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vielen dank Menchu Tum! ist das von dir eine 100%ige aussage? also mit anderen worten, bist du dir sicher oder ist das ein selbstbewußter schuß aus der hüfte?Original geschrieben von Menchu Tum
also wenn du jetzt einen wagen mit EU4 norm kaufst, bist du bis ende 2005 von den steuern befreit!
@'cuda
nein, wenn du dir einen neuwagen mit EU3 norm kaufst, darfst du blechen. es kommt nur auf die norm an und nicht, ob der wagen gebraucht oder neuwertig ist.
MfG
hast du einen neuwagen? wenn "ja" -> wann hast du den karren gekauft?Original geschrieben von Steve
das stimmt nicht ganz, das auto ist bi 01.03.05 steuerbefreit, danach kostet es etwas, steht auf jeden fall so auf meinem kfz-steuerbescheid
wann haben die sich das teil geholt?Original geschrieben von Menchu Tum
jo, war mehr so ein schuss aus der hüfte, denn das auto von meinen eltern hat auch EU4 norm und sie müssen bis ende 2005 keine steuern zahlen!
MfG
Original geschrieben von Gilletti
wann haben die sich das teil geholt?
ich peile das irgendwie nicht, warum man grundsätzlich 2 oder 3 jahre die steuern nicht bezahlen muß! wenn sich jemand so eine EU4-karre erst ende des jahres 2004 holt, dann ist das doch ungerecht dem gegenüber, der sich die karre anfang 2004 geholt hat!
nachdem intracter das nun sehr verständlich erläutert hat, lautet die antwort auf deine frage "nein"!!! wenn du das also viel früher erklärt hättest, weil du das ja anscheinend auch gewußt hast, dann wäre das supertoll gewesen...Original geschrieben von MacDuncan
Und da sich die Steuer nach dem Hubraum des Fz. berechnet (pro angefangene 100ccm³), zahlt man so lange keine Steuern, bis der von Intracter genannte Betrag "aufgebraucht" ist!!!
Ist doch sooo schwer eigentlich garnicht, oder???