Caseking Reklamation und den Umgang mit Kunden

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Hallo Mr. Jingles,

ich bitte dich direkt um dein Einverständnis, dass wir das Video vom Auspackprozess deiner Rücksendung hier veröffentlichen dürfen, um deine Behauptungen transparent entkräften zu können. Anbei schon mal die Fotos des selbstverursachten Schadens.

Es handelt sich selbstverständlich um meine Antworten, darum hier der Text komplett ungekürzt:

Hallo [Name entfernt],

Intel nutzt bei aktuellen Desktop-Produkten sogenannte Land-Grid-Array-Verbundsysteme (LGA), bei denen die Kontaktpins nicht am Prozessor selbst, sondern direkt am Mainboard-Sockel zu finden sind. Um diese sensiblen Sockelpins zu schützen, haben alle Mainboard-Hersteller mitunter penetrante Warnhinweise im Handbuch und auf der Platine selbst angebracht sowie einen Sockelschutz direkt auf dem Sockel platziert. Diese Maßnahmen sollen den Anwender auf die zwingende Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Umgangs mit den filigranen Pins am Prozessorsockel aufmerksam machen. Es geschieht leider sehr häufig, dass Endanwender aus Versehen oder aus Unkenntnis die Pins auf den LGA-Sockeln beschädigen und meistens die Handbücher sowie die entsprechenden Handhabungshinweise nicht oder nicht aufmerksam genug studiert haben.

Bei der Prüfung Ihrer Rücksendung stellte sich am 25.09.2023 ein solcher mechanischer Schaden am Produkt heraus (siehe Fotos in unserer letzten E-Mail), der nachweislich nicht bei Auslieferung vorhanden gewesen sein kann. Bei dieser Form der selbstverschuldeten Beschädigung ist leider eine Reklamationsabwicklung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung gemäß § 434 ff. BGB unmöglich und sämtliche Gewährleistungsrechte sind verwirkt, da sich diese nur auf Mängel beziehen, die bereits bei Gefahrübergang (Warenerhalt) existiert haben oder im Keim angelegt waren, jedoch niemals auf solche, die durch unsachgemäße Handhabung, bestimmungswidrige Nutzung oder fahrlässig bzw. mutwillig herbeigeführte Beschädigungen, unnatürliche Abnutzungen und später auftretenden Verschleiß zurückzuführen sind.

Es ist evident, dass diese typischen Schadensbilder von Endanwendern verursacht werden und es in der Folge ebenfalls häufig zu Schutzbehauptungen kommt. Zum Nachweis und zur Dokumentation gehäuft auftretender Warenbeschädigungen speziell mit diesem für einen Anwenderfehler typischen und häufig auftretenden Schadensbild ist es bei uns längst in die gängige Praxis übergangen, bei jeder Mainboard-Reklamation direkt Fotos der Schäden sowie Videos beim Auspacken jeder einzelnen Motherboard-Rücksendung anzufertigen. Wir haben Ihnen diese Fotos bereits zukommen lassen und hier folgt das Video:

[Link entfernt, weil Adresse auf Paketlabel sichtbar - Einverständnis zur Veröffentlichung angefragt]

Neben dem Schaden ist auf dem Video ebenfalls eine eindeutig äußerlich unversehrte Versandverpackung sowie eine ebenfalls nicht beschädigte Eigenverpackung des Motherboards zu erkennen, sodass ein von Ihnen behaupteter Transportschaden ausgeschlossen werden kann, zumal das Schadensbild aufgrund des bereits erwähnten Sockelschutzes ohnehin nicht mit einem Transportschaden vereinbar wäre. Der Sockelschutz befand sich ebenfalls auf dem Prozessorsockel. Selbst ein hier eventuell postulierter 'verdeckter Mangel' wäre mit Sicherheit sofort bei der durch Sie erfolgten Erstinbetriebnahme aufgefallen. Dies war offenbar jedoch nicht der Fall und Sie haben mit der ggf. fahrlässigen Inbetriebnahme begonnen, obwohl verbogene Pins am CPU-Sockel sogar absoluten Laien direkt ins Auge fallen, spätestens beim sorgfältigen Einsetzen der CPU auf ebendiesen Sockel. Sie haben uns gegenüber die vollständige Montage und Inbetriebnahme des Produktes bestätigt.

