Autoverkauf angemeldet - Wie ist genau zu verfahren?

ForzaNapoli

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27.04.2012
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Hi zusammen.

Ich möchte mein Auto verkaufen und habe schneller als erwartet durch ein interessiertes, älteres Paar ein gutes Angebot erhalten.
Sie wohnen allerdings 460km entfernt und würden gerne direkt morgen (Feiertag) kommen und eine Probefahrt machen. Im Optimalfall würden sie das Auto dann auch gleich mitnehmen.
Einen passenden Mustervertrag des ADAC habe ich bereits ausgedruckt, auch die notwendigen Unterlagen (Schein, Brief, HU-Dokumente etc) habe ich alle beisammen.

Jetzt habe ich nur eine große Frage:
Das Fahrzeug ist ja noch auf mich angemeldet. Um es abzumelden benötige ich ja Schein, Brief, die Kennzeichen und meinen Perso.
Wenn die Käufer das Fahrzeug aber angemeldet mitnehmen wollen kann ich es ja nicht vorher abmelden, am Feiertag sowieso nicht.
Und die Dokumente müsste ich ihnen ja dann nach Bezahlung und Vertragsunterschrift auch mitgeben, sonst könnten sie ja nicht damit heimfahren und es ummelden.

Reicht es denn dann wenn ich diese Meldungsabschnitte aus dem Kaufvertrag zusammen mit einer Kopie des selben an die Zulassungsstelle und die Versicherung schicke oder brauche ich trotzdem noch Brief, Schein und Kennzeichen um es abmelden zu können?
Bitte entschuldigt die komische Frage, aber es ist mein erster Autoverkauf und ich möchte da keinen Fehler machen.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe! :)
 
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Normalerweise kann der Käufer das Fahrzeug einfach bei seiner Zulassungsstelle abmelden/ummelden und fertig ist. Dafür braucht er nur den Schein und Brief und das wars. Hab ich bei meinem letzten Autokauf (als Käufer) ebenfalls so gemacht. Anschließend hab ich die entwerteten Kennzeichen eingetüten und dem VK als "Beweis" ASAP per Post zugeschickt.

Sei dir aber bewusst das eventuelle Bußgelder, Anzeigen wegen Unfällen und im Schadensfall Ansprüche erstmal an deine Versicherung gehen. Heisst, wenn der Käufer die Karre auf dem Heimweg zerlegt oder geblitzt wird, hast DU erstmal das Problem und musst nachweisen, das der Wagen bereits verkauft war. Ich würde die Entscheidung ob du den Wagen angemeldet übergibst also sehr stark von den Käufern abhängig machen. Ich hatte damals das Glück das der VK mich für vertrauenswürdig genug gehalten hat und ich somit den Wagen direkt mitnehmen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, vielen Dank für deine Antwort.
Dann läuft es so ab wie ich es vermutet hatte, war mir aber nicht sicher. Wäre blöd wenn ich ihm alle Papiere mitgebe (die er ja braucht um damit öffentlich fahren zu dürfen) und dann bräuchte ich die doch nochmal. :d
So bin ich beruhigt und kann mir die beiden morgen in aller Ruhe ansehen und dann entscheiden. Danke dir!
 
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