[Kaufberatung] DualCore(8400) oder QuadCore(6700)?

Succubus

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
27.02.2004
Beiträge
683
Hi,

da Intel die Preise für seine alten QuadCoremodelle stark gesenkt hat wollte ich fragen, ob es eventuell lohnen könnte einen QuadCore statt einem DualCore zu holen. Konkret wäre die Wahl zwischen dem 8400 für 165€ oder dem Q6700 für 205€.

Primärverwendung des PCs sind Spiele und Bildbearbeitung (40/60). Lohnen die knapp 40€ mehr für den Quadcore? Wie gut läßt sich dieser übertakten?

Rest des PCs ist:
3870X2
Gigabyte P35 DS3
4GB GSkill 1066 Ram
Scythe Orochi

Vielen Dank.

Mfg
Succubus
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich finde nen Quad cooler und zukunftsorientierter :)
Läßt sich auch gut übertakten, siehe meine sig.
Aber dann tuts auch nen Q6600 und du sparst noch nen Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Quad lohnt für Gamer nicht. In deinem Fall würde ich zu einem E8400 grreifen und dann übertaktet. Mit einem E8200 müsste man den FSB zu stark anheben. Die NB würde sehr warm, da du beim Gigabyte keine Heatpipe hast.

Oder du wartest auf den E7200. Dann hast du kein FSB Problem, da er ab Werk nur mit FSB 266 werkelt.
 
würde dir zum e8400 (oder e8200) für Spiele raten.

habe selbst einen Q6600, bin zwar nicht unzufrieden damit, aber schiele doch mit etwas Neid zu den e8x00 ;)
2x4GHz ist halt mehr als 4x3GHz wenn nur ein Kern genutzt wird ;)

aber falls die Bildbearbeitung mehrere Kerne unterstützt dann würde ich doch zum Quad greifen, allerdings zum 45nm Modell, also Q9x50
 
Würde nur zum E8400 greifen, wenn du NICHT übertakten willst, ansonsten den E8200.

Quad lohnt sich nur wenn du z.B. viel Videobearbeitung machst und das Programm auch 4 Kerne unterstützt.
 
hol dir lieber anstadt nen neuen Q6700 nen pretested Q6600.

und allgemeine quad /dual frage.... ja mei... den Q6600 kann man auch auf bis zu 4GHZ @ H2O coolen *hrhr*

ich persönlich würd nen quad nehmen. Bin mit meinem zufrieden!
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh