boxleitnerb
Enthusiast
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- Mitglied seit
- 11.01.2007
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Da ich diesbezüglich etwas verwirrt bin, möchte ich um eure Hilfe bei folgendem Szenario bitten:
Ehemann A und Ehefrau B leben in einer Zugewinngemeinschaft und haben einen Sohn C. Ehemann A stirbt.
Ehemann A war vorher schon verheiratet und aus dieser Ehe ist Sohn D entsprungen.
Laut Testament vermacht Ehemann A sein Vermögen Sohn C aus zweiter Ehe. Sohn D soll den Pflichtteil bekommen. Ehefrau B wird nicht explizit erwähnt.
Wer bekommt was? Mein bisheriger Wissensstand ist so:
Ehefrau B bekommt 1/4 und wegen der Zugewinngemeinschaft nochmal 1/4, also 1/2. Die Söhne würden sich den Rest teilen, also je 1/4. Sohn D soll allerdings nur den Pflichtteil bekommen, also 1/8. Wer bekommt das das übrige 1/8, das nun übrig bleibt?
Ach ja, noch eine andere Frage, falls das jemand weiß:
Wenn Ehemann A seinem ersten Sohn D eine Schenkung gemacht hat und sowohl in Schenkungsurkunde als auch in seinem Testament verfügt, dass die Schenkung auf Sohn D's Pflichtteil anzurechnen ist, ist das rechtens und wenn ja, gibt es da eine Art Verjährung?
Bei normalen Schenkungen, die sonst keine Erwähnung finden oder nicht notariell bekundet sind, findet man im Netz die Regelung, dass jedes Jahr 1/10 vom Betrag wegkommt, also praktisch eine Verjährung nach 10 Jahren.
Ehemann A und Ehefrau B leben in einer Zugewinngemeinschaft und haben einen Sohn C. Ehemann A stirbt.
Ehemann A war vorher schon verheiratet und aus dieser Ehe ist Sohn D entsprungen.
Laut Testament vermacht Ehemann A sein Vermögen Sohn C aus zweiter Ehe. Sohn D soll den Pflichtteil bekommen. Ehefrau B wird nicht explizit erwähnt.
Wer bekommt was? Mein bisheriger Wissensstand ist so:
Ehefrau B bekommt 1/4 und wegen der Zugewinngemeinschaft nochmal 1/4, also 1/2. Die Söhne würden sich den Rest teilen, also je 1/4. Sohn D soll allerdings nur den Pflichtteil bekommen, also 1/8. Wer bekommt das das übrige 1/8, das nun übrig bleibt?
Ach ja, noch eine andere Frage, falls das jemand weiß:
Wenn Ehemann A seinem ersten Sohn D eine Schenkung gemacht hat und sowohl in Schenkungsurkunde als auch in seinem Testament verfügt, dass die Schenkung auf Sohn D's Pflichtteil anzurechnen ist, ist das rechtens und wenn ja, gibt es da eine Art Verjährung?
Bei normalen Schenkungen, die sonst keine Erwähnung finden oder nicht notariell bekundet sind, findet man im Netz die Regelung, dass jedes Jahr 1/10 vom Betrag wegkommt, also praktisch eine Verjährung nach 10 Jahren.