EU4 Abgasnorm

Gilletti

Tooler Bootsmann
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01.03.2003
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tach!

kurze frage: wenn ich mir jetzt ein auto kaufen würde, was die EU4 Abgasnorm erfüllt, müßte ich dann keine KFZ-steuern zahlen? oder müßte ich dann nur 1,2,3...X jahre keine KFZ-steuern zahlen? :hmm: :rolleyes: :cool:
 
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die erfüllten Normen "schützen" doch immer nur ne bestimmte Zeit vor Steuern
 
Hi!
Also ich würde sagen, dass wenn dein Auto die Abgasnorm EU4 erfüll so 2-3 Jahre steuerbefreit ist, oder bis die nächste Norm kommt!:d
 
Ist es nicht grundsätzlich so, dass man bei einem Neuwagen steuerbefreit ist, für eine gewisse Zeit natürlich?

'cuda
 
also wenn du jetzt einen wagen mit EU4 norm kaufst, bist du bis ende 2005 von den steuern befreit!

@'cuda
nein, wenn du dir einen neuwagen mit EU3 norm kaufst, darfst du blechen. es kommt nur auf die norm an und nicht, ob der wagen gebraucht oder neuwertig ist.

MfG
 
Original geschrieben von Menchu Tum
also wenn du jetzt einen wagen mit EU4 norm kaufst, bist du bis ende 2005 von den steuern befreit!

@'cuda
nein, wenn du dir einen neuwagen mit EU3 norm kaufst, darfst du blechen. es kommt nur auf die norm an und nicht, ob der wagen gebraucht oder neuwertig ist.

MfG
vielen dank Menchu Tum! ist das von dir eine 100%ige aussage? also mit anderen worten, bist du dir sicher oder ist das ein selbstbewußter schuß aus der hüfte? :)

EDIT: was passiert denn, wenn ich einen EU4 wagen im mai 2004 hole? ist der dann nur bis ende 2005 befreit oder 2 jahre lang :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
das stimmt nicht ganz, das auto ist bi 01.03.05 steuerbefreit, danach kostet es etwas, steht auf jeden fall so auf meinem kfz-steuerbescheid
 
War das nicht eher so , dass es einen bestimmten Steuer-Freibetrag gibt , und je nach Hubraum die Zeit variiert ? Sprich mehr Hubraum > "weniger" Steuerbefreiung ?
 
Original geschrieben von Steve
das stimmt nicht ganz, das auto ist bi 01.03.05 steuerbefreit, danach kostet es etwas, steht auf jeden fall so auf meinem kfz-steuerbescheid
hast du einen neuwagen? wenn "ja" -> wann hast du den karren gekauft?
 
hab jetzt nochmal etwas rumgelesen, menchu scheint doch recht gehabt zu haben, die eu4 norm gilt auf jeden fall bis ende 2005, aber nur von einer zeitlich begrenzten Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer profitieren, der sich nach der Größe des Hubraums richtet. Deswegen ist es bei mir also nicht bis ende 2005, bei manch anderen aber schon. Scheint also von Fahrzeug zu fahrzeug unterschiedlich zu sein
 
jo, war mehr so ein schuss aus der hüfte, denn das auto von meinen eltern hat auch EU4 norm und sie müssen bis ende 2005 keine steuern zahlen!

MfG
 
Original geschrieben von Menchu Tum
jo, war mehr so ein schuss aus der hüfte, denn das auto von meinen eltern hat auch EU4 norm und sie müssen bis ende 2005 keine steuern zahlen!

MfG
wann haben die sich das teil geholt?

ich peile das irgendwie nicht, warum man grundsätzlich 2 oder 3 jahre die steuern nicht bezahlen muß! wenn sich jemand so eine EU4-karre erst ende des jahres 2004 holt, dann ist das doch ungerecht dem gegenüber, der sich die karre anfang 2004 geholt hat! :confused:
 
eigentlich schon aber irgendwann muss ja auch eu5 rauskommen. und es gibt eben einen bestimmten termin, wann die eingefuehrt wird.
 
Original geschrieben von Gilletti
wann haben die sich das teil geholt?

ich peile das irgendwie nicht, warum man grundsätzlich 2 oder 3 jahre die steuern nicht bezahlen muß! wenn sich jemand so eine EU4-karre erst ende des jahres 2004 holt, dann ist das doch ungerecht dem gegenüber, der sich die karre anfang 2004 geholt hat! :confused:

tja, so ist das nun mal, kann man nichts dran ändern!
achso,haben den wagen seit dezember 2001, war ein neuwagen, d.h. er ist bis dezember 2004 steuerfrei.

MfG
 
Menchu Tum: was denn nun? :) also entweder bis ende 2004 oder 2005, beides geht nicht :rolleyes:
 
stimmt, ist ein wenig unverständlich :) also, wenn du einen eu4-wagen kaufst, dann ist der die nächsten 3 jahre lang von der steuer befreit, es sei denn, die frist geht länger als ende 2005

MfG
 
Hi !

Also bei EZ bis 31.12.04 haben Fahrzeuge mit Euro 4 eine Steuerbefreiung in Höhe von 306,78 € bzw. 613,55 € (Benziner/Diesel).
Diese ist maximal gültig bis zum 31.12.2005. Ist der Betrag bis dahin nicht aufgebraucht, hat man Pech gehabt. Fahrzeuge mit grösserem Hubraum haben hier einen Vorteil.

Ab 01.01.06 sind dann auf jeden Fall Steuern fällig.

Gruß.
 
Und da sich die Steuer nach dem Hubraum des Fz. berechnet (pro angefangene 100ccm³), zahlt man so lange keine Steuern, bis der von Intracter genannte Betrag "aufgebraucht" ist!!!

Ist doch sooo schwer eigentlich garnicht, oder???
 
Original geschrieben von MacDuncan
Und da sich die Steuer nach dem Hubraum des Fz. berechnet (pro angefangene 100ccm³), zahlt man so lange keine Steuern, bis der von Intracter genannte Betrag "aufgebraucht" ist!!!

Ist doch sooo schwer eigentlich garnicht, oder???
nachdem intracter das nun sehr verständlich erläutert hat, lautet die antwort auf deine frage "nein"!!! wenn du das also viel früher erklärt hättest, weil du das ja anscheinend auch gewußt hast, dann wäre das supertoll gewesen...
 
Hatte es aber erst gestern lesen können, daher leider auch erst gestern antworten können. Wäre mir der Beitrag vorher bekannt gewesen, hätte ich mit dem grössten Vergnügen früher für "Aufklärung" gesorgt...;)
 
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