CPU Kühlkörper ???

Mcmarko

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
29.10.2008
Beiträge
67
Hallo an alle.

Ich hab mir für mein zweit System ein fertigset von Thermaltake geholt. Ich weiß ist nicht gerade gut aber für 80 euro habe ich beim Thermaltake BIG WAter 745 zugeschlafen.

Nun wollte ich fragen ob sich die kühlleistung verbessern würde wenn ich den alten kanal CPU Kühler durch diesen hier ersetzte:

http://cgi.ebay.at/Thermaltake-Aqua-RX-Series-R2-UFO-CPU-Kuehler_W0QQitemZ380076706245QQcmdZViewItemQQptZModding?hash=item380076706245&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1239%7C66%3A2%7C65%3A12%7C39%3A1%7C240%3A1318

lg
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Kaum. Das Konzept des UFO-Kühlers geht nicht wirklich auf, zumindest theoretisch nicht.
Ich wäre nicht überrascht, wenn ein einfacher Kanalkühler die besseren Temperaturen bringt.

Dazu muss aber auch gesagt sein, dass ich das nicht auf Praxistests beziehen kann.
 
58€ ?

warum haste nicht gleich 138€ investiert, dann müsstest du jetzt nicht über ein upgrade nachdenken.

ich würde von dem Teil die Finger lassen.


Versand nach Ö 19€ oO und dann nur G1/8" Anschlussgewinde... , dann lieber nen Zern PQ neu für ~25€ o.Versand
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz klar für 150 euro hötte ich etwas besseres bekommen aber ich hab das set bei einem lagerabverkauf ersteigert und 80 euro ist auch nicht die WELT.
 
ju aber hier gehts um 80 + 58 +19 = 157 :) (dein set + CPU + Versand)
und dafür hättest wirklich was brauchbares bekommen nunja...
also wenn neuen CPU kühler dann lieber nen richtigen ;) naja ich kann über das Ufo gedöns nichts sagen weil ich noch kein Test gesehen habe... das allein macht mich schon etwas stutzig ;) denn normalerweise findet man doch CPU kühler tests an jeder ecke ^^
 
ich gehe mal davon aus, dass jeder nexxxos besser ist als der kühler. der preis ist völlig überzogen, finde ich.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh