BGH stärkt Widerrufsrecht im Online-Handel

mhab

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<p><img src="/images/stories/logos/rechtsstreit.jpg" alt="rechtsstreit" style="margin: 10px; float: left;" />Im Online-Handel gilt bekanntlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht und der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Recht in einem aktuellen Urteil nochmals gestärkt. Das Gericht hat verkündet, dass das Widerrufsrecht nicht an eine bestimmte Bedingung geknüpft ist. Grundsätzlich steht jedem Kunden zu, die Ware aus einem beliebigen Grund innerhalb der Frist zurückzugeben.</p>
<p>Geklagt hatte ein Kunde, der Anfang 2014 zwei Matratzen bestellt hatte. Der Händler hatte mit einer Tiefpreisgarantie geworben und als der Kunde nach der Lieferung einen günstigeren Preis bei einem anderen Händler entdeckt hatte, verlangte dieser den Differenzbetrag von 32,98 Euro vom Händler zurück....<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/38518-bgh-staerkt-widerrufsrecht-im-online-handel.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Wobei ich finde, dass das oft unverschämt ausgenutzt wird... Gerade wie im Beispiel sich wegen 30 Euro anzupissen und deswegen einen Rückversand von Matratzen zu veranlassen, das wäre mir schon allein der Aufwand nicht wert. Und der Händler hat dann gebrauchte Ware, die er nicht mehr als neu verkaufen kann. Sowas gehört sich einfach nicht.

Aber die Gesellschaft macht ja alles, solange es 5 Cent günstiger ist... Kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
 
Da haste recht.
Ich möchte nicht wissen was der Rückversand gekostet hat - garantiert um die 30 Euro.
Interessant wäre auch die Art der Matratze - bei Aldi Dinger für 100 €, also 200 € sind die 30 € noch relativ viel.
Bei 1,5k € Matratzen hingegen ist es um so lächerlicher.

Allerdings hat der Händler mit einer TIEFPREISGARANTIE geworben - das macht die Diskussion wieder überflüssig.
 
"Daraufhin wollte der Kunde seine Matratzen komplett zurückgeben und vom Kaufvertrag zurückgetreten"

Hab auch schon öfter zurückgetreten;)

"Die Kunden haben laut BGH immer ein Widerrufsrecht und müssen dafür keinen bestimmten Grund angeben"

Auch auf bereits benutzte Kosmetikartikel oder Ebooks?
 
Fehlen in diesem Artikel nicht ein paar Infos?!

Welcher Händler, der noch bei Verstand ist, lässt es in einer so aussichtslosen Situation auf einen Prozess ankommen??
 
Dann nimmt der Händler halt die Matratze zurück, und wenn sie nicht original eingeschweisst ist, wird eine Nutzungspauschale wegen Wertminderung in Rechnung gestellt, die dürfte durchaus bei 5-10% des Kaufpreises bei rumkommen >> das könnte den Käufer schlussendlich teurer kommen.

Eine Matratze ist nunmal kein Artikel wie eine Grafikkarte. ich würde Matratzen durchaus zu den Hygieneartikeln zählen - wie z.B. Unterwäsche.
 
Dann nimmt der Händler halt die Matratze zurück, und wenn sie nicht original eingeschweisst ist, wird eine Nutzungspauschale wegen Wertminderung in Rechnung gestellt, die dürfte durchaus bei 5-10% des Kaufpreises bei rumkommen >> das könnte den Käufer schlussendlich teurer kommen.
Ne, das kommt den Händler noch teurer, weil er dann das nächste Gerichtsverfahren an der Backe hat, das er mit Sicherheit verliert. Das Gesetz ist ganz eindeutig, dass der Käufer das Recht hat, ohne Wertminderung die Ware zu prüfen und dazu gehört praktisch immer die Öffnung der Verpackung (es gibt ganz wenige Ausnahmen wie z.B. Musik CDs). Ob der Artikel danach noch verkauft werden kann oder wie hygienisch das ist, interessiert den Gesetzgeber und das Gericht nicht. Das Risiko muss der Händler mit einkalkulieren oder halt auf den Verkauf via Fernabsatz verzichten.
 
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