BGH: Google hat strittige Suchvorschläge zu entfernen

Redphil

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<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="google-2013" src="/images/stories/logos/google-2013.jpg" height="100" width="100" />Google und vergleichbare Suchmaschinen erahnen während der Eingabe, was der Nutzer sucht und liefern entsprechende Vorschläge. Diese Vorschläge werden automatisch generiert - teilweise führt das zu skurrilen, aber auch irregeleiteten Ergebnissen. Besonders viel Aufmerksamkeit zog der Fall der Gattin eines ehemaligen Bundespräsidenten auf sich. Nach Eingabe ihres Namens schlägt Google auch aktuell noch die Ergänzung der Suche um "Rotlicht" vor. Ein anonymer Betroffener einer solchen fragwürdigen, automatischen Vervollständigung hat vor dem Bundesgerichthof (BGH) gegen Google geklagt und heute Recht bekommen.</p>
<p>Im konkreten Fall wurde der Name...<br /><br /><a href="/index.php/news/software/browser-und-internet/26341-bgh-google-hat-strittige-suchvorschlaege-zu-entfernen.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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"Gattin eines ehemaligen Bundespräsidenten" und "Rotlicht" ist aber auch eine echt lustige Assoziation.
 
Dabei ist Rotlicht nur ein Begriff aus dem Straßenverkehr.. wobei wir ja mit Verkehr schon nicht so falsch liegen.

Finde es einerseits erschreckend, dass Leute sich schon derart von der Google-Suche beeinflussen lassen - andererseits sind die Wortvorschläge bei Google noch nie hilfreich gewesen.

Sobald jetzt irgendwo der Name der beiden durchsickert (Inhaberin eines Betriebes für Nahrungsmittel und Kosmetika und ein Vorstand davon) werden sie auf jeden Fall mit den beiden Worten in Verbindung gebracht.
 
So viel Wind um nichts... Und was ist mit Bing und zBsp Yahoo? Da kommen auch so windige Vorschläge xD
 
Das Urteil gilt natürlich analog auch für andere Suchmaschinen. Ich habe meine Zweifel ob der Urteilsspruch tatsächlich auch Geltung für die Ex-Präsidentenfrau hat. Soll Google jetzt als Vorschlag "kein Callgirl" hinschreiben damit man zu Suchergebnissen, die über den Fall berichten, geführt wird?

---------- Post added at 16:05 ---------- Previous post was at 15:39 ----------

Der Artikel bei heise zu dem Thema ist ganz gut Analyse: Das Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google | heise online der wirft auch die Frage auf, dass nicht klar ist wie grundsätzlich die Entscheidung des BGH ist bzw. was für einen Unterlassungsanspruch berücksichtigt werden muss.
 
Ich finde es ziemlich absurd so einen Algorithmus- in welchem Umfang auch immer- zu zensieren. Im Endeffekt spiegeln diese Vorschläge eben das wieder was am meisten gesucht wird. Es gibt weder eine Wertung noch stellt es einen Sachverhalt dar.
 
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