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Das Portal habe eine Vielzahl an Raubkopien von Kinofilmen, Filmserien, Musik, Software und Computerspielen sowie von E-Books zum Download angeboten, ohne dabei Gebühren an die Rechteinhaber abzuführen.
Exakt. Zum Glück wurde die Lücke "ich hoste nichts, ich verbreite nur die Information wo du ilegales saugen kannst und bin daher unschuldig!!!" geschlossen.Meiner Meinung nach bietet man aber auch dann die Medien an. Wenn du Drop-Shipping-Händler bist, verkaufst du auch Ware, die du selbst nicht auf Lager hast, sondern von woanders versendest und dennoch bist du haftbar. Genauso verhält es sich hier eben auch...
Naja, spielt das wirklich eine große Rolle?Nein , weil du die Medien nicht selber hast sondern nur zeigst wo sie zu finden sind.
Selber besitzen oder zeigen wo sie sind,
das sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Dropshipping ist etwas ganz anderes.
Mir ging es aber eher darum, das die ganzen Meldungen so geschrieben sind, als wären die Usenet Boards Download Seiten mit gehosteten Dateien, aber das stimmt einfach nicht. Der normale unwissende Bürger weiß den Unterschied nicht, und die Medien stellen das auch nicht klar.
Die Betreiber der Plattformen ließen sich ihre Dienste und den Zugang zu den Werken über sogenannte "Sponsoren" vergüten und erzielten Einnah-men in Millionenhöhe.
Und mit dem 1 TB bei allen eingesammelten Rechnern, bietet man selber die 300 TB Tägliche neuen Daten im Usenet bzw den betreffenden Boards an ? TralalaAuf den Servern wurden über 1.000 Gigabyte Daten gesichert und zudem zahlreiche Computer und Datenträger der Beschuldigten sichergestellt.
Tralala 2 ..... Und man weiß ganz genau was heruntergeladen wurde, das mehrere Millionen nein was sag ich Billionen € der Content Mafia gestohlen wurde....Zahlreichen Urheberrechtsinhabern entstand durch die strafbare Zu-gänglichmachung ihrer Werke ein Gesamtschaden von mehreren Millionen.
Naja, spielt das wirklich eine große Rolle?
Art. 5 GG schrieb:Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
[...]
Eine Zensur findet nicht statt.
[...]
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Es ist nicht möglich, über Themen abzustimmen, die nicht vom Abstimmenden erörtert werden können. Nimmt man solche Seiten vom Netz, ist eine grundgesetzmäßige Wahl aufgrund von Informationsmangel nicht mehr gewährleistet. Folglich ist jeder Akt, der die Informationsfreiheit einschränkt, ohne nachweislich schutzwürdige Interessen zu schützen, ein Akt gegen die verfassungsmäßige Ordnung.Art. 20 GG schrieb:Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [...] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
3. es für ihn nicht zumutbar ist, von Inhaltsanbietern Verträge anzufordern, um zum Beispiel herauszufinden, ob der Medieninhalt z.B. wegen eines Werbevertrags nun rechtens ist oder nicht.Art. 20 GG schrieb:Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ich habe nicht umsonst 2 Usenet Info Links verlinkt.Unwissenheit ......
Sofern Usenet/Usenext identisch waren.
natürlich.Naja, spielt das wirklich eine große Rolle?
der "krieg" gegen raubmordkopierer ist schon lange verloren. genau so wie der krieg gegen drogen.
aber korrupte realitätsverweigerer und zurückgebliebene ideologieverblendete wollen das einfach nicht wahr haben.