ebay-Käufer aus der Schweiz, der mit paypal bezahlt hat. Täuschung dennoch möglich?

C Punkt

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Hallo zusammen!

Habe vor nem Monate einen seltenen Schuh mit Sammlerwert für 900€ in ebay gestellt. Wollte eig nur innerhalb Deutschlands versenden, hatte wohl aber scheinbar auch beim internationalen Versand ein Häkchen gesetzt..

Nun hat ein Käufer aus der Schweiz den Schuh direkt gekauf und bezahlt. Habe den Betrag auch schon auf meinem Paypal-Konto.

Was mich stutzig macht ist, dass der Käufer ein Konto seit dem 28. Feb. hat und nur eine Bewertung.

Jedoch ist das Geld tatsächlich auf meinem Konto (minus der ca 50€ paypal gebühr) Und zwar schon seit drei Tagen, habe es heute erst gecheckt. Der Käufer bat mich zudem noch das Paket als Geschenk zu deklarieren wegen dem Zoll.

Also wenn ich nun wirklich versende und mich an alle vorgaben halte von paypal, haltet ihr es für möglich dass mir das Geld noch irgendwie wegen diesem blöden Käuferschutz abgebucht werden kann? Hatte ja schonmal ein ähnlichen Fall mit Interessent aus den USA, was mir dann zu heiß war und abgebrochen hab, wie verhält es sich innerhalb Europas (ja nicht EU ich weiß) anders? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

PS: Habe noch ein Familienmitglid in der Schweiz, könnte das helfen? (müsste wohl die Adresse noch in Paypal hinzufügen und von da vesenden, ging das nachträglich noch?) Danke!!
 
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Dein komischer Schuh ist wohl nur im Ausland gefragt (natürlich nicht so ungewöhnlich bei Sammelartikel). Da wirst du wohl früher oder später ein Risiko eingehen müssen, wenn du den entsprechenden Gewinn erzielen willst...

Versuch Verpackung und Versand, etc. so gut wie möglich zu dokumentieren. Am besten ein unegschnittenes Video welches das Einpacken bis zum Aufkleben des versandpapiers mit der entsprechenden Nummer zeigt. Bei diesem Wert sollte Paypal auf alle Fälle nicht vorschnell entscheiden.

Was die Deklaration als Geschenk angeht, würde ich aber zögerlicher sein. Wenn nämlich der Zoll das Teil aufhält, könnte der VK druchaus PP gegenüber glaubhaft machen, dass das Paket nie angekommen ist.
Ich würde jedenfalls dem Käufer erklären dass er mich gefälligst nicht zum Bescheissen auffordern soll (auch wenn meiner persönlichen Überzeugung nach, Ländergrenzen Mist sind; es geht hier um Fairness).

Edit:
Was deinen Verwandten angeht; in so einem Kaufvertrag steht nirgends woher das paket verschickt werden soll, aber was würde dir das denn bringen?
Du hast das Teil verkauft und auf dein PP Konto ist das Geld, d.h. ein möglicher Paypal-Fall würde auch über dein Konto gehen, egal was als Absender auf dem Paket stand stand.
Einziger Vorteil wäre natürlich wenn dein Verwandter direkt die Wahre an den Käufer übergeben könnte (und das schriftlich bestätigt), aber so klein ist die Schweiz wohl auch wieder nicht.

Übrigens allgemein.. es gibt so viele potentielle "Opfer" im Elektronikbereich. Glaube du kannst ein wenig beruhigt sein dass niemand auf die Idee kommt grade mit so nem speziellen Artikel, irgendeinen ****** durch zu ziehen
 
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Hi DragonTear,

danke für dich vernünftige Antwort!

1. Das mit dem Versand aus der Schweiz hab ich nur vorgeschlagen, weil ich bei meinem letzten Fall hier in Forum gelernt habe, dass eine Transaktion über Grenzen die Sache für mich nachteilig gestalten, weil immer das ausländische (Empfänger) Recht greift soll. Aber dann müsste ich wohl jetzt noch nachträglich eine Schweizer Adresse in mein Bnutzerkonto eintragen und ob das über geht mit nem deutschen Konto ist wohl auchunwahrscheinlich.. also lassen wir das mal beiseite..

