Blöde frage???????

tomtiger67

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
02.06.2004
Beiträge
12
hallo,
was ist günstiger:1024 mb speicher (Infinion 2100 und 3200 ,2 mal 512)
oder doch lieber den 3200 alleine laufen lassen.
ich habe aus meinem alten system den 2100 riegel übernommen.
mein bord ist das Asus A7N8X E Deluxe.
mir wäre auch am liebsten 2 - 3200 Riegel,aber bei den preisen verkneif ich es mir lieber noch.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
was fürn fsb hast du denn?was fürn system...

ps:willkommen im forum und mach doch mal ne passendere überschrift ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,ich dachte wäre originell.
aber du hast natürlich recht,beim nächstenmal wird es besser,versprochen.
aber nun zu meinem system:
Athlon XP 2400+
Asus A7N8X-Deluxe E 2.00 Rev. Bios Neu
Sapphire 9600 Pro Ultimate
2 mal Infinion Speicher jeweils 512 MB (Allerdings ist das ein Mischmasch PC 2100 und PC 3200)
2 mal Samsung SATA ges.320 GB Raid 0
Plextor PX-708A Prim. Master
Lite on 2410B Sekun. Master
Toshiba SD-M 1612 Sekun. Slave
 
macht ja nichts ;)

wenn du ihn @default lässt ist das wumpe. pc2100 ist ja für 133fsb spezifiziert und der pc 3200ter kann garnicht seine eigenschaften ausspielen,also ist das @default kein problem

wenn du ocen willst sieht das anderes aus, da würdest du bei den oc 2100tern wohl schnell an grenzen stoßen, wenn du keine teiler einsetzt^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Die CPU ist auf jeden Fall ne 133/266'er, die mußt du schon übertakten um 3200/200FSB zu bekommen. Wenn nicht, sind 3200'er zukunftsicherer...
Willst Du überhaupt übertakten?
Die CPU hat ja reale 2000MHz, wenn du am Teiler rumstellen kannst (ich glaub, den 2400+ mußt du erst freischalten), kann man die auch 200FSB x Multi 10 = auch 2000MHz laufen lassen.
Normal hat die ja 133FSB x Multi 15...
Egal welche RAM's, Zwei x 512MB sind auf deinem MB besser... wegen dem DualChanel als 1x1024 ohne DualChanel...
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh