Dringend Hilfe: Rückgaberecht bei 1&1 unter aller Kanone!

KühlschrankPC

Semiprofi
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Hallo zusammen,

ich brauche ausnahmsweise ganz dringend Hilfe!

Ich möchte bei 1&1 einen erworbenen FRITZ!WLAN USB Stick zurückzugeben - innerhalb der Rückgabezeit des Fernabsatzgesetzes von 14 Tagen. Heute hat mir 1&1 mitgeteilt, dass 1&1 die Ware nicht zurücknimmt, da sie von mir geöffnet worden ist. Das kann doch wohl nicht deren Ernst sein. Ich habe sogar den Gesetzestext im BGB gelesen, der USB Stick fällt nicht unter die Ausnahmen geöffneter Artikel.

Bitte sehr dringend Eure Meinung, da morgen letzter Tag!
 
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Ja die müssen den zurück nehmen....
Droh mit Anwalt, mehr fällt mir da jetzt nicht ein!
 
Ich bin selbst total baff. Ist mir noch nie passiert. Eine extrem unfreundliche Tante aus der Hotline sagte mir, nach der freundlichen Frage, wohin ich den Stick denn schicken sollte, "was wir denn mit gebrauchter Ware anfangen sollen". Zitat: "Sie können das gerne herschicken, wir schicken das Ihnen aber gleich wieder zurück!" Das ist O-Ton. Wirklich, bin noch total baff von soviel Unverfrohrenheit. Hab jetzt nochmals das Fernabsatzgesetz durchgesehen. Bin jetzt wieder ruhiger. Trotzdem...
 
die sind verpflichtet die ware nach fernabgabegesetzt zurück zu nehmen konsultier einen anwalt so du rechtschutzversichert bist der soll dir ein schreiben aufsetzten und das samt den stick an 1&1 schicken aber fristgerecht.
oder schreib halt einen brief zitier das BGB samt § etc und weise ausdrücklich darauf hin das du den stick innerhalb der gesetzlichen frist zurück geschickt hast und die dies anzunehmen haben
 
Wenn du in der Regel mit dem Anwalt drohst werden solche Dinge komischerweise schnell erledigt.

Aber bei Arcor, 1&1 & Co verkaufen sie das DSL inzwischen so billig das sie am Support sparen deshalb würde ich da auch nie etwas kaufen. Da machen einige die Telekom runter und meinen Arcor und 1&1 wie toll sie wären.
 
Ich hab mein Schreiben auch exakt an den Gesetzestext, das Kleingedruckte hinten drauf und den Empfehlung von www.fernabsatz-gesetz.de gehalten. Das ist hoffenlich niet- und nagelfest. Hier mal der Text (drumrum eben Rechnungsnummer etc.):

Ich möchte im Rahmen des Fernabsatzgesetzes von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen und den bei Ihnen erworbenen AVM FRITZ!WLAN USB Stick zurückgeben. Ich habe den USB Stick in der Originalverpackung und den originalen Beilagen verpackt. Da die Ware ihm Wert von € 49,99 den Wert von € 40,00 übersteigt, sind Sie zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie den Wertbetrag auf mein Konto zurück überweisen würden.

Kann man doch so lassen, oder? Bin für jeden Ratschlag dankbar.
Ich werd's morgen abschicken, dass es noch in der Frist ist und hol mir nen Beleg von der Post, dass ich das auch WIRKLICH morgen abgeschickt habe. Dass mir da keiner ans Bein pinkelt...
 
" Ich erwarte Ihre Zahlung auf mein Konto......" ist bestimmter, und vermittelt besser, daß du dir deiner Sache sicher bist.
Aber sonst ist der Text okay.

Hoffentlich hast du die Verpacung beim Öffnen nicht beschädigt, sonst könnte man wirklich verstehen, daß die sich anstellen, obwohl du im Recht bist.
 
So, ich habe heute alles ganz korrekt losgeschickt. Mit Beleg, dass ich das Packet heute abgegeben habe. Ich hab da nur ein sehr ungutes Gefühl. Ich würde es denen fast zutrauen, dass 1&1 das Packet einfach zurückgehen lässt. Mir graut es schon mächtig vor dieser Vorstellung. *gaga*
 
Erm..muss zugeben ich habe von FAG nicht viel Ahnung, wundert mich aber schon dass 1&1 so rummuckt

Du hast doch den USB Stick im Bundle mit Vertrag, Router, Software und Zugang sowie DSL Leitung gekauft oder?

Kann man in so Fällen auch Einzelbestandteile zurückgeben?
 
Mich wundert es nicht so sehr, dass 1&1 Schwierigkeiten macht.
Folgende Beispiele:

- bei der kostenlosen (!) Umstellung von DSL3000 auf DSL6000 wurde dennoch einer ganzen Menge an Usern eine Bereitsstellungebühr von 49,95 Euro in Rechnung gestellt, allerdings versteckt in der regulären Rechnung. Erst nach dreimaliger Nachfrage wurde der Betrag zurückgebucht. Auf meinem Konto ist er auf jeden Fall noch nicht. 1&1 besaß sogar die Dreistigkeit, auf ein nachträglich hinzugefügtes FAQ zu verweisen, das besagt, man habe bei der kostenlos verkauften Umstellung doch eine Gebühr zu zahlen. Nachträgliche Gebühren sind aber verboten.
- 1&1 vertreibt "aktive" Kunden konstant seit drei Jahren, indem sie drohen, dann 100 Euro für den Wechsel anbieten. Wohl fühlt man sich als Kunde da nicht.
- Ich habe schon viele Hotlines erlebt, aber die (Dumm-)Dreistigkeit der 1&1-Hotline hat bisher noch alles getoppt. Die wissen alles besser und Gesetze interessieren nicht, auch wenn man sie direkt darauf anspricht.
- etc. etc.

back to topic:
Ich habe den Stick während des Umstellungsprozederes im ControlCenter separat hinzu bestellt. Es müsste so oder so zurückgenommen werden. Wir werden sehen.
 
Komisch, und GMX ist großzügig, freundlich und kulant, obwohl die beide zu United Internet gehören.
 
ich hätte noch den entsprechenden paragraphen erwähnt.
ansonsten haste soweit alles richtig gemacht.
nachweis über versand haste da?

ps. paket wird ohne c geschrieben...
 
Ja, den Nachweis über den Versand hab ich.

EDIT: Stimmt, "Paket" ohne "ck" in den definitiv aktuellen Regeln, die seit dem 1.8.2005. gelten. Zwischendurch (Mitte 2001) gab's da noch sog. logische Zweitschreibweisen. Also: Paket, aber Päckchen und packen - und das trotz identischer Ethymologie. Und nach der Umstellung kommt die Umstellung. Eben lebenslanges Lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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