Eintrag im Führungszeugnis für eine Behörde?

twoPhases

Duisburger
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Hallo,

ich hab damals wegen Roller tunen eine Strafanzeige bekommen, die von der Staatsanwaltschaft gegen 20 Sozialstunden eingestellt wurde. Habe sie auch abgearbeitet und bescheid bekommen, dass das Verfahren eingestellt ist.

Ich sollte also keinen Eintrag in das Führungzeugnis für eine Behörde bekommen haben oder?
 
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wie du schon schreibst ist die Anzeige gegen 20 Sozialstunden eingestellt wurden. d.h. kein Eintrag ist Führungszeugnis
 
Hallo,

ich hab damals wegen Roller tunen eine Strafanzeige bekommen, die von der Staatsanwaltschaft gegen 20 Sozialstunden eingestellt wurde. Habe sie auch abgearbeitet und bescheid bekommen, dass das Verfahren eingestellt ist.

Ich sollte also keinen Eintrag in das Führungzeugnis für eine Behörde bekommen haben oder?

warste wohl ned schnell genug mit deiner gurke *lach*

also ich hab auch mal 20 sozialstd. augebrummt bekommen und der
Eitrag wurde auch gelöscht habe ich demletzt selber noch auf meinem Führungszeugniss gesehen ;)
 
Naja ein weiteres Problem ist, dass ich noch eine weitere offene Strafanzeige ebenfalls wegen Rollertunen habe. Ist jetzt rund 1 Jahr her, aber definitiv noch offen. Ich war im Oktober bei der Jugendgerichtshilfe und sie meine es gäbe dieses mal wohl 40 Sozialstunden, voraussichtlich.

Werden offene Strafanzeigen vermerkt im Führungszeugnis?
 
Meldestelle anrufen und nachfragen oder gegen eine geringe Gebühr selbst anfordern
 
Ja das Problem ist aber, dass ich ein Führungszeugnis für eine Behörde brauche, in die ich keine Einsicht habe, sie wird auch direkt in den Betrieb geschickt.

Das normale Führungszeugnis bekommt man ja so ausgehändigt. Kosten beide 13€. Nur weiß ich nicht ob in den beiden verschiedene Angaben sind, da ich wie gesagt im öffendlichen Dienst sein werde.
 
Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.

Mach das doch so, wie fettgedruckt hier
 
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