Digital Markets Act: X nicht als Gatekeeper eingestuft

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Nachdem X in den vergangenen Monaten verstärkt negative Schlagzeilen produzierte, kann der Kurznachrichtendienst nun einen Erfolg für sich verbuchen. Denn der Dienst erfüllt laut der EU-Kommission nicht die nötigen Voraussetzungen, um als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) eingestuft zu werden.
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