Die Sache mit den billigen Ram-Sticks bei Karstadt

Marc Wessels

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Hm, bei den "sernshortnews" wurde gesagt, daß es wohl nicht zu Auslieferungen kommen würde, da mit der Bestellung noch kein Vertrag zustande gekommen sei.

Das ist so nicht richtig, denn beim Onlineshop gilt der Vertrag schon als gültig, wenn der Kunde auf das Angebot des Händlers eingegangen ist.

Abgesehen davon, daß Karstadt Bestätigungsemails mit dem 1,88 Euro-Preis verschickt hat, wären die für den Vertragsabschluß garnicht nötig gewesen.
 
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Da es sich hier aber eindeutig um einen Fehler handelt, dürfte es für Karstadt kein Problem sein, vom Vertrag zurück zu treten.

[ 02. Mai 2002: Beitrag editiert von: Roder ]
 
Ey, dat BGB sollte meine Haltung unterstützen, nicht Deine... <IMG SRC="smilies/laugh.gif" border="0"> <IMG SRC="smilies/tongue.gif" border="0">
 
Paragraph 119.

Der spricht für mich. <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0">

Eigentlich auch noch §120

[ 02. Mai 2002: Beitrag editiert von: Roder ]
 
Und Ruhe war.

1:0 für Roder <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0"> <IMG SRC="smilies/laugh.gif" border="0">
 
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