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Ich habe gestern auf der Autofahrt im Radio folgenden Sachverhalt mitbekommen:
Verstoß gegen EU-Recht?: Apple soll Kunden über Garantiefrist getäuscht haben - Computer - FOCUS Online - Nachrichten
Allerdings war im Radio immer die Rede von "Die EU sieht eine 2 Jährige Herstellergarantie vor", was ja schlichtweg falsch ist. Der Focus betitelt die Gewährleistung wenigstens richtig. Wie ist eure Meinung zu dem Thema?
Da die Begriffe Garantie und Gewährleistung immer wieder durcheinander geworfen oder falsch verwendet werden hier einmal grundlegendes:
Gewährleistung(zwischen Endkunde und Händler):
- 2 Jahre
- nach 6 Monate Beweislastumkehr(nach 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der/die Defekt(e) bereits beim Kauf vorhanden war --> lohnt sich finanziell meißt nicht)
Garantie:
- Freiwillige Leistung des Herstellers
- kann festgelegt werden wie der Hersteller das möchte(Was ist abgedeckt?, Wie lange?, Wie sieht die Garantieleistung aus?, An was für Bedingungen ist die Garantie geknüpft?)
Meine Meinung dazu:
Die EU-Justizkommissarin(wieso kommt eigentlich ausgerechnet sie auf die Idee sowas loszulassen?) weiß anscheinend selber nicht, wie Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden sind. Sätze wie "[...]Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht" lassen zumindest daraufhin deuten. Ich selber bin der Meinung, dass Apple alles (rechtlich) richtig macht, auch wenn ich es nicht verstehe, dass Apple Hardware die so viel Geld kostet nur ein Jahr Garantie hat(standardmäßig), aber die Konsumenten lassen es sich gefallen --> also wieso nicht?
Verstoß gegen EU-Recht?: Apple soll Kunden über Garantiefrist getäuscht haben - Computer - FOCUS Online - Nachrichten
Allerdings war im Radio immer die Rede von "Die EU sieht eine 2 Jährige Herstellergarantie vor", was ja schlichtweg falsch ist. Der Focus betitelt die Gewährleistung wenigstens richtig. Wie ist eure Meinung zu dem Thema?
Da die Begriffe Garantie und Gewährleistung immer wieder durcheinander geworfen oder falsch verwendet werden hier einmal grundlegendes:
Gewährleistung(zwischen Endkunde und Händler):
- 2 Jahre
- nach 6 Monate Beweislastumkehr(nach 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der/die Defekt(e) bereits beim Kauf vorhanden war --> lohnt sich finanziell meißt nicht)
Garantie:
- Freiwillige Leistung des Herstellers
- kann festgelegt werden wie der Hersteller das möchte(Was ist abgedeckt?, Wie lange?, Wie sieht die Garantieleistung aus?, An was für Bedingungen ist die Garantie geknüpft?)
Meine Meinung dazu:
Die EU-Justizkommissarin(wieso kommt eigentlich ausgerechnet sie auf die Idee sowas loszulassen?) weiß anscheinend selber nicht, wie Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden sind. Sätze wie "[...]Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht" lassen zumindest daraufhin deuten. Ich selber bin der Meinung, dass Apple alles (rechtlich) richtig macht, auch wenn ich es nicht verstehe, dass Apple Hardware die so viel Geld kostet nur ein Jahr Garantie hat(standardmäßig), aber die Konsumenten lassen es sich gefallen --> also wieso nicht?