Bin voll verarscht worden

olum2k

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Boah, bin voll sauer :fire: .
Ich habe vorgestern dieses Teil bei egay ersteigert - http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8722470895&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:dE:11
Sehr schön, dachte ich. Der Verkäufer wohnt auch in Hannover, also kann ich das Teil abholen.

Ich habe noch am gleichen Tag der Ersteigerung den Verkäufer angerufen und gefragt, wieviel GHz der nun hat. Da sagte er noch zu mir:"Ich sitze gerade vor den PC und schaue mal nach. Der hat genau 1,2GHz. Außerdem ist der PC und die restlichen Teile mehr als sehr gut erhalten"
Ja, ja, Pustekuchen.

So, gestern bin ich dann hin und hab das Teil abgeholt.
Da der Verkäufer einen sehr seriösen Eindruck (am Telefon und vor Ort) machte und der PC schon abgebaut ohne OS bei ihm auf mich wartete, habe ich den PC auch nicht vor Ort getestet.
Selber schuld ... ich trottel. Könnte mich jetzt voll darüber ärgern.

So kommt, was kommen muss.
Ich gestern ohne böse Vorahnung Win installiert und was sehe ich da ...
1. Der PC hat 667MHz statt angegebene 1,2GHz :hmm:
2. Die Festplatte ist statt beschriebene 20GB nur 10GB groß :hmm:
3. Die Farbpatrone ist auch nicht wie beschrieben neu, sondern schon halb leer
4. Der Monitor hat zwei dünne Striche quer über den ganzen Bildschirm
:fire:

Ich bin im Prizip voll sauer auf mich selbst, weil ich zu blöde war, die Kiste vor Ort kurz anzuklemmen und ins BIOS zu schauen.
Aber damit habe ich nun wirklich nicht gerechnet und aus fehlern lernt man ja bekanntlich.
Ich dachte, naja, ich weiß wo er wohnt und hol das Ding persönlich ab ... da wird er schon kein Blödsinn machen :rolleyes: .

Ich habe den Typen gestern gleich versucht zu erreichen. Bis jetzt vergebens.
Hab ihn dann eine Email und SMS geschickt. Bis jetzt ohne Reaktion.
Werde ansonsten mal wieder bei ihm vorbeischauen und ... :fresse:
Ich wäre ja schon damit zufieden, wenn er mir 30€ erstatten würde, denn so läuft alles ohne murren und knurren. Der Drucker ist auch klasse und funzt ohne Probs.
Ich kann es nur nicht leiden, wenn man mich veräppelt :hwluxx: .

Was könnte ich denn sonst noch machen?
Anzeigen? Bringt das was?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Würde ihn erst mal ankacken und wenn er faxen macht zeig ihn an.
 
Ich sehe da kein Problem.
Er schreibt bei ebay EINDEUTIG: 1.3GHZ / neue Farbpatrone usw..
 
Zu Punkt 4: Der Monitor hat wahrscheinlich eine Streifenmaske, hier sieht man 2 dünne Drähte die jeweils im oberen und unteren Drittel die Maske stabilisieren, ist also kein Fehler. Bei Lochmasken hat man das nicht.

Sonst würde ich aber auch sagen das Du das Geschäft rückabwickeln solltest, da er nicht der angegebenen Beschreibung in der Auktion entspricht.

Grüße,

harti
 
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB)

Anfechtbar sind Willenserklärungen, die durch Täuschung oder Drohung bewirkt worden sind. Voraussetzung für die Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung sind:
Der Erklärende wurde getäuscht.

Der Täuschende handelte arglistig, d.h. er hatte das Bewusstsein, dass der Erklärende ohne die Täuschung seine Willenserklärung nicht oder nicht mit dem geäußerten Inhalt abgegeben hätte.

Zwischen Täuschung und Willenserklärung besteht ein ursächlicher Zusammenhang.
Beispiel: Der Gebrauchtwagenhändler G verschweigt beim Kauf eines Gebrauchtwagens trotz konkreter Nachfragen seitens des Käufers K einen Unfall, bei dem der Rahmen des PKW verzogen wurde. Anfechtbar gem. § 123 I BGB

ich hab das auch schon durchgemacht. Allerdings mit einer viel geringeren Summe.
an deiner stelle würde ich sofort über ebay protest einlegen, dann bekommst du auch eine bestätigungsmail die dir später nützlich sein kann.
Also nicht warten .. HANDELN !
 
War da auch nur 128MB Ram drinn un ne Mono Soundkarte mit einer Box?

