Einreise und Zollbestimmungen
Einreise nach Schweden
Am 25. März 2001 ist Schweden dem Schengener Abkommen beigetreten. Dies bedeutet, dass Bundesbürger für die Einreise nach Schweden über Dänemark keinen Personalausweis oder Reisepass mehr benötigen, sofern sie aus einem EU-Land (außer Großbritannien) oder Norwegen nach Schweden einreisen. Mitnehmen sollte man den Personalausweis oder Reisepass dennoch auf jeden Fall, um seine Identität angeben zu können. Dies gilt schon beim Einchecken im Hotel oder auf dem Campingplatz – darüber hinaus ist die Polizei selbstverständlich berechtigt, jederzeit Personenkontrollen durchzuführen.
Zollbestimmungen
Auch wenn die routinemäßigen Grenzkontrollen Ende März weggefallen sind, gelten nach wie vor noch gewisse Zollbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Waren nach Schweden. Diese wurden zum 1. Januar 2003 für EU-Urlauber, die nach Schweden reisen, weiter gelockert.
Momentan sind pro Person erlaubt:
• 64 (bisher 32) Liter Bier
• 52 (bisher 26) Liter Wein
• 5 (bisher 1) Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%)
• 6 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%,
sowie Schaumweine)
• 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g Tabak
Damit müsste auch ein längerer Schweden-Urlaub ohne Besuch im Systembolaget zu schaffen sein. Hat man dennoch mehr dabei, müssen diese Waren beim Zoll angemeldet werden. Trotz Schengen-Abkommen hat der Zoll immer das Recht, Stichproben durchzuführen. Folgende Waren, sind generell anmeldepflichtig – es sei denn, man verfügt bereits über eine gültige Einfuhrgenehmigung:
• Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz
• Injektionsspritzen und Kanülen
• Dopingmittel gemäß dem Gesetz über das Verbot gewisser Dopingmittel
• Waffen und Munition gemäß Waffengesetz
• Springmesser, Springstilette, Schlagringe, Wurfsterne, Totschläger, Würgehölzer,
Bleidorne, Morgensterne oder ähnliches
Die Formalitäten für die Einfuhr von Haustieren wurden zum 1. Juni 2000 etwas vereinfacht. Dennoch sind die Bestimmungen immer noch recht umfangreich, und es wird empfohlen, sich bereits sechs Monate vor der Reise darum zu kümmern. Die notwendigen Informationen erhalten Sie bei Statens Jordbruksverk, Tel. +46-36-155000, im Internet unter der Adresse
www.sjv.se. Hier sind die entsprechenden Antragsformulare auch in deutscher Sprache erhältlich.
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