Bl4ckD3vil
Enthusiast
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- Mitglied seit
- 15.03.2006
- Beiträge
- 1.550
Hallo,
gerade komme ich von einem Bewerbungsgespräch für den morgigen Silvesterabend. Ich habe mich beworben um eine Job als Barkeeper. Aufgrund der geringen Einarbeitungszeit und dem großen Ansturm zu Silvester wurde mir eine Stelle als Aushilfskraft (Theke) angeboten. Gegen diese Regelung hatte ich generell auch Nichts einzuwenden. Nachdem mir einige Formulare mitgegeben wurden, welche ich nicht genau begutachtete, beendete ich das Gespräch mit der Vereinbarung am nächsten Tag um 16 Uhr zu beginnen.
Nun habe ich mir die Formalitäten angesehen und bin doch überrascht. Ich habe dem Arbeitgeber nun per Mail mitgeteilt, dass ich die Arbeitsstelle nicht antreten werde.
Nun zu meiner Frage:
Ein Zettel war Auslöser meines Rückzuges. Die Überschrift lautete "Einfühlungsverhältnis".
Nach diesem Formular habe ich in dem besagten Zeitraum weder eine Arbeitspflicht noch einen Anspruch auf Vergütung. Es ist in dem Fall gleichzusetzen mit einem unbezahlten Praktikum.
Ist diese Vereinbarung üblich bei einem solchen Aushilfsjob oder droht in diesem Fall eine "Ausbeutung" des Arbeitsnehmers?
Ich hoff das geht nicht zu sehr in die Rechtsberatung.
gerade komme ich von einem Bewerbungsgespräch für den morgigen Silvesterabend. Ich habe mich beworben um eine Job als Barkeeper. Aufgrund der geringen Einarbeitungszeit und dem großen Ansturm zu Silvester wurde mir eine Stelle als Aushilfskraft (Theke) angeboten. Gegen diese Regelung hatte ich generell auch Nichts einzuwenden. Nachdem mir einige Formulare mitgegeben wurden, welche ich nicht genau begutachtete, beendete ich das Gespräch mit der Vereinbarung am nächsten Tag um 16 Uhr zu beginnen.
Nun habe ich mir die Formalitäten angesehen und bin doch überrascht. Ich habe dem Arbeitgeber nun per Mail mitgeteilt, dass ich die Arbeitsstelle nicht antreten werde.
Nun zu meiner Frage:
Ein Zettel war Auslöser meines Rückzuges. Die Überschrift lautete "Einfühlungsverhältnis".
Nach diesem Formular habe ich in dem besagten Zeitraum weder eine Arbeitspflicht noch einen Anspruch auf Vergütung. Es ist in dem Fall gleichzusetzen mit einem unbezahlten Praktikum.
Ist diese Vereinbarung üblich bei einem solchen Aushilfsjob oder droht in diesem Fall eine "Ausbeutung" des Arbeitsnehmers?
Ich hoff das geht nicht zu sehr in die Rechtsberatung.