Bedingt durch die vollautomatischen sensorgestützten Qualitätskontrollen durch optische Scanner bzw. sogenannte AOI-Maschinen in den Fertigungsstrecken ist die Auslieferung eines funktionsunfähigen Mainboards speziell mit diesem für einen Anwenderfehler typischen und häufig auftretenden Schadensbild ausgeschlossen. Das liegt schon allein daran, dass derartig verbogene Pins einen erfolgreichen Funktionstest verhindern, der hier jedoch in der Endfertigung stattgefunden hat und grundsätzlich Voraussetzung für eine Auslieferung ist. Nach der erfolgreichen QA-Testung des Motherboards werden die sensiblen Sockelpins durch einen direkt auf dem Sockel platzierten Sockelschutz vor Fremdeinwirkungen geschützt.

Eine Prüfung der Ware im manipulationsfreien Zustand ist so dauerhaft nicht mehr möglich. Der Mangel des Gerätes ist dementsprechend mit der gesetzlichen Vermutung der Beweislastumkehr gemäß §477 BGB unvereinbar und somit tritt der Käufer die Beweislast dafür an, den Mangel nicht fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt zu haben, was angesichts der Beweislage eine juristische Unmöglichkeit darstellt. Die Verschlechterungen bzw. Beschädigungen sind hier auf ein nachlässiges sowie gefahrerhöhendes Verbraucherverhalten zurückzuführen. Angesichts des Warenwertes werden wir auch das Legal Department von ASUSTeK Computer Inc (ASUS) im Falle einer juristischen Auseinandersetzung mit einbeziehen, denn denen wird Ihrerseits ja die schuldhafte Verursachung der Beschädigung vorgeworfen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob wir den Artikel unverändert und aus Kulanz kostenfrei an Sie zurückschicken oder stattdessen die Kulanzkeklamation mit einer zwangsläufig notwendigen Reparaturpauschale in Höhe von 70,00 Euro durchführen sollen. Nach Ablauf von 7 Tagen werden wir Ihnen den Artikel unverändert zurückschicken, um ungerechtfertigte Lagerkosten zu vermeiden.

Außerdem hier noch deine ursprüngliche Nachricht, in der du eindeutig einen Transportschaden verantwortlich machst, obwohl das nachweisbar nicht sein kann (Verpackungen unversehrt, Sockelschutz ist platziert):

Guten Tag,

Ich habe den Artikel unbeschädigt zu Ihnen zurückgeschickt, die Sockelpins waren vollkommen intakt. was auf dem Postweg passiert ist liegt nicht in meiner Verantwortung und ich trage dafür auch nicht die Haftung. Lassen Sie sich gerne die Kosten von dem Versanddienstleister erstatten. Ich werde also nicht für eine Reparatur zahlen die ich nicht zu verantworten habe. Des Weiteren war bei dem m.2 Slot die Schiene bereits bei Erhalt nicht vollständig verlötet, dies alleine wäre schon ein Reklamationsgrund meinerseits gewesen. Ich habe allerdings kein Problem davon gemacht.

Ich bitte Sie also ein Austausch des Boards vorzunehmen oder dieses zu reparieren. Ist beides nicht möglich so muss ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich hoffe das die Angelegenheit ohne weitere Probleme geklärt werden kann.

Ich könnte ja auch rein hypothetisch behaupten, dass das Board ausgepackt wurde, dabei beschädigt wurde, wieder verpackt wurde und zum Schluss vor der Kamera erneut ausgepackt wurde. Vollkommen absurd, aber mir wird ja nicht nur rein hypothetisch etwas unterstellt sondern als gesicherte Tatsache dargestellt.

