_Lars_
Enthusiast
tach!
folgender fall: ich habe bei ebay eine 9800 pro mit montierten wasserkühler verkauft. die karte war auf XT Niveau übertaktet und funktionierte einwandfrei!
Der Käufer beschwert sich nun dass die Karte defekt sei, Pixelfehler verursache, der Kühler falsch montiert war und Wasseflecken hätte. All diese Dinge kann ich absolut nicht bestätigen, die Karte lief einwandfrei, Kühler war ordnungsgemäß montiert und Wasserflecken gabs schon gar nicht...
Er droht mir nun mit weiteren schritten, was er damit meint weiß ich nicht, ob er gleich mit anwalt kommen will oder ne negative bewertung geben will, kp.
Natürlich hab ich in der Auktion, auf den Privatverkauf hingewiesen, mit folgendem Satz:
" Es handelt sich um eine Privatauktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und aller vertraglichen Schadenersatzansprüche. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen."
Meine Frage nun: Was kann er von mir verlangen? Was passiert wenn er wirklich mit nem anwalt kommt? (bin nicht im rechtsschutz)
Es ist zwar ärgerlich für ihn, aber bei mir funktionierte die Karte einwandfrei! Für mich ist die Rechtslage klar, ich bin im Recht. Wie will er mir nachweisen, dass die Karte bei mir schon defekt war? Und weiß ich ob er die Wahrheit erzählt?
Was meint ihr dazu, Ihr rechtsexperten?
mfg
Lars
folgender fall: ich habe bei ebay eine 9800 pro mit montierten wasserkühler verkauft. die karte war auf XT Niveau übertaktet und funktionierte einwandfrei!
Der Käufer beschwert sich nun dass die Karte defekt sei, Pixelfehler verursache, der Kühler falsch montiert war und Wasseflecken hätte. All diese Dinge kann ich absolut nicht bestätigen, die Karte lief einwandfrei, Kühler war ordnungsgemäß montiert und Wasserflecken gabs schon gar nicht...
Er droht mir nun mit weiteren schritten, was er damit meint weiß ich nicht, ob er gleich mit anwalt kommen will oder ne negative bewertung geben will, kp.
Natürlich hab ich in der Auktion, auf den Privatverkauf hingewiesen, mit folgendem Satz:
" Es handelt sich um eine Privatauktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und aller vertraglichen Schadenersatzansprüche. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen."
Meine Frage nun: Was kann er von mir verlangen? Was passiert wenn er wirklich mit nem anwalt kommt? (bin nicht im rechtsschutz)
Es ist zwar ärgerlich für ihn, aber bei mir funktionierte die Karte einwandfrei! Für mich ist die Rechtslage klar, ich bin im Recht. Wie will er mir nachweisen, dass die Karte bei mir schon defekt war? Und weiß ich ob er die Wahrheit erzählt?
Was meint ihr dazu, Ihr rechtsexperten?
mfg
Lars
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