THE_DOCTOR
Enthusiast
Thread Starter
- Mitglied seit
- 20.03.2006
- Beiträge
- 4.641
- Prozessor
- Ryzen 7 5700X
- Mainboard
- Asrock b450m Pro4
- Kühler
- be quiet! Pure Rock 2 Black
- Speicher
- 32GB
- Grafikprozessor
- Radeon RX 5700 XT
- Display
- 27 Zoll IPS 60Hz
- SSD
- Kingston NV2 NVMe PCIe 4.0 Interne SSD 500GB M.2 2280
- HDD
- 1000GB SATA SSD
- Netzteil
- BeQuiet
- Betriebssystem
- Windows 11
- Webbrowser
- Firefox
- Internet
- ▼250 MBit ▲40
Hallo,
wollte vor ner Stunde in der Bucht meine 8600GTS (Normaler Preis gut 20 Euro + Versand) versteigern, alles eingestellt...es dauerte nicht lange (paar Minuten) und ich bekam einen email, dass der Artikel bereits von jemanden gekauft worden ist!? Ich dachte mir "hä!? -was ist jetzt los?" bis ich festgestellt habe, dass ich anstatt einer Auktion den Artikel als Sofortkauf für 1 Euro eingestellt hatte
Ich bin Student und eine (wenn auch alte) grafikkarte zu "verschenken" kann ich mir eigentlich nicht leisten...
Meine Nachricht an ihn:
Die Antwort von Ihm:
Hilfe...was kann ich tun!?
EDIT: kann ich mich auf § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums berufen?
VIELEN DANK!!
wollte vor ner Stunde in der Bucht meine 8600GTS (Normaler Preis gut 20 Euro + Versand) versteigern, alles eingestellt...es dauerte nicht lange (paar Minuten) und ich bekam einen email, dass der Artikel bereits von jemanden gekauft worden ist!? Ich dachte mir "hä!? -was ist jetzt los?" bis ich festgestellt habe, dass ich anstatt einer Auktion den Artikel als Sofortkauf für 1 Euro eingestellt hatte
Ich bin Student und eine (wenn auch alte) grafikkarte zu "verschenken" kann ich mir eigentlich nicht leisten...
Meine Nachricht an ihn:
Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Anderer Grund.
Weitere Informationen des Verkäufers: Mir ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, ich habe die Sofort-Kaufen Option
versehentlich verwendet.
Ich würde mich gerne mit ihnen vernünftig einigen!
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort von Ihm:
Guten Abend,leider muß ich Ihnen mitteilen das ich den Kauf nicht abrechen werde. Ich habe den Artikel
Regulär gekauft,und die Ebay Richtlinien sprechen mir da Recht zu. Auch rechtlich möchte ich darauf
hinweisen das hier der §433BGB greift. Deshalb möchte ich Sie bitten den Artikel nach Zahlungseingang
an mich zu verschicken,ohne das ich Ebay hinzuziehen muß.
Hilfe...was kann ich tun!?
EDIT: kann ich mich auf § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums berufen?
VIELEN DANK!!
Zuletzt bearbeitet: