Einfuhrzoll auf CPU aus USA?

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dpante1s

Semiprofi
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Tag zusammen,

ich überlege mir eine CPU aus den USA zu bestellen, welche inkl. Versandkosten ca. 170,00 € kostet...

Dass da die Einfuhrumsatzsteuer (19%) weiß ich schon, aber leider habe ich noch nicht rausfinden können, ob auch ein Einfuhrzoll berechnet werden würde und wenn ja, in welcher Höhe...

Habe mal beim Zoll angefragt, aber noch keine Antwort erhalten... Es gibt auch so ein System, das sich TARIC nennt, wo Zölle und Einfuhrbeschränkungen auf bestimmte Warengruppen dargestellt werden, nur finde ich da nichts relevantes für Prozessoren...

Vielleicht hat da ja schon jemand Erfahrunge gemacht und kann mir weiterhelfen...
 
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also nen Kollege von mir auch hier im Forum hat seine
grala mal mit jemanden aus der Schweiz getauscht.

(also graka gegen Graka) auf jeden fall wurde seine beim
Zoll rausgeholt und er durfte 80€ blechen damit er sie zugeschickt bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
also zoll zahlen wirst du auf jedenfall bei dieser summe
 
Ja, aber es macht einen Unterschied, ob man Sachen aus den USA oder einem EU-Land einführt bzw. zugeschickt bekommt...
 
also nen Kollege von mir auch hier im Forum hat seine
grala mal mit jemanden aus Österreich getauscht.

(also graka gegen Graka) auf jeden fall wurde seine beim
Zoll rausgeholt und er durfte 80€ blechen damit er sie zugeschickt bekommt.

ehm also innerhalb der EU gibt es eigt keine Zollgebühren :eek:

oder gehören die Ösis neuerdings nicht mehr zur EU :teufel:
 
Also normalerweise müsstest du keinen Zoll bezahlen müssen, auf Hardware gibt es keine Zollgebühren, nur die normale Steuer. Aber die versteuern dir z.B. auch die Versandgebühren, sag dem Typen da drüben am besten, er soll die Rechnung ohne ausstellen oder noch besser als defekt deklarieren bzw. als Geschenk, sparste einiges.

Und immer schön per US Postal verschicken lassen, das geht meist so durch den Zoll, kriegst deinen grünen Aufkleber "Zollamtlich abgefertigt" und gut ist, das rühren die selten an, ob da wohl die CIA hintersteckt?! ^^
 
jop, als geschenk deklarieren....

sparst 19% merkelsteuer

edit: und zeit, musste mal ewig beim zoll auf ne quittung warten, weil denen wieder einmal das system abgeschmiert ist und die alle uralten steuerbücher durchwälzen mussten, nur um zu merken, dass keine drauf ist -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
jop, als geschenk deklarieren....

sparst 19% merkelsteuer

edit: und zeit, musste mal ewig beim zoll auf ne quittung warten, weil denen wieder einmal das system abgeschmiert ist und die alle uralten steuerbücher durchwälzen mussten, nur um zu merken, dass keine drauf ist -.-




sowas muss man aber vorher erstmal wissen :bigok:
 
oder gehören die Ösis neuerdings nicht mehr zur EU :teufel:


fuckU.GIF
 
Hallo,

auf der Website vom Zoll steht dazu:

Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.

Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.

Du wirst also für die Gesamten 170,- € Gebühren zahlen müssen. :(
 
Wieviel kostet die CPU denn bei uns?

Wenn du bei einem US-Händler bestellst zahlst du zu 99% die 19% MW-Steuer.
Lohnt sich das dann noch?
 
Hallo,
Lieferungen aus USA sind leider nicht immer so trivial durch den Zoll zu bekommen, wie hier einige glauben! Die Deklaration als "Gift" (Geschenk) und der Versand per US Postal (USPS) ist absolut keine Garantie! Hab ich nähmlich erst kürzlich genauso versucht, ist dann aber leider voll in die Hose gegangen.
Und wenn ihr Pech habt, gibts gleich noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung dazu. Die beim Zoll haben da ihre Instrumente. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, daß die bei Bedarf relativ locker eure Kreditkartenbewegungen etc. einsehen können. Das wars dann.
Lohnen tut sichs jedenfalls nicht. Und das Risiko ist einfach zu groß, erwischt zu werden. Die beim Zoll kennen diese vermeintlichen Tricks wohl ganz gut.

MfG
Corezwo
 
also wenn nen Packet als Gift deklariert wird, schaun die Zöllner eh genauer hin. Also ich würde es nicht riskieren. Auf den Kopf gefallen sind die nämlich auch nicht. Die haben auch riesige Datenbanken wo sämtliche Produkte mit preis drinne stehen.
 
Also bitte, das ist doch keine Steuerhinterziehung wenn man es als Geschenk schicken lässt. Schliesslich kann ich das ja auch einem Familienangehörigen schenken wollen. Einmal davon abgesehen dass falls wirklich rechtliche Schritte eingeleitet werden nur eine Strafe fällig werden würde (meines wissens die doppelte höhe des Wertes der Ware).
Einfuhrumsatzsteuer umgehen geht sowieso schon lange nicht mehr gut. Also kann man die getrost einrechnen sonst erlebt man eh nur eine böse Überraschung.
Leider kenne ich für .de die den Zoll %Satz nicht aber in .at wären es zb. (solange kein Strafzoll drauf ist) 3%

mfg
certhas
 
die Frage ist auch, ob es die paar Euro Ersparnis bei der CPU wert sind, auf Gewährleistung und Garantie zu verzichten...
 
Zollgebühren sind in der Regel nicht all zu hoch 4-5%
den größten Batzen macht die MWSt mit 19 % aus.
 
Das gleiche Problem gibt es regelmäßig bei Ebay mit Playern aus Hong Kong, Zoll wird im übrigen nicht erhoben, lediglich die 19% Einfuhrmehrwertsteuer, Wertgrenze habe ich nicht mehr parat. lag aber glaube ich bei knapp 200 Euro, erst drüber gab es Zollgebühren auf Elektronische Bauteile von Rechnern. Die sogenannten Geschenke werden übrigens ganz gerne mal vom Zoll beschlagnahmt.
Gruß
 
Also bitte, das ist doch keine Steuerhinterziehung wenn man es als Geschenk schicken lässt.

Als Geschenk von einem US-Händler wohl! In der Regel bestellt man dort und teilt diesem mit, daß er den gewünschten Artikel als Geschenk deklariert. Und schon ist dies als Steuerhinterziehung auszumachen. Sich den Artikel von Verwandten/Bekannten zuschicken zu lassen ist genauso Humbug, die beim Zoll sollte man nicht unterschätzen. Kennen all die "Tricks". Und dann wird eben der durchschnittliche dt. Verkaufspreis herangezogen und man hat alles inklusive der Versandkosten in voller Höhe zu verzollen und darauf kommt dann noch die EU- Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%! Wird Dir eine vorsätzliche Steuerhinterziehung nachgewiesen wird dies richtig teuer!

MfG
 
Also ich bin regelmäßig gewerblich beim Zoll, und als Geschenk deklarieren und zollfrei rauskommen ist wirklich ein alter Mythos, das funktioniert höchstens bei Produkten die sowieso innerhalb privater Freigrenzen sind, ich mein die Grenze liegt irgendwo bei 22€.

Die Kosten sind unterschiedlich. 19% MWSt zahlt jeder und der Rest hängt vom Produkt ab das du einführst. Wie hoch der Anteil ist wissen die Mitarbeiter der Zollstelle oft selbst nicht, aber sie haben ein schlaues Buch da gucken sie nach und sagen dir was es kostet.
 
Hallo, die 22 Euro beziehen sich allerdings auf die Befreiung von der Einfuhr-Mehrwertsteuer, da ich mit vor einem Jahr zwei Core2-Prozis aus den USA geholt hatte weiß ich das die Zollgrenzen höher liegen, habe damals nur die Mehrwertsteuer bezahlt, inkl, Versand war der Wert knapp 200 Euro.
Gruß
 
Lass es als business priority oder wie das heißt deklarieren sowas ist immer steuerfrei aber das mit dem als gift deklarieren kannste vergessen.

bzw Strafe wegen nicht Anmelden ist einfach alles was du eigentlich zahlen müsstest musst du nochmal als strafe zahlen.
 
da kannst auch nach Jahren noch Streß kriegen.
Von Billig-Ram, den ich mal aus den USA bekam, kam neulich Post.
Den hat wohl wer angezeigt und alle, die was nach Deutschland geschickt gekriegt haben, sind "angehört" worden.
Die Strafsache läuft gerade.....(Ram kostete damals so ca. 50 Euro).
 
der Zoll findet die Sachen schon.....egal ob als geschenk oder sonstwie.....entweder es steckt sich irgendeiner in den A**** und fliegt damit rüber oder lass es sein...
(so besorgst du dir am besten nen Laptop...ha..ha)

Ich rate Dir lass es sein...allein schon wegen der Gewährleistung......so Huddeleien mitm Zoll dauern schon mal nen Monat und kosten....

oder du zahlst Zoll, läßt aber nur für weniger deklarieren...lohnt sich aber alles nicht....
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie macht man das ganze dann richtig, so dass man keine Strafe zu befürchten hat?

Nehmen wir mal an ich bestelle mir ein paar DVD's von DVD-Pacific (weil sie dort günstig sind und ich sie auch lieber auf Englisch als auf Deutsch habe) für ~100$.

Muss ich mir die Ware, wenn sie dann bei mir ist und nicht vom Zoll "abgefangen" wurde nachträglich versteuern lassen? Oder wie läuft das?
 
Also, das, was ich bestellen wollte, war ne Xeon E3110 CPU (quasi der E8400 als Xeon)...

würde mich inkl. Versand ca. 162 € kosten, dann halt noch die 19% MwSt. = 192,78 €

Ich weiß, dass viele den C2D E8400 für 160-170 € gekriegt haben, aber der Xeon hat oft den Vorteil, daß er mit noch weniger Kernspannung die 3,0 GHz erreicht, als der E8400 (wobei ich gar nicht weiß, ob mein Board nicht ein Problem damit hat, den Xeon zu erkennen)...

Naja, war auch eher mal ein Gedankenspiel...
 
War da nicht eben in der letzten oder vorletzten Gamestar was drin bzgl. Zoll und Waren aus den USA ?
Ich bilde mir ein daß da drin stand daß auf eigentlich alle Teile Zoll ist - nur komischerweise z.B. auf einen Laptop nicht. Da war ein Vergleich mit einer Grafikkarte, CPU und Laptop.

Das mit dem Versand und als Geschenk deklarieren etc. ist mittlerweile meist leider schon nicht mehr zielführend. Ich habe Verwandte in Florida, und wir schicken uns öfters zu Weihnachten und Geburtstagen Pakete. Wir schicken oft so Sachen wie Süssigkeiten (Haribo, Schokolade etc.) und sie auch ähnliche Sachen sowie öfters auch kleinere Gebrauchsgegenstände und Gewand. Selbst da muß man schon extrem aufpassen was man schickt - und daß eben der Wert nicht zu hoch angegeben wird bzw. auch ist.

Ich selbst habe schon CPUs aus den USA (eBay) und China (eBay) bekommen. Teils hat es gar nichts gekostet (CPU aus den USA ... ist aber schon Jahre her - und das war ein gebrauchter damals schon älterer PIII) und teils habe ich Zoll zahlen müssen (CPU aus China - war zwar nicht mal ein boxed und als privat deklariert - allerdings mit einer Wertangabe ... und auf die ging dann der Zoll :( )

@flow17
Wenn das schon bei Dir ist ohne daß Du Zoll gezahlt hast hast Du Glück gehabt und musst nur noch hoffen daß da nichts nach kommt.
Ansonsten müsstest Du für das Zoll zahlen - ja.
Wenn's nur ein oder zwei DVDs sind nicht - weil es eben unter einer gewissen Grenze liegt und auch "privat" oder ein Geschenk sein kann. Aber wenn es mehrere DVDs sind mußt Du Zoll zahlen. Damit will man eigentlich nur verhindern daß man die im Ausland billig kauft und hier eventuell teuer verkauft ohne ein Händler zu sein oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:
das Thema ist doch ganz einfach:

Warenwert + Versandkosten dürfen einen bestimmten Wert nicht übersteigen.

=> liegt ~ bei 24 Euro

Alles über diesen Wert muss Versteuert werden.

Die Kalkulation ergibt sich aus der Rechnung die der Händler ausgestellt hat:

=> Rechnungssumme+Versandkosten x Einfuhrsteuer = Zwischensumme 1
=> Rechnungssumme+Versandkosten x Mehrwertsteuer = Zwischensumme 2
=> Endsumme = ZWS 1 + ZWS 2

Für die Einfuhrsteuer gibt es Tabellen beim Zoll je nach Ware.
Siehe auch www.zoll.de

Da nicht jedes Paket vom Zoll geprüft wird, kann das ein oder andere ohne Verzollen durchschlüpfen !

Ausserdem rechnet der Zoll nach seinen eigenen Währungstabellen, die wiederrum monatlich aktualsiert werden. (siehe auf deren HP)

Unterm Strich kann es sich lohnen etwas aus non-Eu-Staaten einzuführen.
Allerdings nur mit nem spitzen Bleistift.

Wer jetzt denkt: den Zoll beschaiss ich indem die Rechnung möglichst klein ausgestellt wird, täuscht sich. Der Zoll hat in den letzten Jahren massiv dazu gelernt und kann durchaus selber den Wert ermitteln. Wenn Ware und Rechnung
offensichtlich sich nicht entsprechen wird der Wert geschätzt - öhm, die können auch PCs bediene und kennen das Internet, trotz beamtet :P

Greets
M3CSL
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kalkulation ergibt sich aus der Rechnung die der Händler ausgestellt hat:

=> Rechnungssumme+Versandkosten x Einfuhrsteuer = Zwischensumme 1
=> Rechnungssumme+Versandkosten x Mehrwertsteuer = Zwischensumme 2
=> Endsumme = ZWS 1 + ZWS 2

nö, iss so leider falsch!

Geht so =>

Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag

Zollwert + Zollbetrag = Bemessungsgrundlage für die EUSt

EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Betrag


OK!?

MfG
 
Das geht hier eindeutig zu weit in die Richtung Steuerhinterziehung. Eine Rechtsberatung durch Privatpersonen ist ebenfalls Strafbar in Deutschland.

Wenn du weitere Fragen hast würde ich einfach mal beim Zoll anrufen, oder eben deren Homepage befragen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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