<p><img src="/images/stories/logos-2016/bundeskartellamt.jpg" alt="bundeskartellamt" style="margin: 10px; float: left;" />Nicht jeder, der im Internet einkauft, kann oder will per Kreditkarte oder auf Rechnung zahlen. In vielen Fällen wird dann auf Online-Bezahldienste zurückgegriffen. Doch der Nutzung so manchen Angebots schieben zahlreiche deutsche Banken und Sparkassen einen Riegel vor – in den AGB wird die Weitergabe sensibler Daten wie PIN oder TAN untersagt. Das Bundeskartellamt hat genau dies aber nun für rechtswidrig erklärt.</p>
<p>Das trifft in erster Linie Anbieter wie die SOFORT AG, die mit ihrem Dienst Sofortüberweisung hierzulande einen größeren Marktanteil hat. Denn anders als bei PayPal erfolgt die Abwicklung nicht über ein Zwischenkonto. Stattdessen...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/39693-bundeskartellamt-behinderung-von-online-bezahldiensten-durch-banken-ist-rechtswidrig.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
<p>Das trifft in erster Linie Anbieter wie die SOFORT AG, die mit ihrem Dienst Sofortüberweisung hierzulande einen größeren Marktanteil hat. Denn anders als bei PayPal erfolgt die Abwicklung nicht über ein Zwischenkonto. Stattdessen...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/39693-bundeskartellamt-behinderung-von-online-bezahldiensten-durch-banken-ist-rechtswidrig.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>