Einfühlungsverhältnis bei Aushilfsjob?

Bl4ckD3vil

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Hallo,

gerade komme ich von einem Bewerbungsgespräch für den morgigen Silvesterabend. Ich habe mich beworben um eine Job als Barkeeper. Aufgrund der geringen Einarbeitungszeit und dem großen Ansturm zu Silvester wurde mir eine Stelle als Aushilfskraft (Theke) angeboten. Gegen diese Regelung hatte ich generell auch Nichts einzuwenden. Nachdem mir einige Formulare mitgegeben wurden, welche ich nicht genau begutachtete, beendete ich das Gespräch mit der Vereinbarung am nächsten Tag um 16 Uhr zu beginnen.

Nun habe ich mir die Formalitäten angesehen und bin doch überrascht. Ich habe dem Arbeitgeber nun per Mail mitgeteilt, dass ich die Arbeitsstelle nicht antreten werde.

Nun zu meiner Frage:

Ein Zettel war Auslöser meines Rückzuges. Die Überschrift lautete "Einfühlungsverhältnis".

Nach diesem Formular habe ich in dem besagten Zeitraum weder eine Arbeitspflicht noch einen Anspruch auf Vergütung. Es ist in dem Fall gleichzusetzen mit einem unbezahlten Praktikum.

Ist diese Vereinbarung üblich bei einem solchen Aushilfsjob oder droht in diesem Fall eine "Ausbeutung" des Arbeitsnehmers?

Ich hoff das geht nicht zu sehr in die Rechtsberatung.
 
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Unvergütetes bzw. nachvergütetes Probearbeiten ist durchaus normal.
 
Steht das irgendwo im Vertrag? Du musst doch auch die Vergütung usw. geregelt haben.
 
Steht das irgendwo im Vertrag? Du musst doch auch die Vergütung usw. geregelt haben.

das war auch ein Problem. Aufgrund des kurzfristigen Gesprächs wurde die Vergütung mündl. geregelt und mir unter anderem dieses Formular mitgegeben. Ich hätte zwar morgen auch eine schriftliche Vergütungszusage aushandeln können, aber die Formulare waren doch noch recht lückenreich, wodurch ein längeres Gespräch mit dem Chef angestanden hätte. An Silvester ist sowas natürlich nur schwer machbar. Auf dieser Grundlage war mir dass dann angesichts des doch recht geringen Lohns zu heiß.

Wie du schon sagst ist es nicht ungewöhnlich, aber bei einem 1tägigen Aushilfsjob als "Laufbursche" hat das immer einen Beigeschmack.
 
Zuletzt bearbeitet:
hätt ich auch nich gemacht an deiner stelle, solange nich das was man auf die hand bekommt geklärt ist schriftlich arbeitet man nich
 
Naja, ich hätte die Leute nochmal angesprochen auf die Vergütung, kann sein, dass dieses "keine Arbeitspflicht, kein Anspruch auf Vergütung" so ein Standard bei so kurzen Aushilfsjobs ist. Ist halt die Frage, ob du der mündlichen Aussgae zur Vergütung vertrauen kannst.
 
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