Hallo zusammen,
ich habe ein gutes Angebot gefunden - möchte mir das Auto am Wochenende mal angucken und eine Probefahrt machen. Es handelt sich um einen
BMW 330i Coupe E46
mit Vollausstattung
94.000km
Rechtslenker
englische V5C-Document Fahrzeugpapiere liegen vor und deutscher TÜV ist kein Problem
für 5000€ VHB
Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit der Zulassung eines Fahrzeugs aus England?
Ich habe dazu diese Seite gefunden: Importieren von EU-Gebrauchtwagen
Hat jemand evtl. schonmal sowas gemacht? Was gibt es dabei zu beachten? Irgendwelche Stolpersteine? Worauf sollte man achten?
Gruß
ich habe ein gutes Angebot gefunden - möchte mir das Auto am Wochenende mal angucken und eine Probefahrt machen. Es handelt sich um einen
BMW 330i Coupe E46
mit Vollausstattung
94.000km
Rechtslenker
englische V5C-Document Fahrzeugpapiere liegen vor und deutscher TÜV ist kein Problem
für 5000€ VHB
Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit der Zulassung eines Fahrzeugs aus England?
Ich habe dazu diese Seite gefunden: Importieren von EU-Gebrauchtwagen
Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Ausländische Fahrzeugpapiere
Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten: Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob fü*r das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforde*rung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregis*ter) und weitere Informationen unter KBA Startseite)
Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag / Originalrechnung
Bei Fahrzeugimport aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (erhältlich beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland)
Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun*des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden eingezogen.
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter*gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen*über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel*be*steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.
Hat jemand evtl. schonmal sowas gemacht? Was gibt es dabei zu beachten? Irgendwelche Stolpersteine? Worauf sollte man achten?
Gruß
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