Hallo [Name entfernt],
Intel nutzt bei aktuellen Desktop-Produkten sogenannte Land-Grid-Array-Verbundsysteme (LGA), bei denen die Kontaktpins nicht am Prozessor selbst, sondern direkt am Mainboard-Sockel zu finden sind. Um diese sensiblen Sockelpins zu schützen, haben alle Mainboard-Hersteller mitunter penetrante Warnhinweise im Handbuch und auf der Platine selbst angebracht sowie einen Sockelschutz direkt auf dem Sockel platziert. Diese Maßnahmen sollen den Anwender auf die zwingende Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Umgangs mit den filigranen Pins am Prozessorsockel aufmerksam machen. Es geschieht leider sehr häufig, dass Endanwender aus Versehen oder aus Unkenntnis die Pins auf den LGA-Sockeln beschädigen und meistens die Handbücher sowie die entsprechenden Handhabungshinweise nicht oder nicht aufmerksam genug studiert haben.
Bei der Prüfung Ihrer Rücksendung stellte sich am 25.09.2023 ein solcher mechanischer Schaden am Produkt heraus (siehe Fotos in unserer letzten E-Mail), der nachweislich nicht bei Auslieferung vorhanden gewesen sein kann. Bei dieser Form der selbstverschuldeten Beschädigung ist leider eine Reklamationsabwicklung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung gemäß § 434 ff. BGB unmöglich und sämtliche Gewährleistungsrechte sind verwirkt, da sich diese nur auf Mängel beziehen, die bereits bei Gefahrübergang (Warenerhalt) existiert haben oder im Keim angelegt waren, jedoch niemals auf solche, die durch unsachgemäße Handhabung, bestimmungswidrige Nutzung oder fahrlässig bzw. mutwillig herbeigeführte Beschädigungen, unnatürliche Abnutzungen und später auftretenden Verschleiß zurückzuführen sind.
Es ist evident, dass diese typischen Schadensbilder von Endanwendern verursacht werden und es in der Folge ebenfalls häufig zu Schutzbehauptungen kommt. Zum Nachweis und zur Dokumentation gehäuft auftretender Warenbeschädigungen speziell mit diesem für einen Anwenderfehler typischen und häufig auftretenden Schadensbild ist es bei uns längst in die gängige Praxis übergangen, bei jeder Mainboard-Reklamation direkt Fotos der Schäden sowie Videos beim Auspacken jeder einzelnen Motherboard-Rücksendung anzufertigen. Wir haben Ihnen diese Fotos bereits zukommen lassen und hier folgt das Video:
[Link entfernt, weil Adresse auf Paketlabel sichtbar - Einverständnis zur Veröffentlichung angefragt]
Neben dem Schaden ist auf dem Video ebenfalls eine eindeutig äußerlich unversehrte Versandverpackung sowie eine ebenfalls nicht beschädigte Eigenverpackung des Motherboards zu erkennen, sodass ein von Ihnen behaupteter Transportschaden ausgeschlossen werden kann, zumal das Schadensbild aufgrund des bereits erwähnten Sockelschutzes ohnehin nicht mit einem Transportschaden vereinbar wäre. Der Sockelschutz befand sich ebenfalls auf dem Prozessorsockel. Selbst ein hier eventuell postulierter 'verdeckter Mangel' wäre mit Sicherheit sofort bei der durch Sie erfolgten Erstinbetriebnahme aufgefallen. Dies war offenbar jedoch nicht der Fall und Sie haben mit der ggf. fahrlässigen Inbetriebnahme begonnen, obwohl verbogene Pins am CPU-Sockel sogar absoluten Laien direkt ins Auge fallen, spätestens beim sorgfältigen Einsetzen der CPU auf ebendiesen Sockel. Sie haben uns gegenüber die vollständige Montage und Inbetriebnahme des Produktes bestätigt.
Bedingt durch die vollautomatischen sensorgestützten Qualitätskontrollen durch optische Scanner bzw. sogenannte AOI-Maschinen in den Fertigungsstrecken ist die Auslieferung eines funktionsunfähigen Mainboards speziell mit diesem für einen Anwenderfehler typischen und häufig auftretenden Schadensbild ausgeschlossen. Das liegt schon allein daran, dass derartig verbogene Pins einen erfolgreichen Funktionstest verhindern, der hier jedoch in der Endfertigung stattgefunden hat und grundsätzlich Voraussetzung für eine Auslieferung ist. Nach der erfolgreichen QA-Testung des Motherboards werden die sensiblen Sockelpins durch einen direkt auf dem Sockel platzierten Sockelschutz vor Fremdeinwirkungen geschützt.
Eine Prüfung der Ware im manipulationsfreien Zustand ist so dauerhaft nicht mehr möglich. Der Mangel des Gerätes ist dementsprechend mit der gesetzlichen Vermutung der Beweislastumkehr gemäß §477 BGB unvereinbar und somit tritt der Käufer die Beweislast dafür an, den Mangel nicht fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt zu haben, was angesichts der Beweislage eine juristische Unmöglichkeit darstellt. Die Verschlechterungen bzw. Beschädigungen sind hier auf ein nachlässiges sowie gefahrerhöhendes Verbraucherverhalten zurückzuführen. Angesichts des Warenwertes werden wir auch das Legal Department von ASUSTeK Computer Inc (ASUS) im Falle einer juristischen Auseinandersetzung mit einbeziehen, denn denen wird Ihrerseits ja die schuldhafte Verursachung der Beschädigung vorgeworfen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir den Artikel unverändert und aus Kulanz kostenfrei an Sie zurückschicken oder stattdessen die Kulanzkeklamation mit einer zwangsläufig notwendigen Reparaturpauschale in Höhe von 70,00 Euro durchführen sollen. Nach Ablauf von 7 Tagen werden wir Ihnen den Artikel unverändert zurückschicken, um ungerechtfertigte Lagerkosten zu vermeiden.