EVGA GTX 970 FTW+ Lüftergehäuse (Kühler aufsatz) lackieren: (=)GARANTIE weg?

CrazyPhillip

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
18.05.2015
Beiträge
8
Ort
Schleswig-Holstein
Aloha,
ich bin zur zeit dabei mein komplettes System "wieder" weiß zu gestalten. "Wieder" darum, weil ich vorher eine Club 3d r9 290 Royal ace weiß lackiert hatte und mir die Karte 3 Monate später nen Abgang in Form von zerstörten Spannungswandlern gemacht hat.
Die Karte wurde weiß gemoddet mit weiß gepulverten Lüftergehäuse und weiß folierter Kunststoff Backplate.
Da sie lackiert wurde, war keine Garantie mehr drauf da Club 3d da ziemlich genau mit war...

Nun habe ich von nem Freund eine EVGA GTX 970 FTW+ ACX 2.0+ für 300 tacken gekauft und wollte diese ebenfalls weiß modden. Nur diesmal etwas professioneller. Ich bin zur Zeit dabei mir eine eigene Backplate für die Karte zu bauen damit ich die schon mal weiß lackieren kann. Nun möchte ich aber auch das Lüftergehäuse was auf dem Kühler sitzt weiß pulver beschichten. Dafür würde ich allerdings sehr gerne wissen ob ich dabei die Garantie behalte oder ob die darauf hin weg ist. Ich würde sämtliche Aufkleber drauf lassen und den Front Aufkleber würde ich vorm Pulvern abkleben sodass man den noch sieht. Dann ist praktisch nur das schwarze Gehäuse der Lüfter weiß. Die Marke und das Modell wäre noch zu erkennen.

Hier ein Bild von meiner alten Grafikkarte damit man das genauer erkennt was ich mit der EVGA vor habe:
http://i.imgur.com/jGQhSGe.jpg

Ich habe bereits versucht den "Deutschen" Support an zu schreiben aber es kam eine Google übersetzer Antwort... in welcher auch zu erkennen war, dass sie nicht wussten was ich meinte...

Vielen dank :)

mfg,
Phillip
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Bin nicht der Support und auch weiß ich nicht wie EVGA das handhabt bei Veränderung der Karte, aber ich befürchte da eher dass es die Garantie erlischt da sie nicht mehr in Ihren Auslieferungszustand ist. Wegzubekommen scheint dass ja nicht zu sein.

Wenn du sicher gehen willst, würde ich dir empfehlen einen separaten Kühler zu kaufen und diesen dann Umlackieren, denn das würde die Garantie nicht erlöschen. Da EVGA dies erlaubt. Muss aber bei RMA in seinem Auslieferungszustand zurückgebaut werden.
 
Ja, an nen neuen Kühler habe ich auch gedacht... Nur ist das Problem dass ich keinen Menschen finde der den für 20-30€ verkauft... Die Leute denken der ist 50€wert :/

Wenn ich sie lackieren sollte, würde ich das eh mit weiß matt Gummusprayfolie machen.
Von einigen Moddern habe ich den Tipp zu dieser Sprühfolie bekommen:
Profi SPRÜHFOLIE mibenco Flüssiggummi Spray matt 400ml | eBay

Die kann ich notfalls dann auch wieder abziehen. Nur weiß ich nicht ob ich das wirklich Rückstands los hin bekomme. Verschiedene Alkohollösungen habe ich hier ja um das Lüfter Gehäuse sauber zu machen.
 
Hallo Crazy Philip,

ich hätte in solch einem Fall auch die Sprühfolie empfohlen.. Im Falle einer RMA kann man sie einfach wieder abziehen und die neue draufmachen ist ja auch nicht so zeitaufwendig wie eine Lackierung oder Pulverbeschichtung. Ich konnte die Folie bis jetzt immer einfach abziehen, hatte nie Probleme. Mit bischen Alcohol oder Waschbenzin o.ä. bekommt man alle Reste ohne Probleme weg. Generell ist die Garantie nicht komplett weg aber man muss für den "fehlenden" Kühler aufkommen. Leider benötigen auch wir den Kühler in originalen Konditionen wieder daher ist ein bearbeiteter aus unserer Sicht wie ein fehlender.
Man kann dies auch durch eine advanced RMA umgehen. Dort muss man mit paypal eine Sicherheitsazhlung hinterlegen dann schicken wir gleich einen Austausch raus. Wenn du den hast kannst du deinen gemoddeten Kühler auf die Tauschkarte schrauben, den der Tauschkarte auf die defekte und wieder zurück zu uns. Wenn wir die defekte Karte wieder haben bekommt man die Sicherheitszahlung wieder und es gibt keine extra Kosten im Vergleich zu einer Standard RMA.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh