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Da wird nichts schwer für Activision, das sind entweder Versionen die zum Testen an Redaktionen oder so gehen sollten, u. die dürfen nicht verkauft werden,Wird schwer für activision denn der streamer hat es sicher legal gekauft, sonst wäre ja eine diebstahlsanzeige erstattet worden.
Die abg von software sind sowieso nicht rechtsgültig
Da wird nichts schwer für Activision, das sind entweder Versionen die zum Testen an Redaktionen oder so gehen sollten, u. die dürfen nicht verkauft werden,
oder es sind schon die Verkaufsversionen, u. bei dehnen haben die mit Sicherheit eine Passus drin die einen Verkauf vor Veröffentlichung verbietet, wenn die Läden die 2-3 Tage früher verkaufen ist das Activision egal, aber wenn es eben eine Woche u. mehr ist dann werden die eben doch mal aktiv.
Wieso denn das? Normalerweise musst du doch beim Installieren der Software nochmal die AGB absegnen... Und davon abgesehen kaufst du ja nicht die Software, sondern meist lediglich ein nicht übertragbares (!) Nutzungsrecht daran. Sprich der Weiterverkauf der erworbenen Lizenz wird dir untersagt. Von daher wird Activision hier wohl Recht bekommen (und haben).
@Andi
Jop, genau
Dann muss activision dem streamer nachweisen dass im klar war dass der verkäufer nicht zum verkauf berechtigt war. Der verkäufer hätte dem streamer alle verträge mit activision zeigen müssen. Ansonsten hat der verkäufer wenn er selber händler war oder anderweitig im besitz war legal den besitz ubertragen dürfen.
wenn du Hehlerware kaufst kannst du daran keinerlei Besitzrechte oder anders erwerben.
Da kann absolut keiner von "im guten Glauben" reden trifft dann käufer und verkäufer.
Bitte das 's bei agb entfernen, es ist einfach am falschesten [emoji14]
Als strammer würde ich? meinen Kaufbeleg vorlegen und sagen: hier, legal gekauft, ich habe keine Geheimhaltungserklärung unterschrieben, geht jemand anders auf den Keks
freundliche Grüße
Doch doch, mein Handy wusste, ich bin eher stramm, als das ich Streame [emoji14]you don't say?
Das mit dem releasedatum ist so ne sache. Ich würde argumentieren dass wenn ich etwas von einem händler mit rechnung kaufe, ich im endeffelt von rechtskonformität ausgehe. Wer prüft denn schon vor kauf das releasedatum eines produktes."Bei uns in ö regelt paragraph 367 ABGB dass man alle rechte erwirbt wenn man gutgläubig gehandelt hat."
Käme hier in dem Fall nicht in Frage. Der Youtuber ist weder eine öffentliche Versteigerung noch eine zu diesem Verkehre befugter Gewerbsmann gewesen. Auch anvertraut hat es Activision dem Youtuber wohl nicht, steht ja da, dass unklar ist, woher er es hat.
Wichtig auch beim ABGB: Ale Ausnahmen, Voraussetzungen und Querverweise richtig lesen und prüfen.
Des Weiteren muss zwingend die Gutgläubigkeit vorliegen. Es ist nahezu unmöglich diese argumentativ logisch herbeizuführen, wenn ein offizielles Release Datum öffentlich bekannt ist. Das davor üblicherweise kein Verkauf stattfinden kann, ist allgemeines Wissen.
In DE kann man übrigens unter keinen Voraussetzung Eigentum an Hehlerware erlangen, siehe §935 BGB. Das scheinen die Österreicher leicht anders handzuhaben.
Who cares? Cock of Dudy wird von Teil zu Teil immer beschissener. Ausser Kiddies spielt den Scheiß doch Keiner.
1. 250$ liegt weiter oberhalb von dem, was auch für Special Editions fällig wird oder für frühere Zugänge. Insbesondere wenn keine weiteren Besonderheiten beworben und mit verkauft werden.
2. 250$ sind natürlich in Relation zu sehn zum normalen Straßenpreis. Hier mit Hoher nachfrage und geringen Angebot zu argumentieren ist abstrus und zieht lediglich, wenn die Ware ansonsten vollständig legal wäre.
3. Wie kommst du hier auf ein original verpacktes Produkt? Nirgends steht, dass dies verkauft wurde. Vielmehr ist anzunehmen, das es sich dabei um spezielle Versionen für Spieletester, Bugtesting oder sonstige, Spezialversionen handelt, die nur einem ganz speziellen Kreis zugänglich sind und spezielle Keys haben, die vor dem Release schon akzeptiert werden. Verkaufsversionen und ihre Keys lassen sich üblicherweise nicht vor Release nutzten, sollte man sie mal ein paar Tage früher geliefert bekommen.