Is echt ne üble Sache! :O

Rein vom Vertragsrecht ist der Kaufvertrag von Anfang an nichtig und anfechtbar!
 
hm das ist natürlich sehr ärgerlich. auf jeden fall ebay einschalten und druck machen.

das mit dem monitor ist normal, hat wohl wie gesagt eine streifenmaske, die 2 dünnen streifen sind die haltedrählte (hatte ich auch mal, nervt...)

vllt. hat er dir auch nur den falschen mitgegeben? ein irrtum kann ja sein...weiss ja nicht ob er noch mehr verkauft hat...
 
naja hier ist das nicht mehr so einfach....das ist zwar eine onlineauktiopn gewesen, aber er hat das gerät ja vor ort gesehen und den typen auch somit ist das kein fernabsatzvertrag mehr...

was du machen kannst wenn der verkäufer mangelhafte ware geliefert hat:

-Rücktritt vom kaufvertrag
-Nachbesserung
-Neulieferung
-Minderung des kaufpreises

also entweder liefer er das was du gekauft hast, er erstattet dir einen gewissen betrag zurück, er rüstet den pc auf oder du trittst vom kaufvertrag zurück. das recht ist eindeutig auf deiner seite ;)

€: da wird dir ebay auf jedenfall recht geben so wie noch einige gerichte dazu ;)
 
Wie einige hier schrieben, sind die beiden Striche wirklich im oberen und unteren Drittel zu sehen. Dann wird das eine Streifenmaske sein und ist OK.

Danke erstmal für euer Feedback.
Dann werde ich mal egay informieren und weiter versuchen den Typen zu erreichen.

Schmutzhut schrieb:
War da auch nur 128MB Ram drinn un ne Mono Soundkarte mit einer Box?
Nee, 256MB sind drin. Das ist OK.
Und Soundkarte ist irgendeine 5.1 drin.
 
Zuletzt bearbeitet:
-De$troyeR- schrieb:
naja hier ist das nicht mehr so einfach....das ist zwar eine onlineauktiopn gewesen, aber er hat das gerät ja vor ort gesehen und den typen auch somit ist das kein fernabsatzvertrag mehr...

Fernsatzrecht hätte er sowieso nicht gehabt, weil der Verkäufer kein Gewerbetreibender ist. Die vier Möglichkeiten, die Du aufgezählt hast, sind jedoch alle korrekt.

@olum2k: Entweder er gibt Dir einen satten Teil des Kaufpreises zurück (so etwa 40-50%), oder ich würde den Vertrag rückgängig machen. Denn ein PIII-667-Komplettsystem bekommste auch sicher schon für die Hälfte der Kohle...
 
So, der Typ hat sich gerade gemeldet.

Ich habe ihm vorhin eine schöne Email geschickt, mit Anwalt und Strafanzeige gedroht und noch den Gesetzestext von Palme mitreingesetzt. Zusätzlich habe ich noch mit aufgeführt, was man machen kann, wenn der Verkäufer mangelhafte/falsche Ware liefert.
Hab ihm ja gestern schon gemailt und eine SMS geschickt. Darauf kam keine Reaktion.
Wenn man mit Anwalt, etc droht, geht es auf einmal.

Naja, auf jeden Fall ist er bereit, mir 30€ zu erstatten.
Angeblich hätte er von all dem nichts gewusst :lol: .
Alles klar ... aber mir ein Tag vorher am Telefon noch groß und fett erzählt, dass er 1,2GHz hat.

Dann habe ich unterm Strich 120€ bezahlt.
Das ist OK für die Teile. Wird sowieso nur ein Zweitgerät.
Allein der Drucker (All-In-One, sechs Monate alt) kostet neu um die 120€.
Übrigens hat er mir ein 17" Monitor mitgegeben, statt den beschriebenen 15". Alles sehr merkwürdig.

Schönen Dank dann nochmal für eure Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:
EL PRESIDENTE schrieb:
Fernsatzrecht hätte er sowieso nicht gehabt, weil der Verkäufer kein Gewerbetreibender ist. Die vier Möglichkeiten, die Du aufgezählt hast, sind jedoch alle korrekt.

@olum2k: Entweder er gibt Dir einen satten Teil des Kaufpreises zurück (so etwa 40-50%), oder ich würde den Vertrag rückgängig machen. Denn ein PIII-667-Komplettsystem bekommste auch sicher schon für die Hälfte der Kohle...

naja online-auktionen sind alle fernabsatzverträge meines wissen. sind alles kaufverträge wo man sich nie persönlich gesehen hat und nur über fernkommunikationsmittel ein vertrag abgeschlossen hat. ;)

jedenfalls meines wissens ist das so.
 
olum2k schrieb:
Dann habe ich unterm Strich 120€ bezahlt.
Das ist OK für die Teile. Wird sowieso nur ein Zweitgerät.
Allein der Drucker (All-In-One, sechs Monate alt) kostet neu um die 120€.
Übrigens hat er mir ein 17" Monitor mitgegeben, statt den beschriebenen 15". Alles sehr merkwürdig.

Bischen durcheinander der Gute, oder?
 
@olum2k
Hast du schon mal im BIOS nachgeschaut, ob vielleicht der FSB auf 66 MHz anstatt 133 MHz eingestellt ist? Es kann nämlich sein, dass es durchaus eine CPU mit 1,3 GHz ist, der FSB aber mit einer falschen Frequenz läuft. Das kann passieren, wenn der Rechner eine Zeit lang nicht genutzt wird und nicht am Stromnetz hängt. Die Batterie ist dann irgendwann leer und Standard-Einstellungen werden geladen.

Sicher, dass die Festplatte nur 10 GB hat und nicht nur eine 10 GB Partition erstellt wurde. Wie ist denn die genaue Bezeichnung der Platte?

Mit solchen Mails, in denen man mit einem Rechtsanwalt und anderen freundlichkeiten droht, sollte man erst mal vorsichtig sein. Das kann nämlich auch nach hinten losgehen. ;) Bei solchen Sachen ist es besser erst mal ganz freundlich nachzufragen was los ist. Eventuell ist es nur ein Missverständnis (von welcher Seite auch immer), das man leicht aus der Welt schaffen kann. Wenn sich dann wirklich herausstellt, dass er dich verarschen wollte, kann man mit einem Anwalt drohen und Gesetzestexte zitieren. Aber auch erst dann.
 
@Madnex
Jo, alles schon kontrolliert im BIOS.
Der FSB steht auf 133MHZ. Deshalb taktet er auch mit 667MHZ (5x133,33).
So wie ich das gesehen habe, kann man im BIOS noch nicht einmal den FSB ändern.
Das ist übrigens noch ein PIII mit Slot1. Den gibt es ja gar nicht mit 1,2GHz.

Die HDD habe ich komplett formatiert und Win neu draufgespielt.
Win zeigt mir knapp 10GB an.

Ich habe es gestern auch im freundlichen versucht. Ist ja nicht so, dass ich gleich mit Anwalt drohe.
Hab ihn gestern ein paar Mal auf Handy angerufen, eine Email geschickt und eine SMS. Alles ohne Erfolg.
Nachdem ich heute Mittag mit dem Anwalt und Strafanzeige gedroht habe, erhielt ich eine Stunde später von ihm eine Rückmeldung.

Mich ärgert auch, dass ich ihm noch am Telefon nach dem Takt gefragt habe und er mir noch kackfrech gesagt hat:"Ich sitze gerade vor dem Rechner und schaue mal nach. Der hat genau 1,2GHz." :fire:
Und dann heute in seiner Mail noch zu sagen, dass er von all dem nichts gewusst hat ... :fire:

Naja, soll er mir 30€ geben und die Sache ist für mich erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
-De$troyeR- schrieb:
naja online-auktionen sind alle fernabsatzverträge meines wissen. sind alles kaufverträge wo man sich nie persönlich gesehen hat und nur über fernkommunikationsmittel ein vertrag abgeschlossen hat. ;)

jedenfalls meines wissens ist das so.

Was soll eine Privatauktion mit Fernabsatz zu tun haben? Das stimmt definitiv nicht.

Übrigens: eBay Auktionen sind juristisch gesehen keine Auktionen ;) Insofern können Händler nicht schreiben, dass es kein 14-Tage-Rückgaberecht gäbe, weil es sich ja angeblich um eine Auktion handelt. Sieht aber aber auch nur noch ganz selten. War früher sehr oft...
 
da der Verkäufer die EU Klausel vergessen hast kanst du auf dein Recht pochen:d
 
1. Eine Nacherfüllung ist hier unmöglich, da es sich um einen Stück/Gattungskauf handelt.

2. Du wusstest nichts von dem "Sachmangel" bei Vertragsabschluss --> § 442 BGB

3. Der Mangel lag bei Gefahrenübergang bereits vor --> § 446 BGB

4. Du kannst also ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. --> § 326 BGB
Wie das abzulaufen hat, siehe §346 BGB.

ODER

5. Du kannst eine Minderung des Kaufpreises gemäß § 441 BGB verlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd einfach das Rechtsgeschäft über § 119 BGB anfechten. Als Grund nennst du dann die wesentlichen Eigenschaften, also vor allem die geringeren Ausstattungsmerkmale, des Rechners. Normalerweise hätte der Andere dann einen Anspruch auf Schadensersatz für Aufwendungen die er dafür auf sich genommen hätte. Also zum Beispiel die Ebaygebühren. Sein Anspruch darauf wird aber durch § 122 II BGB zerschlagen, da er zumindeste hätte wissen können, dass der Rechner nicht die entsprechenden Merkmale aufweist.
 
warum kaufst du dir son pc??
aber ich hatte das auch mal
das war aber mit nem verstärker und boxen
als der nich geantwortet hat haben wir das mit nem anwalt gemacht
dann werden die plötzlich immer ganz net lol
 

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