Ebay Rechtsfrage

_Lars_

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tach!

folgender fall: ich habe bei ebay eine 9800 pro mit montierten wasserkühler verkauft. die karte war auf XT Niveau übertaktet und funktionierte einwandfrei!

Der Käufer beschwert sich nun dass die Karte defekt sei, Pixelfehler verursache, der Kühler falsch montiert war und Wasseflecken hätte. All diese Dinge kann ich absolut nicht bestätigen, die Karte lief einwandfrei, Kühler war ordnungsgemäß montiert und Wasserflecken gabs schon gar nicht...

Er droht mir nun mit weiteren schritten, was er damit meint weiß ich nicht, ob er gleich mit anwalt kommen will oder ne negative bewertung geben will, kp.

Natürlich hab ich in der Auktion, auf den Privatverkauf hingewiesen, mit folgendem Satz:

" Es handelt sich um eine Privatauktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und aller vertraglichen Schadenersatzansprüche. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen."

Meine Frage nun: Was kann er von mir verlangen? Was passiert wenn er wirklich mit nem anwalt kommt? (bin nicht im rechtsschutz)

Es ist zwar ärgerlich für ihn, aber bei mir funktionierte die Karte einwandfrei! Für mich ist die Rechtslage klar, ich bin im Recht. Wie will er mir nachweisen, dass die Karte bei mir schon defekt war? Und weiß ich ob er die Wahrheit erzählt?

Was meint ihr dazu, Ihr rechtsexperten?


mfg
Lars
 
Zuletzt bearbeitet:
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Lars-66 schrieb:
Für mich ist die Rechtslage klar, ich bin im Recht. Wie will er mir nachweisen, dass die Karte bei mir schon defekt war? Und weiß ich ob er die Wahrheit erzählt?

Ist immer nen Zwiespalt, da er meint das er auch klar im Recht ist und er kann dir da genau so sagen, wie willst du ihm beweisen das die Karte funktioniert wie beschrieben war ?!

Versuch erstmal mit ihm einen Kompromiss zu schliessen, oder ihn Fragen was er mit weiteren Schritten meint !

Du hast aber schon Recht, er soll dir erstmal beweisen, dass er die Schäden nicht verursacht hat.


Ist immer schwer dazu was zu sagen, da wir die Ware usw nicht kannten...
 
also ich hätte genug leute, die bezeugen können, dass die graka funzte...

hab ihm mal ne mail geschrieben, mal gucken was zurück kommt...
 
Lars-666 schrieb:
" Es handelt sich um eine Privatauktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und aller vertraglichen Schadenersatzansprüche. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen."

Da hat der Käufer IMO Pech gehabt. Dieser Satz (unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung) reicht. Schade... für ihn...

http://www.pcwelt.de/news/online/103250/index2.html
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser obligatorische Satz berechtigt zwar nicht, unter Vortäuschung falscher Tatsachen Schrott zu verkaufen, aber wenn die Karte nun mal funktionierte (und das glaube ich dir jetzt auch einfach mal), hat der Käufer nun erst mal ein Problem. Vielleicht will er nur den Preis drücken, wer weiß.

Eine ganue Rechtslage gibt's da nicht. Es steht Aussage gegen Aussage. Da hilft meist nur ein Kompromiss. Entweder du fragst ihn, ob er mit einem kleinen Rabatt zufrieden wäre, oder aber er hat Pech gehabt. Machen wird er sowieso nichts. Jeder eBayer droht immer mit Anwalt, aber hier ist der Wert zu gering. Außerdem müsste er beweisen, dass du ihm defekte Ware geschickt hast, wie will er das machen? Von daher wirst du nichts befürchten müssen.
 
ich finde das alles so furchtbar.

Heutzutage wird nur noch mit Strafe/Regress/Anwalt gedroht, anstatt sich vernünftig zu einigen.

Scheiß Menschheit... Kapitalismus
 
mal was andres^^

hast du die graka mit garantie vom hersteller verkauft? die is nählich futsch wega der wakü^^ weißu bestimmt

kann ja sein dasses der käufer deshalb net zahln will?

isses sinnvoll?
 
ich hab die originalrechnung beigelegt, aber in der auktion stand schon drin, dass die garantie aufgrund des kühlerwechsels erloschen ist.

also den antworten nach müsste ich mir ja keine sorgen machen, richtig? ;)
 
eigentlich nicht, der satz reicht vollkommen aus!
ich würd ihm den mittelfinger zeigen und sagen bei mir ging es, beweis mir
dass du das nciht gemacht haben sollst :xmas:
 
hab auch so was ähnliches gehabt, hab ne 6800le verkauft welche bei mir fehlerfrei auf 16/6 ging, konnten sogar mehrere bezeugen, und der käufer meinte dann sie funktioniert nicht richtig nur mit pixelfehler, hab ihn dann eine lange mail geschrieben, wo ich geschrieben hab, mit welchen spielen etc ich die karte getestet hab und wer alles bezeugen kann das sie funktioniert und seitdem hab ich nix mehr gehört... hat die wohl irgendwie geschrottet oder der kaufpreis war ihm im nachhinein zu hoch, keine ahnung, werd ich nie erfahren...

wenn der scheiß mit der negativen bewertung nicht wäre, würd ich dem typen gar nicht antworten...
 
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