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A glorious mess!
Brüssel, 15 Juni 2015
Die Europäische Kommission ist nach einer beihilferechtlichen Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die wichtigsten Aspekte der von Deutschland geplanten nationalen Förderregelung für den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften stehen. Mithilfe der Regelung, die mit 3 Mrd. EUR ausgestattet ist, soll in Deutschland ein flächendeckender Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten, auch in ländlichen Gebieten, erreicht werden. Dies wird sich positiv auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration auswirken. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leistet und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt wird.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt. Darüber hinaus wird sie Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher gewährleisten. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit der Kommission Investitionen in die Infrastruktur anzukurbeln und so einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkts zu leisten.“
Im Februar 2014 meldete Deutschland die geplante Förderung des Aufbaus von NGA-Breitbandnetzen an, für den es in den nächsten Jahren 3 Mrd. EUR bereitstellen wird. Private Anbieter und Gemeinden können über ein Internet-Portal Fördermittel in Zielgebieten beantragen, in denen nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und für die nächsten drei Jahre keine privaten Investitionen in NGA-Netze geplant sind. Ziel ist die Errichtung von Netzen, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) und in den meisten Fällen 50 Mbit/s ermöglichen. Dabei können Projekte finanziert werden, die umfangreiche Investitionen in Netze und eine wesentliche Verbesserung des Dienstleistungsangebots beinhalten.
Die Kommission hat die Maßnahme anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Breitbandleitlinien aus dem Jahr 2013 geprüft. Die Leitlinien sehen vor, dass öffentlich geförderte Netze allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen müssen. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die wichtigsten Aspekte der Beihilferegelung Deutschlands den Kriterien der Leitlinien entsprechen.
Sehr interessant ist vor allem der Aspekt Vectoring.
Die von Deutschland angemeldete Regelung umfasste auch die Vectoring-Technologie, dank der die Übertragungsraten in NGA-Netzen mit geringen zusätzlichen Investitionen noch weiter gesteigert werden können. Als Nebeneffekt müssen jedoch zahlreiche Anschlüsse gebündelt werden, die dann nur von einem Betreiber bedient werden können. Dies bedeutet, dass Wettbewerber keinen physischen Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen erhalten. Die Kommission hat daher Bedenken, dass die Vectoring-Technologie wettbewerbsschädigende Auswirkungen haben könnte. Da die Technologie den in den Breitbandleitlinien geforderten offenen Zugang zum Netz derzeit nicht gewährleistet, kann sie in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen. Die Ziele der Maßnahme können in jedem Fall auch ohne den Einsatz von Vectoring erreicht werden.
Deutschland hat angekündigt, es werde bald ein Zugangsprodukt entwickeln, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglicht. Dieses Produkt soll dann bei der Kommission angemeldet werden, die entscheiden wird, ob es die Anforderungen der Breitbandleitlinien an den offenen Zugang erfüllt. Nach Genehmigung durch die Kommission könnte die Vectoring-Technologie auch in staatlich geförderten Projekten eingesetzt werden.
Quelle Europäische Kommission - Pressemitteilung
Die Europäische Kommission ist nach einer beihilferechtlichen Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die wichtigsten Aspekte der von Deutschland geplanten nationalen Förderregelung für den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften stehen. Mithilfe der Regelung, die mit 3 Mrd. EUR ausgestattet ist, soll in Deutschland ein flächendeckender Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten, auch in ländlichen Gebieten, erreicht werden. Dies wird sich positiv auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration auswirken. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leistet und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt wird.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt. Darüber hinaus wird sie Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher gewährleisten. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit der Kommission Investitionen in die Infrastruktur anzukurbeln und so einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkts zu leisten.“
Im Februar 2014 meldete Deutschland die geplante Förderung des Aufbaus von NGA-Breitbandnetzen an, für den es in den nächsten Jahren 3 Mrd. EUR bereitstellen wird. Private Anbieter und Gemeinden können über ein Internet-Portal Fördermittel in Zielgebieten beantragen, in denen nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und für die nächsten drei Jahre keine privaten Investitionen in NGA-Netze geplant sind. Ziel ist die Errichtung von Netzen, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) und in den meisten Fällen 50 Mbit/s ermöglichen. Dabei können Projekte finanziert werden, die umfangreiche Investitionen in Netze und eine wesentliche Verbesserung des Dienstleistungsangebots beinhalten.
Die Kommission hat die Maßnahme anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Breitbandleitlinien aus dem Jahr 2013 geprüft. Die Leitlinien sehen vor, dass öffentlich geförderte Netze allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen müssen. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die wichtigsten Aspekte der Beihilferegelung Deutschlands den Kriterien der Leitlinien entsprechen.
Sehr interessant ist vor allem der Aspekt Vectoring.
Die von Deutschland angemeldete Regelung umfasste auch die Vectoring-Technologie, dank der die Übertragungsraten in NGA-Netzen mit geringen zusätzlichen Investitionen noch weiter gesteigert werden können. Als Nebeneffekt müssen jedoch zahlreiche Anschlüsse gebündelt werden, die dann nur von einem Betreiber bedient werden können. Dies bedeutet, dass Wettbewerber keinen physischen Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen erhalten. Die Kommission hat daher Bedenken, dass die Vectoring-Technologie wettbewerbsschädigende Auswirkungen haben könnte. Da die Technologie den in den Breitbandleitlinien geforderten offenen Zugang zum Netz derzeit nicht gewährleistet, kann sie in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen. Die Ziele der Maßnahme können in jedem Fall auch ohne den Einsatz von Vectoring erreicht werden.
Deutschland hat angekündigt, es werde bald ein Zugangsprodukt entwickeln, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglicht. Dieses Produkt soll dann bei der Kommission angemeldet werden, die entscheiden wird, ob es die Anforderungen der Breitbandleitlinien an den offenen Zugang erfüllt. Nach Genehmigung durch die Kommission könnte die Vectoring-Technologie auch in staatlich geförderten Projekten eingesetzt werden.
Quelle Europäische Kommission - Pressemitteilung
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