EVGA: Truck mit NVIDIA GeForce-RTX-30XX überfallen

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
114.151
evga.jpg
Dass Grafikkarten derzeit heiß begehrt sind, ist hinreichend bekannt. Zudem lassen sich auf dem Sekundärmarkt im Vergleich zur UVP wesentlich höhere Preise erzielen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass GPUs ein lukratives Ziel für Kriminelle darstellen. Jetzt wurde ein Truck mit einer Ladung EVGA-Grafikkarten auf dem Weg von San Francisco in den Süden von Kalifornien ausgeraubt.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ganz ehrlich: das gab es immer schon, ob nun Trucks mit Anzügen, Hi-Fi Equipment, Notebooks, Apple Produkten: das organisierte Verbrechen weiß wie sie ans Geld kommen, das haben die immer, das werden die immer und gerade sind Grafikkarten eben gefragt, wenn es morgen Mainboards, etc sind, dann klauen die eben das.
 
Wer eine Karte ohne diesen Sticker kauft, ist aber auch nicht mehr ganz bei sich.
 
Die Ladung wandert eh im Gesamten in einer Mining-Farm, da ist's mit Garantie eh nicht weit her.
 
Du meinst die, die den Laster überfallen haben, sind sowas wie GPU Robin Hoods und verkaufen es zu einem fairen Preis? :d
Der Straßen preis sollte bei 60-80% sein, die einen LKW Überfallen sind doch keine Robin Hoods, das sind Geschäftsleute mit eigenen Ambitionen. (Siehe auch die Serie: Sopranos)
 
Zuletzt bearbeitet:
war dies Insider-Shop ? EVGA hat in letzter Zeit keinen guten Lauf... Was als nächstes, ein Sattelschlepper voller Apple Pro und iphones ?
 
Irgendjemand in der Firma ist ein Maulwurf, der den Transport an Kriminelle verpfiffen hat. Ich hoffe der Truckfahrer ist unbeschadet davon gekommen.
Bald müssen Transporte unter einer Polizei - Eskorte begleitet werden. 🤪
 
Ein Direktkauf bei EVGA nach Deutschland wird direkt von Taiwan aus geschickt, daher hat das für uns vielleicht wenig bis keine Auswirkungen. Andererseits könnte es natürlich dazu kommen, dass die europäischen Queues gestoppt oder reduziert werden, um den Heimatmarkt besser bedienen zu können.
 
Ach das war die Regierung selbst, die haben für ihre Computer farm noch Hardware gebraucht. 8-)
 
Das passiert leider regelmäßig, nur schreit Apple das nicht herum.
Apple kann solche gestohlene Geräte per Remote unbrauchbar machen.


Keine Ahnung wie leicht Kriminelle das umgehen können.
 
Keine Ahnung wie leicht Kriminelle das umgehen können.
Wenn man bedenkt, dass der iCloud Lock bisher ungebrochen ist..
Ja dann macht nen gestohlenes, von apple gesperrtes iPhone absolut null Sinn.
Wird man sehr sicher nur als Briefbeschwerer/Ersatzteilspender verwenden koennen.
 
Apple kann solche gestohlene Geräte per Remote unbrauchbar machen.


Keine Ahnung wie leicht Kriminelle das umgehen können.
Das Orten der Geräte ist seitens des Unternehmens nicht legal.
Das ist ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmung, schließlich hat der Dieb keinem Vertrag zugestimmt. :ROFLMAO:

Nach dem einem Einbrecher auch Schadensersatz zusteht wenn er sich beim Einbruch in deinem privaten "Raum" verletzt, könnte ich mir das genauso vorstellen.
In den USA mag man zwar als private Person gegenüber den Kapitalisten keine Rechte genießen, nach dem der Staat auch kein Blatt vor dem Mund nimmt und seine Bürger überwacht.

Aber: In Deutschland scheinen die Grundgesetze/Rechte auch noch zu gelten wenn man Verbrecher ist, schließlich ist man immer noch Mensch.
 
@n3cron: Du hast den Artikel nicht gelesen, oder? Orten ist das eine, aber Apple sperrt die iPhones sogar, dass Sie nicht nutzbar sind.

Glaub mal nicht, dass die Kriminellen auf einmal auf der Polizeiwache stehen und Anzeige gegen Apple einreichen.
 
Remote Sperren ist kein Thema, die Polizei/Justiz darf Verbrecher Verfolgen.
Ein privates Unternehmen nicht, nicht umsonst sind Tracking Apps bei Kinder Handys nicht unumstritten.

Im Zweifelsfall, können die Behörden immer anhand von Handy die Kinder orten. Dazu bedarf es keine 24/7 Überwachung der Eltern.

Google, Apple und Microsoft Tracken sowieso alle indirekt durch das Nutzungsprofil und die wechselnden Funkzellen etc.

Aber: Auch hier gilt der Nutzer muss zustimmen durch eingehen des Vertragsverhältnisses und das würde in dem Fall bei gestohlenen Geräten grundsätzlich nicht erfolgen.
 