Richtig, eine solche Verschwörungstheorie wäre völlig absurd und obendrein wäre damit die Grenze zur Justiziablität erreicht, da es sich um die Unterstellung einer kriminellen Handlung handelt.

Ich habe dem Herrn des Kundendienstes mitgeteilt das dies eventuell ja auch bei dem Transport passiert sein kann, auch wenn ich das für unwahrscheinlich gehalten habe.

Dies ist nicht zutreffend. Weder ist in deinem Text ein Konjunktiv zu finden, noch wurde an irgendeiner Stelle ein Zweifel zum Ausdruck gebracht. Und wenn Zweifel bestehen, warum dann überhaupt eine solch abwegige Behauptung aufstellen? Selbst massive Erschütterungen können keine einzelnen Pins unter einem Sockelschutz beschädigen. Unser Video belegt außerdem, dass sowohl die äußere Verpackung als auch die Mainboardverpackung absolut unversehrt sind.

Liebe Grüße
Mike

PS. Diese Antwort ist eine Copy&Paste-Antwort aus dem gleichen Thread in unserem Computerbase-Forum
 

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Zufällig mal hier reingeschnüffelt. Um welches Mainboard Modell handelt es sich? Wenn ein tolles Mainboard ist, zahl ich die 70€ Reparaturkosten und nehme es. Nein, Spaß bei Seite, dass ist wohl auch nicht im Sinne von Mr. Jingles.

Ich rate Mr. Jingles ja zur Reparatur und dann würde ich es behalten oder verkaufen, vorausgesetzt es handelt sich nicht um ein Low-End Board, wo es sich nicht lohnen würde.
 
Ich rate Mr. Jingles ja zur Reparatur und dann würde ich es behalten oder verkaufen, vorausgesetzt es handelt sich nicht um ein Low-End Board, wo es sich nicht lohnen würde.

Ich auch, aber es hat wohl keinen Sinn. Wir warten mal noch ein, zwei Tage ab, ob noch Vernunft einkehrt. Das Board hat zum Kaufzeitpunkt 439,90 Euro gekostet, also definitiv nicht low-end.

Liebe Grüße
Mike
 
lol rekt

immer wieder lustig, sich manche Threads hier durchzulesen
 
@Mr. Jingles

Lass dir dein Eigentum aushändigen bzw. zusenden und vom Hersteller bzw. einem Dienstleister den Sockel austauschen bzw. richten, gute Adresse dafür kann man dir nennen, kostet dich maximal 80€.

Das ist allemal sinnvoller als es Caseking zu schenken.
 
@Mr. Jingles

Lass dir dein Eigentum aushändigen bzw. zusenden und vom Hersteller bzw. einem Dienstleister den Sockel austauschen bzw. richten, gute Adresse dafür kann man dir nennen, kostet dich maximal 80€.

Das ist allemal sinnvoller als es Caseking zu schenken.

Oder das Angebot von Caseking annehmen und den Sockel für 70€ reparieren zu lassen.

Lieber 400€ in den Sand zusetzen anstatt 70€ für ein heiles Produkt zu bezahlen ist mir schleierhaft.
 
Zahl die 70 Euro und dann kannst du wenigstens noch verkaufen oder benutzen.
 
Jo, ist einfach irrationales Verhalten.

Demnächst dann repariert im B-Ware Shop oder ein MA reißt es sich unter den Nagel. :LOL:

Da der Defekt am Rand liegt könnte man es unter Umständen auch ohne Austausch des Sockel wieder richten, einfach mal lieb bei ubi dem Pin-Bender im Forum anfragen.
 
Leute den Typ sehen wir hier nie wieder. Der hat fertig und caseking ist wie Flasche leer :fresse:
 
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