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PCGH so:All cards are offered with a limited 1-month warranty but at a relatively good price
HWL so:einer begrenzten Gewährleistung von einem Monat
die lediglich eine begrenzte Gewährleistung von einem Jahr besaßen
Wenn der Kaufpreis sich signifikant von dem aktuellen Marktwert unterscheidet, kann auch ein Käufer belangt werden.Also für gewöhnlich wäre das zumindest in DE / AT so, das du als Käufer von Hehlerware dich zwar nicht strafbar machst, das Gut aber aushändigen musst wenn die Polizei das verlangt -
Nur das es allzu oft nicht mehr offensichtlich ist. Die Betr*ger werden immer "gerissener". Hier am Beispiel von hochwertigen Fahrzeugen: Beispiel 1 & Beispiel 2. Ähnliches passiert auch regelmäßig mit angemieteten Camping-Fahrzeugen und co.Ich denke mal das die meisten hier wissen was einem blüht, wenn man "offensichtlich" gestohlene Ware kauft.
Niemand wird hier beschuldigt, nicht falsch verstehen.
Wenn der Kaufpreis sich signifikant von dem aktuellen Marktwert unterscheidet, kann auch ein Käufer belangt werden.
Quelle: https://www.ing.de/wissen/gestohlene-waren/
Dank gestohlener Blanko-Fahrzeugpapiere, welche den Wagen, der eigentlich noch der Leasing-Bank gehört, beiliegen, merkst du den ****** erst in dem Moment, wo du das Fahrzeug auf dich anmelden möchtest. Bis dahin ist der Verkäufer aber schon längst über alle Berge. Und schon bist du 60.000€+ los und hast weder ein Fahrzeug, noch eine Person bei welcher du deinen Schaden einklagen könntest. Prost Mahlzeit
Nur das es allzu oft nicht mehr offensichtlich ist. Die Betr*ger werden immer "gerissener". Hier am Beispiel von hochwertigen Fahrzeugen: Beispiel 1 & Beispiel 2. Ähnliches passiert auch regelmäßig mit angemieteten Camping-Fahrzeugen und co.
Dank gestohlener Blanko-Fahrzeugpapiere, welche den Wagen, der eigentlich noch der Leasing-Bank gehört, beiliegen, merkst du den ****** erst in dem Moment, wo du das Fahrzeug auf dich anmelden möchtest. Bis dahin ist der Verkäufer aber schon längst über alle Berge. Und schon bist du 60.000€+ los und hast weder ein Fahrzeug, noch eine Person bei welcher du deinen Schaden einklagen könntest. Prost Mahlzeit
Da ist man leider nicht gegen gefeilt.ja das ist klar - wenn man aber keine Anhaltspunkte hat, die auf einen Betrugsversuch schließen lassen (wie bei mir damals) ist das aber nicht der Fall.
Und ich denk, auch bei den GPUs hier wird kein Richter der Welt einen der Käufer belangen wollen - selbst wenn da einer ne 3090 zu 150EUR geschossen haben sollte wird das für den Käufer keine rechtlichen Themen verursachen... Laien-Meinung ^^
edit*
WIESO zur Hölle wird hier das Wort B E T R U G mit Sternchen zensiert?!
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jap - kann ich so leider bestätigen. Hatte damals einen Volvo V70 gebraucht um 25.000eur gekauft (von privat). Hätte preislich laut Liste gepasst, Papiere waren in Ordnung - Kaufvertrag erledigt... schon zigmale so Autos gekauft. Und bei der Versicherung dann das verunsicherte Gesicht der Dame hinterm Schreibtisch weil die dachte ich möcht ein gestohlenes Auto anmelden, die hat sich gleich verabschiedet und ihren Vorgesetzten geschickt!
War echt unangenehm und die 25k waren erstmal weg. Hab ich aber nach gut 3 Jahren wieder bekommen - der Typ war schlau und nicht oft im Land...