Dilemma: ps3 behalten oder verkaufen

Ps3 verkaufen oder behalten?

  • verkaufen

    Stimmen: 4 28,6%
  • behalten

    Stimmen: 10 71,4%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    14
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

shadowboxer

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
07.11.2006
Beiträge
18
Hallo,

hab von nem bekannten ne ps3 40gb mit rechnung und 3 spielen (kane&lynch + Assasins Creed + Medal of Honor Airborne) für 300euro bekommen...

Die spiele sind schon auf ebay, weil ich auch ne 360 hab und die games mich nicht interessiern...

also nun die frage... ps3 auf ebay stelln oder behalten zum videos vom pc streamen und später ps3 exclusives spielen...

pros? cons?

t.i.a.

edit: is ne 40gb
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Was ist es denn für eine PS3? 60GB oder 40GB Version?
 
Dieser Beitrag wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
 
Ohne Spiele würde ich sie verkaufen, besonders die 60er scheint aktuell recht gut wegzugehen.
 
Mir persönlich würde vermutlich eher die ps3 zusagen. ich würde es z.b. genau andersherum machen. nämlich die xbox 360 mit den spielen verkaufen und dafür die ps3 als konsole behalten. zwar ist die xbox was streaming angeht einfach nen klasse teil, aber aus dem bekanntenkreis haben mich die hohen ausfallraten abgeschreckt. auch nicht zu verachten ist die tatsache dass auf der ps3 völlig problemlos ne externe platte zum glotzen von divx drin ist und man noch nen sauteures bluray laufwerk drin hat. vom letzteren würde ich es abhängig machen. wenn für dich blurays uninteressant sind dann behalt die xbox.
 
Oder das Paket für 310,- € an mich verkaufen :)
 
behalten. Dann hast du beide so wie ich und kannste alle Spiele zocken und musst dich nicht ärgern wenn ein Spiel nur exklusiv ist.
 
ich würde das paket für 320 nehmen ;-) !!!Und das nächste mal nict gleich nen Fred aufmachen sondern im Sammfred nachfragen ;-)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh