Cooler Master NR200P V2 im Test: Eleganz im Kompaktformat

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
113.528
Das Cooler Master MasterBox NR200P V2 soll so etwas wie die eierlegende Wollmilchsau unter den Mini-ITX-Gehäusen sein. Das elegant gestaltete Modell ist kompakt, kann aber trotzdem eine Wasserkühlung mit 240- oder 280-mm-Radiator aufnehmen. Je nach Vorliebe montiert man entweder ein Glas- oder ein Gitterseitenteil. Und das alles wird auch noch zu einem moderaten Preis angeboten.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Nur einen vertikalen GPU Mount zuzulassen und die max. CPU-Kühlerhöhe auf 67mm zu begrenzen empfinde ich als absoluten Rückschritt zum Vorgänger.

Ich halte wohl an meiner eingemotteten V1 als mögliche Alternative für kommende Projekte fest.

VG 🙂✌️
 
Teurer als der Vorgänger und schlechteres Innenleben da weniger flexibel. Ich kann den Award nicht nachvollziehen. Ich kommentiere egtl. selten, aber als NR200P-V1-Besitzer macht mich schon traurig, was daraus geworden ist.
 
Ich hatte mich auch auf das V2 gefreut. Ich besitze ein Fractal Terra und bin auch sehr zufrieden, nur die maximale GPU Größe könnte bei zukünftigen Upgrades ein Problem werden. Zudem hätte ich gerne die Möglichkeit zwei 120er im Top zu montieren.

Das V2 wäre eine alternative gewesen, aber die Fokussierung auf eine AIO mag ich nicht.
Verstehe absolut nicht, warum es keine horizontale Befestigungsmöglichkeit gibt.
Dann würde locker ein guter Luftkühler performen können.
 
Mal abgesehen davon das das Case ein NR200Max V2 ist und eigentlich kein NR200p V2, wer kommt denn auf die Idee einen Luftkühler in einem Gehäuse zu verbauen was zu 100% auf eine AiO im Deckel konzipiert ist? Absolut unsinnig.
 
die anzahl der weißtöne..

"@CoolerMaster"

lasst es wenn ihr es nicht könnt oder lasst die kabel einfach schwarz...
 
Mal abgesehen davon das das Case ein NR200Max V2 ist und eigentlich kein NR200p V2, wer kommt denn auf die Idee einen Luftkühler in einem Gehäuse zu verbauen was zu 100% auf eine AiO im Deckel konzipiert ist? Absolut unsinnig.
Und das ist ja der Punkt. Lieber 20€ mehr und die Möglichkeit, den Vertikalen Mount gegen einen Horizontalen Mount zu tauschen. Modularer Aufbau haben andere auch schon geschafft.
 
Schön, dass es weiterhin hochwertig verarbeitet und durchdacht aufgebaut ist, aber dass die Flexibilität so stark eingeschränkt wurde finde ich persönlich sehr schade. Das war ja gerade ein großer Pluspunkt am "Vorgänger". Hoffe Cooler Master zieht das in V3 (oder V2.1) dann wieder gerade.
 
Na ja... "durchdacht" aufgebaut ist es ja gerade nicht mehr! Der CPU-Kühler wurde auf 67mm Höhe limitiert, wobei die Luft hinter der Grafikkarte schon "dünn" wird. Der von HWL benutzte Noctua NH-L9x65 hat eine "NSPR" von 67. Das bedeutet, daß er im Noctua-Sortiment an der unteren Grenze der Kühlleistungen operiert. Die besten Noctuas schaffen über 180. Wieviel Watt das sind, verrät Noctua leider nicht mehr. Und wie gesagt: Mit Zuluft sieht es in dem Gehäuse mau aus, da die Grafikkarte den CPU-Kühler fast komplett überdeckt:


Und hier sieht man, daß zwischen dem Lüfter der CPU und der Rückseite der Grafikkarte nicht mal ganz ein Zentimeter Platz ist:


Es gehen also ohnehin schon nur nicht besonders leistungsfähige Klein-Kühler, und die sollen dann im toten Raum hinter der Grafikkarte oder sogar mit deren warmer Abluft (je nachdem, wo die Graka ihre Ausgangsöffnungen hat) die CPU "kühlen? Da muß man an Wunder glauben und die Physik negieren.

Und die optionale Glasplatte als Seitenwand ist bei einer direkt dahinter stehenden Grafikkarte ja mal so richtig Fail!

Wenn man dieses Gehäuse für Gaming benutzen will, kommt man um eine Wakü für die CPU nicht herum, und die Glasseitenwand kann man aus dem Gedächtnis streichen. Im Vergleich zum Vorgänger ist dieses Case ein gewaltiger Rückschritt! Da konnte man eine dicke Grafikkarte flach unten einbauen, so daß sich diese die Luft direkt von unten einsaugte, und auf die CPU einen Towerkühler schrauben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ganz toll.... und ich warte schon ein paar Monate auf das Releasedate... "egal, v2 kommt ja jetzt dann eh bald und die wird sicher alles andere toppen".

Aber ja, es gibt ein paar Punkte die mir auch nicht so gut gefallen. Eben die Höhenlimitierung des CPU-Kühlers. Was mir aber noch mehr stört ist, dass bei dem Lüfter unten kein Lüftergitter drauf ist ?? Das ist doch am Kunden vorbeidesignt !

Ich hab mir nicht alles durchgelesen... aber kann man eine AiO einbauen? Mit Radiator oben? Dann wäre zumindest meine Kühler-Kritik erledigt...
 
Na ganz toll.... und ich warte schon ein paar Monate auf das Releasedate... "egal, v2 kommt ja jetzt dann eh bald und die wird sicher alles andere toppen".

Aber ja, es gibt ein paar Punkte die mir auch nicht so gut gefallen. Eben die Höhenlimitierung des CPU-Kühlers. Was mir aber noch mehr stört ist, dass bei dem Lüfter unten kein Lüftergitter drauf ist ?? Das ist doch am Kunden vorbeidesignt !

Ich hab mir nicht alles durchgelesen... aber kann man eine AiO einbauen? Mit Radiator oben? Dann wäre zumindest meine Kühler-Kritik erledigt...
Ja, kann man. Bzw. muß man, da ein Luftkühler stark eingeschränkt ist. Und es gehen nur 240/280mm.
Und erledigt ist die Kritik damit leider nicht, weil eben die Variabilität (Luft oder Wasser) nicht wirklich gegeben ist.
 
Ein nach guter Cooler Master-Tradition verschlimmbesserter Nachfolger. In meinen Augen ziemlich peinlich.

Im Kontext des Vorgängers ist ein Award hier meiner Meinung nach mitnichten angemessen.
 
Im Kontext des Vorgängers ist ein Award hier meiner Meinung nach mitnichten angemessen.
Ist zwar "nur" ein P/L-Award, aber in Anbetracht der Tatsache, daß bei "Kontra" haufenweise Verschlechterungen (!!) gegenüber dem Vorgänger aufgezählt werden, der etwa im gleichen Preisrahmen lag/liegt, ist der Award absolut nicht nachzuvollziehen. Ganz besonders nicht, wenn ein paar Themen weiter ein neues Lian Li mATX mit erheblich besserer Flexibilität für gerade mal 70 Euro vorgestellt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh