Brille kaputt, Haftpflicht weigert sich!

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ThaFUBU

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Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Haftpflicht. Ich war am Wochenende bei meiner Freundin und sie wollte die Möbel umstellen. Dabei habe ich den Fernseher auf den Schreibtisch abgestellt, wo ihre Brille lag, die jetzt kaputt ist.
Ich habe die Vers. angeschrieben und habe habe "bei Renovierung" angegeben.
Die Vers. redet sich raus, in dem sie sagt,
1) Das war ein Gefälligkeitdienst Ist dies korrekt?
2) Mann darf Brillen nicht da hinlegen.

Die Brille kostet über 600 Euro (leider sehr teuer bei 11 dioptrin),
logo das so ein Versicherungsexperte der das täglich macht, zu jedem Fall eine passende Ausrede findet, doch wie siehts rechtlich aus?

Danke und Gruss
Robert
 
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das es ein Gefälligkeitsdienst wari st doch richtig. heißt ja auch Private Haftpflicht, und nicht berufliche.

und ich frag mich auch, wo se Ihre Brille sonst hinlegen will, wenn die nicht auf den Tisch gehört?
 
Müssen sie für aufkommen!
Nachhaken!
 
Versicherungen reden sich doch gerne mal öfters raus ?
Und ich denke mal wir reden hier von einer privaten Haftpflichtverischerung ??

Dann müssen Sie dafür aufkommen, einfach dran bleiben und jeden Tag da anrufen oder so :fresse:
 
jo... welche Versicherung isn das?
Also ich hab hab mit Sowas noch nie probs gehabt (Allianz) ..
Das einzige was die wollen, is nen Nachweis, bzw. dann halt in deinem Fall die kaputte Brille, als nachweis (meist bei warenwert >500€) ...

Für solche Fälle hat man je na Haftpflicht....
Vor Kurzem hatte ich nen Pullover hier liegen (von meinem Cousin), den er hier vergessen hat.
ich trottel hatte den Überm Stuhl und meine ratten fanden es als netten Nagespass...
Sogar das haben dann die von der Allianz betzahlt...


nur als Bsp ;)

mfg
 
also soweit ich weiss sind schäden die bei "gefälligkeits diensten" auftreten nicht von deiner haftpflicht zu tragen
 
das kommt von der Haftplicht an, meine (private) Haftplicht kommt auch für Gefälligkeitsdinste auf, wollt ich extra da ich öfters für freunde PC zusammenbauen, wenn da die Graka runterfällt...

Fate
 
...doch wie siehts rechtlich aus?


Rechtsfragen in den OT-Foren schrieb:
Hallo Community!

In letzter Zeit gab es im OT einen regelrechten Boom an immer neuen Rechtsfragen und -problemen, die größtenteils komplexe Züge annahmen.
Unser Problem bei diesen sogenannten "Rechtsthreads" ist, dass in einem Hardwareforum dieser Größe bei solchen Fragen sehr viel gefährliches Halbwissen existiert und auch manche User eine Neigung dazu haben, sehr provokant und politisch motiviert in diesen Threads zu diskutieren. Auch teamintern können wir natürlich nicht jede Aussage differenzieren und auf Richtigkeit überprüfen, dazu fehlt uns das Fachpersonal.
All das macht eine gefährliche Mischung aus, der wir als Forenbetreiber entgegenwirken wollen.

Aus diesem Grund haben wir, die OT-Moderatoren, uns entschlossen, einen kleinen Hilfethread für euch zu erstellen.
Im Folgenden haben wir eine kleine Linksammlung für euch erstellt, welche euch bei Rechtsfragen helfen soll, qualifizierte Ansprechpartner zu finden.

Zudem empfehlen wir, vor jedem Vertragsabschluss zuerst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau durchzulesen, um eventuelle Streitigkeiten oder damit verbundene Schäden bereits im Voraus vermeiden zu können.


Natürlich können wir keinerlei Anspruch auf Richtigkeit der Inhalte auf den genannten Links gewähren!


Grüße,

euer Hardwareluxx-Team


Update:
Danke an SpaceTrucker für den Hinweis über die Online-Version des BGB. Als erste Orientierungshilfe ist das sicherlich eine erste gute Anlaufstelle!

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