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- Mitglied seit
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Hallo bin jetzt 23 habe eine Ausbildung zum Industriemechaniker mit 21 jahren abgeschlossen habe eine Zweitausbildung gemacht zur Fachkraft für Schutz und Sichherheit die endet mit den 24. Lebensjahr. Das Kreisersatzamt oder wie die die schimpfen haben mich für die Zweitausbildung zurückgestellt sprich bis zum 24. Lebensjahr. Habe gehört das man nur bis 25 gezogen werden kann stimmt das? Was würde geschehen wen ich mich nach der Ausbildung nicht mehr beim Kreiserstazamt melde und bis 25 jahre hoffe das die sich nicht melden? Ist das eine Straftat, oder ein vergehen?
2. Was würde geschehen wen ich meine Ausbildung abbreche und in meiner alten Firma wieder Arbeite als Industriemechaniker und mich nicht beim Kreiserstazamt melde? Ist das eine Straftat,oder ein vergehen?
3.Kann man sich Nachmustern lassen und beim Hörtest schummeln somit man t6 ist?
Mir geht es nicht das ichd as nicht machen will, sondern darumd as meine Firma mir das angebot gemacht hatt wiederzukommen und da kann ich nicht solange warten das müsste in 8 wochen geschehen.
2. Was würde geschehen wen ich meine Ausbildung abbreche und in meiner alten Firma wieder Arbeite als Industriemechaniker und mich nicht beim Kreiserstazamt melde? Ist das eine Straftat,oder ein vergehen?
3.Kann man sich Nachmustern lassen und beim Hörtest schummeln somit man t6 ist?
Mir geht es nicht das ichd as nicht machen will, sondern darumd as meine Firma mir das angebot gemacht hatt wiederzukommen und da kann ich nicht solange warten das müsste in 8 wochen geschehen.