XXV.Flüssige Gase
Am Institut wird flüssiger Stickstoff zu Kühlzwecken eingesetzt. Der Umgang mit
diesen nicht explosiven flüssigen Gasen ist gefährlicher, als viele Experimentatoren
denken.
Erhebliche Gefährdungen können hier u.a. von den großen Gasvolumina ausgehen,
die beim Verdampfen entstehen (aus 1l flüssigem Stickstoff ergeben sich ca. 700l Gas!).
Erstickungsgefahr: Lebensgefahr besteht durch Ersticken an dem vom Menschen
nicht wahrnehmbaren Stickstoff. Es ist daher wichtig, für eine ausreichende
Lufterneuerung – besonders in kleinen Räumen – zu sorgen
Explosionsgefahr: Alle nicht offenen Systeme sind mit einer Sicherheitseinrichtung
zu versehen. Unter einer Sicherheitseinrichtung versteht man einen Aufbau mit
einem Manometer, das den höchstzulässigen Betriebsdruck durch eine augenfällige
Marke (z. B. roten Strich) anzeigt, und einem Sicherheitsventil (oder Berstscheibe),
das beim Überschreiten des zulässigen Betriebsdruckes anspricht. Der
Betriebsdruck ist laufend zu überwachen.
Diese Maßnahmen müssen für den gesamten Bereich wirksam sein, in dem flüssiger
Stickstoff eingeschlossen ist, also auch für ggfs. angeschlossene Rohr-und
Schlauchleitungen. Schäuche können z.B. durch geeignetes Anritzen mit
Sollbruchstellen versehen werden, so dass sie im Ernstfall gezielt bersten und so
größere Schäden vermieden werden.
Kältewirkung:
Glas-Dewar-Gefäße (-> "ähnlich Prinzip einer Thermoskanne")
stehen
wegen
der
auftretenden
Temperaturdifferenzen stets unter starker mechanischer Spannung. Sie können beim
Hantieren scheinbar ohne Grund platzen und implodieren. Die Splitter eines
implodierenden Vakuumgefäßes können das gleiche Unheil anrichten wie die eines
explodierenden Glases. Beim Umfüllen von flüssigen Gasen – besonders in warme
Dewars – kann Flüssigkeit herausspritzen, die wegen der großen „Kältemenge“ auf
ungeschützten Körperteilen Verbrennungen hervorrufen kann.
Es ist daher unbedingt erforderlich, bei allen Arbeiten mit flüssigen Gasen, auch beim
Umfüllen von flüssigem Stickstoff, Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
Vor dem erstmaligen Umgang mit flüssigem Stickstoff muss eine Einweisung in die
Benutzung der Abfüllanlage durch die Aufsichtsperson für diesen Bereich erfolgen.
Der Name des Einweisenden, die Namen der eingewiesenen Personen sowie das
Datum der Einweisung sind schriftlich festzuhalten und werden bei der Aufsichts-
person für das LN2 Lager aufbewahrt.
Für den Umgang mit flüssigen Stickstoff ist immer die Betriebsanweisung des LN2-
Lagers zu beachten. Eine illustrierte Broschüre zum Umgang mit tiefkalten
verflüssigten Gasen liegt zusammen mit den übrigen Sicherheitsbestimmungen in