2. Sollte ich mich schlussendlich entscheiden wirklich zu versenden (was nach momentanem Stand noch unwahrscheinlich ist, weil mein momentaner Wissensstand so ist, dass ich wahrscheinlicher als gelackmeierter dasteh)
dann würde ich 100% nur mit ungeschnittenem Video (wo das Produkt genau gefilmt wird, bis hin zur Verpackung/Übergabe an den Postangestellten, mit abfilmen der Quittung auf der Adressen und nummer klar ersichtlich sind)
Das müsste doch rechtsgreifend sein oder? Bei meinem letzten Fall hieß es hier zwar, dass Paypal sich nicht die Mühe macht solche Beweise zu prüfen weil sie angeben kein Experten auf dem Gebiet zu sein.., aber wie sähe es aus wenn ich ein Anwalt einschalte? Mein schwiegeronkel ist Anwalt, zwar nur Scheidungsanwalt, aber er würde sich meiner trotzdem kostenfrei annehmen, würde das die Sache sicher für mich gestalten?
 
Ich würde sagen, frage deinen Anwalt/Schwiegeronkel...
Das wird nichts bringen.
Selbst wenn er probleme durch PP bekommen sollte, ist er natürlich von gesetzesseite im Recht. Nur übersteigt das Einklagen relativ schnell den Streitwert - auch wenn man es sich bei 900€ auf jeden Fall überlegen kann.


@C Punkt
Ob dein Schwiegeronkel das wirklich umsonst machen würde?

Versetz dich aber auch mal in die Lage des Käufers. Würdest du ohne PP etwas solch teures kaufen? Noch dazu im Ausland?
Als ich mein Surface Pro 4 gekauft hab, war mir die Sicherheit durch PP gute 150€ wert.

Ob sich PP solche Beweise anschaut kommt leider sehr auf den Bearbeiter an. Allerdings sollte man bei solch einem Kaufpreis durchaus an eine vernünftige Person geraten können.

Ein perfekter Beweis vor einem Gericht wäre übrigens auch das Video nicht, denn natürlich könntest du noch imemr ne Kopie von dem versandzettel, auf ein anderes paket geklebt haben o.ä.
Vor Gericht hilft viel eher ein Zeuge, der allerdings nicht aus familiärem Umfeld stammen darf.


Wie auch immer, ohne Hellsehen zu können, bringt das alles nichts.
Was dem Hellsehen nahe kommt wäre mal den Namen deines Käufers durch eine Suchmaschine zu jagen. Vieleicht hast du Glück und er ist bei Facebook und Co. wo man relativ gut rausfinden kann, was für eine Art Mensch man vor sich hat.
 
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du hattest doch schon mal die gleiche Frage bezüglich Paypalverkauf deiner Schuhe in die USA. Meinst du das Paypal in die Schweiz anders ist ? Glaube kaum.

Mal eine andere Frage C Punkt. Wie alt bist du ?

Frage zu Paypalverkauf nach USA
 
Zuletzt bearbeitet:
witziger typ bist du. Wem soll der link jetzt bitte helfen, ich weiß doch was ich für themen erstellt habe und habe as thema hier ja schon selbst erwähnt.

Ich bin in einem Alter wo mir meine Zeit zu schade ist unnötige Kommentare zu verfassen, die niemandem weiterhelfen.



du hattest doch schon mal die gleiche Frage bezüglich Paypalverkauf deiner Schuhe in die USA. Meinst du das Paypal in die Schweiz anders ist ? Glaube kaum.

Mal eine andere Frage C Punkt. Wie alt bist du ?

Frage zu Paypalverkauf nach USA



Die Kundenberatung meinte folgendes zu mir: Sollte der ******** behaupten er hätte falsche ware bekommen, müsste er, um das Geld wieder zu bekommen, bei der Polizei ein Anzeige erstatten (das ist defnitiv ein MUSS wenn ich einwandfreie versandnachweise liefere). Sollte er das aber tun, wäre ich tatsächlich im Hintertreffen, würde von paypal das geld abgebucht bekommen und müsste mich um zivilrechtliche schritte kümmen. Das steht scheinbar auf dem Spiel. Das wäre mir wohl selbst mit Anwalt zu heiß obwohl es mich reizt einen ******** in die Pfanne zu hauen... versuche mich mal mit ihm auf abholung oder so zu einigen, wohnen nur 2,5h auseinander..
 
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Abholung ist bei PayPal ne ganz blöde Idee.

Wenn er das Geld zurück will hast Du nämlich keinen Versandnachweis!
 
Wenn er doch nur 2,5 Std neben dir wohnt dann Buche ihm das Geld zurück. Er soll es dann einfach bei Abholung mitbringen. Einfacher geht es doch nicht.
 
Ja so war das auch gemeint, paypal würde ich dann natürlich canceln..
 
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