du darfst die HU um 2 monate straffrei überschreiten, also könnteste theoretisch auch erst im juni beides zusammen machen lassen.
und dann? trotzdem wird die plakette bzw tüv/au auf genau 24 monate mit ablauf des letzten gestempelt
wenn du also glaubst du hast dann insgesamt 26 monate, ist dem nicht so
Wenn die Räder dann eingetragen werden. Druckt mir der TÜV das auf den Fzg-Schein oder wie ?
Nein natürlich nicht.
Von Tüv bekommste einen Zettel mit, damit kannste zum Straßenverkehrsamt rennen, und die tragen das dann ein. Soll heißen es gibt einen neuen Fahrzeugschein.
nicht ganz richtig
du bekommst die eintragung auf einen zettel vom tüv, das stimmt, du musst aber nicht sofort damit zur zulassungsstelle, sondern wenn du dich das nächste mal mit den fahrzeugpapieren beschäftigst (abmelden ummelden anmelden usw)
muss es dann in die papiere übernommen werden
sprich du sprast dir die 20€ für neue papiere nur wegen einer eintragung und machst es mit wenn du sowieso neue bekommst
alles was nicht ab werk am fahrzeug war und im nachhineien angebaut wurde muss eingetragen werden. eine abe umgeht dies nicht. die abe dient hier nur als bescheinigung einer vorprüfung am fahrzeug, ändert aber ausdrücklichst nichts an der abnahme und des eintragens
(ausser in der abe steht ausdrücklich das eine abnahme nach §§ vom tüv sachverständigen nicht notwendig ist und gegen die vorschriftsmässig und sicherheit des fahrzeuges keine bedneken bestehen was aber nur selten auftritt)
@ riverna
die AU muss bei OBD fahrzeugen vor dem tüv gemacht werden, ohne gültige OBD AU gibt es keinen Tüv, selbst wenn die AU noch 2 monate gültig wäre
nur bei nicht OBD fahrzeugen geht das noch
und achja raptile
alle prüfer haben studiert und zwar etwas im bereich kfz und weitesgehend ähnlichen bereichen
viele haben nichtmal eine ausbildung zum mechaniker, sprich wie man schraubt haben sie vom prinzip her nie gelernt, sondern alles nur theoretisch angeschaut