Bei bestelltem Handy war OVP-Siegel gebrochen

obersniggy

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Hallo,
ich habe mir bei einem Onlineshop ein Sony Ericsson Handy für 280 Euro gekauft. Als es ankam war bereits das Siegel der OVP gebrochen und der Joystick sitzt ziemlich schief. Ich habe daher sofort eine Retourmarke per Email beantragt die jetzt zu mir kommt. In den AGBs des Shops steht aber, das schon mit Bruch des Siegels eine Wertminderung bei Widerruf des Artikels entsteht, die ich auf keinen Fall bereit wäre zu bezahlen, da ich das Sch*** Siegel ja nicht gebrochen habe. Wie kann ich im Falle des Falles beweisen, dass ich das nicht war? Oder sollte ich einfach sagen, ich würde das Telefon gern umtauschen gegen eine andere Farbe z.B... Bin echt ratlos und wäre für Tipps sehr dankbar. Morgen werde ich dann dort anrufen...

Gruß und nen schönen Abend!

P.S. ist es im Shop i. d. R. irgendwo vermerkt, dass genau mein Handy bereits ein Rückläufer war und die wissen dann bescheid wenn ich ihnen das sage und glauben mir ohne Probleme? Ich finds so oder so ne Schweinerei, dass die OVP schonmal geöffnet wurde, die könnten ruhig so ehrlich sein und das Gerät etwas billiger verkaufen als Rückläufer! Sowas mieses, ich hab den vollen Preis dafür bezahlt für ein Gerät mit Mängeln...
 
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Du schreibst einen Brief und schilderst die Lage. Dein Rücksendegrund ist ja das defekte/gebrochene Siegel sowie Mangel am Joystick - da sollte sich der Shop nicht quer stellen. Ansonsten kannst du es immer noch eidesstattlich erklären ;)
 
am besten sowas telefonisch klären...
 
Telefonisch kannst du bei solchen Geschichten vergessen, da weiss der eine hans nicht was der andere macht. Sprich du schilderst es dem einen, der sag jaja machen wir (damit der seine ruhe hat) und vergiss es irgendwo einzutragen. Nach Tage oder Wochen, rufst du wieder da an und bum man weiss von nichts, der jetzige Gesprächspartner sagt dir dann das der andere nichts vermerkt hat usw. Will ja nichts schwarzmalen, aber mir ging es schon einige male telefonisch so, machs lieber schriftlich...
 
Reicht auch ne Mail um das zu klären? Ich rufe auf jeden Fall erstmal an und rede mit denen. Dann schreib ich nochmal ne Mail und hoffe das alles glatt geht. Ich veranlasse dann die Rückzahlung des Betrages, wenn das eine gute Lösung ist?? Was meinst du mit "eidesstattliche Erklärung", wie läuft sowas ab?

Thx
 
Damit erklärst du, dass es ein Defekt oder eben ein Siegelbruch nicht von dir stammt.
Ich musste das bei Saturn machen, weil die glaubten, ich habe das Display von dem Mp3 Player gebrochen. Eidesstaatlich versichert, dass das nicht von mir stammt und gut wars.
 
Ah ok. Und sowas glauben die dann in der Regel, bzw. sie sind dazu verpflichtet es dann anzuerkennen? Ich hab ja auch sofort nach Erhalt die Retourmarke angefordert. Braucht man Zeugen? Sorry für die vielleicht blöden Fragen, hatte so einen Fall aber noch nie...
 
Eidesstattliche Erklärung sollte vor Gericht ausreichen, ist im Prinzip ne Zeugenaussage von dir unter Eid.
 
Mit der eidesstattlichen Erklärung hast du als Käufer deine Pflicht erfüllt. Nun liegt es am Verkäufer respektive Online-Shop dir nachzuweisen, dass dem nicht so ist. So sieht es auch der Gesetzgeber.
 
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