis komplett zulassen musst.

Das mit der Tageszulassung erscheint mir ein bisschen teuer. Auch wenn das regional abhängig ist, bin ich der Meinung, dass das günstiger ist.
 
Du darfst aber mit nem unangemeldeten KFZ nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Glaub mir ich mach das öfter. Falls du angehalten wirst sag aber net wir hättens dir net gesagt.
 
Ich kann den Wagen ja noch nicht zulassen weil ich den Brief noch nicht habe.
Den Brief bekomme ich erst, wenn der Wagen vom derzeitigem Eigentümer, abgemeldet wurde.
Und ich kann ja nicht von RD nach Hei fahren um den Brief zu holen.
Dann fahre ich zurück von Hei nach RD um den Wagen anzumelden.
Dann müsste ich wieder von RD nach Hei um den Wagen zu holen.
Und das muss ich alles am Montag vormittag schaffen. Denn am Dienstag Morgen brauche ich den Wagen.
Eine Strecke sind knapp 60 km. Nee, das muss auch anders gehen.
 
Lass dir den Brief per Post zuschicken?

Edit: Argh, Dienstag brauchst du den Wagen. Dann wird das wohl nix :d
 
wie schon mehrmals gesagt wurde das was du vor hast kann dich unterm strich teurer kommen als wenn du einfach mal 30€ in die hand nimmst. Man sollte nie an falscher Stelle geizen. Wenn du nicht erwischt wirst(wovon ich auch erstmal ausgehe, wurde in den letzten 6 jahren 1x angehalten) dann hast die 30€ gespart klar, aber mir wäre das der streß definitiv nicht wert
 
Also, der Wagen wird am Montag morgen um 8 Uhr in Heide abgemeldet.
Dazu muss der Brief und der Schein vorgelegt werden.

Ich muss den Wagen am Montag morgen in Rendsburg zulassen.
Und dazu brauche ich den Brief.

Wie soll ich mir diesen zuschicken lassen? Das geht nicht.
 
naja du fährst um 8uhr mit dem besitzer hin, meldest das teil ab --> 9uhr fährst du mit dem auto und dem brief nach Rendsburg und bist da dann spätestens um 10uhr. Bis 12uhr haben die auf --> sollte also klappen oder meinst nicht?
 
@Reaver1988: Ja, genau das ist ja die Frage ob es erlaubt ist oder nicht. Klar, klappt es Zeitmäßig am Montag morgen. Aber die Frage ist, ob ich das so darf.
Laut Aussage von den anderen hier, nicht.
 
Sobald das Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Also entweder packst du es auf einen Hänger & bewegst es in deinen Landkreis bzw. zu deiner Zulassungsstelle oder du besorgst dir entsprechende Kennzeichen die eine Überführung und somit eine Teilnahme am Straßenverkehr erlauben.

Denk aber dran, dass du auch deine Versicherungsdaten brauchst.
 
5-Tageskennzeichen, wenn du dann das Auto eh gleich anmeldest (gleiche Versicherung ist wichtig!), dann musst du nur die Kennzeichen bezahlen. Anders geht es nicht, außer du fährst das Auto mitn Hänger.
 
so war das nicht gemeint. das war nur der zeitliche aspekt ;) ich bin auch der meinung das man nicht mit einem auto das abgemeldet ist fahren sollte/darf ;)
 
angenommen, du bist in einen unfall mit personenschaden verwickelt.

was glaubst du, wer dann zahlen darf / wird, wenn das fahrzeug nicht angemeldet und damit nicht versichert ist?!
 
Ich habe mit einem Polizisten gesprochen. Er sagte:

- Reserviere dir die Kennzeichen online
- Lasse Dir die Kennzeichen machen
- Montiere diese Kennzeichen
- Teile der Versicherung das Kennzeichen mit
- Fahre mit dem Auto aus Hei nach RD und lasse den Wagen mit diesen Kennzeichen zu

Genau so habe ich es heute gemacht. Ich lebe noch. Das Auto lebt noch, niemand gestorben.

Vielen Dank ans Forum.
 
Wahrscheinlich hättest du es auch erlebt wenn du ohne Nummernschilder, Versicherungsnachweiß u.ä. gefahren wärst.

Aber hättest du bei so einer riskanten Sache wirklich den Beitrags eines Foristen als bindend betrachtet, wenn du hinterher sowieso jemanden anders fragst?
 
uch die Sache mit der EVB-Nummer gilt nur in deinen Zulassungsbezirk, ich rate davon aber ab, da manche Versicherungen sich im Schadensfall etwas anstellen.
Weisst Du überhaupt, was Du da von Dir gibst??

Fakt ist: Mit einer 5 Tage- Kurzzeitversicherung kannste innerhalb Deutschlands fahren (ohne IVK=Internationale Versicherungskarte), mit IVK gehts dann auch über die Grenze. Das will der TE ja nicht.

Die von Dir angesprochene eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) dient der Zulassungsstelle als "Freischaltcode".
Sie gilt Zulassungsbezirkübergreifend und sagt lediglich aus, auf welche Versicherungsgesellschaft diese Versicherung gemeldet wird.


Auch wenn der TE inzwischen alles hinbekommen hat, so sollte das doch richtig gestellt werden, falls mal jemand das gleiche Problem hat und Hilfe sucht ;)
 
Ich sprach vom fahren ohne Kurzzeikennzeichen.....
 
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