Ok, das heißt also, ich installiere bei mir ne Tacking-App, weil ich das geil finde und stimme daher z.B. Apple zu.
Dann klaut man mir das Handy.
Dann verklagt der Dieb wegen DSGVO Apple oder mich, weil auf dem Handy, was er geklaut hat, ja ein Tracking stattfinden, welchem der Dieb nicht zugestimmt hat?
Man kann ja dann Aufdrucken "mit dem Diebstahl des Gerätes akzeptieren sie die AGB"...

PS: Deine Ansicht ist natürlich nonsense. Denn auch Grundrechte können ausgehebelt werden, wenn andere Rechte überwiegen. Und da ist es nun mal so, dass sich ein Dieb nicht auf die DSGVO bezüglich seines Diebesgut berufen kann.

Und genauso gibt es auch für Fahrräder Verfolgungstechniken. Nicht wenige Leasinggeber haben sowas integriert. Und das macht man nicht wegen der Kunden, sondern wegen der Diebe. Und auch da ist es so, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung dem Recht auf materieller Unversehrtheit untergeordnet ist. Oder anders, der Dieb hat genau nichts zu melden, bzw. sich bei der Polizei, dass er Scheiße gebaut hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, das heißt also, ich installiere bei mir ne Tacking-App, weil ich das geil finde und stimme daher z.B. Apple zu.
Dann klaut man mir das Handy.
Dann verklagt der Dieb wegen DSGVO Apple oder mich, weil auf dem Handy, was er geklaut hat, ja ein Tracking stattfinden, welchem der Dieb nicht zugestimmt hat?
Man kann ja dann Aufdrucken "mit dem Diebstahl des Gerätes akzeptieren sie die AGB"...

PS: Deine Ansicht ist natürlich nonsense. Denn auch Grundrechte können ausgehebelt werden, wenn andere Rechte überwiegen. Und da ist es nun mal so, dass sich ein Dieb nicht auf die DSGVO bezüglich seines Diebesgut berufen kann.

Und genauso gibt es auch für Fahrräder Verfolgungstechniken. Nicht wenige Leasinggeber haben sowas integriert. Und das macht man nicht wegen der Kunden, sondern wegen der Diebe. Und auch da ist es so, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung dem Recht auf materieller Unversehrtheit untergeordnet ist. Oder anders, der Dieb hat genau nichts zu melden, bzw. sich bei der Polizei, dass er Scheiße gebaut hat.

US-Unruhen enthüllen geheimes Feature: Apple kann aus Läden geklaute iPhones orten

Es geht in diesem Fall nur um noch nicht mit einem Benutzer gekoppelte Geräte.


Ich gehe auch in den USA davon aus, das man glaubhaft vor Gericht machen kann das Apple das Kennzeichnen muss wenn die Geräte ohne Zustimmung eines Benutzers getrackt werden können.
Logisch das ein heißer Kaffe, auch seinem Benutzer mitteilen muss das er heiß ist?` :ROFLMAO: :LOL:
 
Dann schau dir mal den Fall nochmal genau an.
Das, was da steht, ist seit ca 100 Jahren (ja, das meine ich fast wörtlich) Standard in der Videoüberwachung.

Es ist dir sicherlich schonmal aufgefallen, wenn du in einem Laden oder aufm Parkplatz warst. Nicht selten steht da ein Schild "Achtung Videoüberwachung".
Da geht es um öffentlichem Raum. Diesem darf man nicht ohne weiteres filmen, bzw. muss man die Leute darüber aufklären.

Auf privaten Grund ist das was anderes. Du darfst in deiner Wohnung so viel und so lange Leute aufnehmen wie du willst.

Sprich, der Typ hat nicht Recht bekommen, weil er auf dem Grundstück oder im Haus gefilmt wurde, sondern weil er vor dem Grundstück gefilmt wurde.
Sprich also, in dem Moment, wo er die Straftat beging, dürfte er gefilmt werden.

Hätte der Hausbesitzer die Kameras auf das Grundstück begrenzt, hätte der Einbrecher kein Recht bekommen. Der Garten und die Räumlichkeiten sind nämlich kein öffentlicher Grund. Da gibt es dieses Persönlichkeitsrecht in der Form nicht mehr.

Wie schon gesagt, das ist schon ewig so, noch lange bevor es ne DSGVO oder ähnliches gab. Dieses Persönlichkeitsrecht gibt es schon länger.
Sprich, es gilt weiterhin das oben Gesagte.
 
"Außerdem muss klar kenntlich gemacht werden, wenn ein Grundstück videoüberwacht wird."
"Denn nur dann – so argumentieren die Datenschützer – kann ein Besucher selber entscheiden, ob er gefilmt wird."

Steht eindeutig so drin, das gilt auch für private Grundstücke.
Wenn ich eine Praxis oder eine Firma gehe ist es auch "privat", das muss immer gekennzeichnet werden.
Das gilt nicht nur für den öffentlichen Raum.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Auf privaten Grund ist das was anderes. Du darfst in deiner Wohnung so viel und so lange Leute aufnehmen wie du willst.
Du darfst nie ohne Zustimmung Leute aufnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh