Erfahrung Notebooksbilliger.de? (GTX1080 defekt)

toki100

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Hallo,

hat jemand Erfahrung mit dem Service von Notebooksbilliger.de? Hatte dort vor zwei Wochen eine Palit GTX1080 gekauft.
Diese ist vorgestern urplötzlich abgeraucht und macht keinen Mucks mehr. Leider reagiert obiger Händler so gut wie gar
nicht auf meinen Garantiefall per Mail, Formular, etc... (Mann kann sagen was man will, da lob ich mir den Amazon Service).

Gruß aus Hamburg,

toki100
 
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Hab schon öfters da was vor Ort gekauft. War bis jetzt immer zufrieden. Aber die telefonisch oder per Email zu erreichen ist ne Katastrophe. Schon öfters von gehört. Ich würde da jederzeit wieder einkaufen aber auch nur weil die um die Ecke sind und ich da persönlich hingehen kann. Alles hat sein Preis. Für mich macht der Laden nicht wirklich ein professionellen Eindruck wenn ich da bin. Ma sind alle freundlich.

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Das tolle an denen ist aber, dass sie sau schnell versenden, muss man lassen :)
 
Ja, danke. Was ein Händler taugt merkt man leider immer erst wenn mal was nicht so glatt geht. ;)
 
leider reagiert obiger Händler so gut wie gar
nicht auf meinen Garantiefall per Mail, Formular, etc... (Mann kann sagen was man will, da lob ich mir den Amazon Service).

Gruß aus Hamburg,

toki100

Was ist denn so gut wie garnicht ? Also hat er reagiert.......

Mit Händler in Kontakt treten und auf Nacherfüllung §439 BGB bestehen, denn dieser ist das vorrangige Recht.
Die Art der Nacherfüllung bestimmt grundsätzlich der Verkäufer (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung).
Eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich !
Angemessene Frist setzen !
Kommt der Händler der Nacherfüllung nicht nach, trete vom Kaufvertrag zurück (siehe §440 BGB sowie 323 und 326 Abs. 5 BGB)
Minderung nach §441 BGB macht keinen Sinn da die Sache unbrauchbar ist.

Tip: Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer.
Grob zur Info.
Viel Erfolg !
 
Tip: Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer.
Grob zur Info.
Verstehe ich nicht ganz... kaufe ich mir ein Auto bei einem Händler bestimmt er wo mein Wagen repariert wird. Ich kann dann nicht einfach eine Werkstatt nach meiner Wahl nutzen und ihm die Rechnung zusenden.
Solch ein Fall hatte ich vor einigen Jahren selbst mit einem Gewährleistungsfall. Der Händler hatte selbst eine eigene Werkstatt. Da es sich aber um ein Peugeot handelte und der Händler jedoch VW vertritt schickte er mich von sich aus selbst zu Peugeot und übernahm dann auch die Kosten.

Was anderes wäre wäre ich im Urlaub gewesen und es nicht möglich gewesen wäre den Wagen zu ihm zu bringen.
Oder worauf bezieht sich deine Aussage genau? Vielleicht beziehe oder denke ich hier was falsches.
 
Du hast 24 Monate Gewährleistung. In den ersten 6 gilt nur eine Beweislastumkehr, die zugegebenermaßen meist entscheidend sein wird (alles danach ist defacto aus Anstand/Kulanz, der rechtswirksame Nachweis wird in der Regel schwierig).
 
Zuletzt bearbeitet:
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